Schutz des Bürgers vor staatlicher Willkür Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatlichkeit ist Voraussetzung für Frieden, Freiheit und nachhaltige Entwicklung (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und beschleunigt die Erreichung aller Entwicklungsziele der Agenda 2030. Sie ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie und ein zentrales Element von guter Regierungsführung. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Regierung und Verwaltung nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger werden so vor staatlicher Willkür, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen geschützt.

Sta­tue der Jus­ti­tia, rö­mi­sche Göt­tin der Ge­rech­tig­keit, in Frank­furt
Statue der Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit, in Frankfurt

Ein wichtiges Kennzeichen von Rechtsstaatlichkeit ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz: Alle staatlichen Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können, und jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, seine Rechte vor Gericht geltend zu machen.

Zur Rechtsstaatlichkeit gehört auch die Rechtssicherheit. Jeder Mensch muss vorhersehen können, welche rechtlichen Folgen sein Handeln hat.

Gerichtsverfahren müssen fair sein, Straftaten müssen verfolgt werden. Rechtssicherheit ist auch für die Wirtschaft eines Landes von großer Bedeutung. Denn Investoren müssen sich darauf verlassen können, dass staatliche Entscheidungen auf transparente, verlässliche und vorhersehbare Weise fallen und nicht willkürlich geändert oder zurückgenommen werden können.


Deutsches Engagement

Verwaltungsangestellter in Mosambik

Die deutsche Entwicklungspolitik geht davon aus, dass Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat und Menschenrechte in direkter Abhängigkeit zueinander stehen. Da aber jedes Land auf eine eigene Geschichte und verfassungsrechtliche Tradition zurückblickt, gibt es kein einheitliches Konzept für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen.

Das deutsche Rechtssystem kann nicht einfach auf andere Länder übertragen werden. In der Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern werden immer die vorhandenen Grundlagen analysiert und dann individuelle Lösungen und angepasste Fördermaßnahmen erarbeitet.

Ziel: Die Rolle des Rechts stärken

Die deutsche Entwicklungspolitik unterstützt ihre Kooperationsländer dabei, Rechtsstaatlichkeit herzustellen und zu gestalten. Dabei arbeitet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowohl mit den Regierungen als auch mit zivilgesellschaftlichen (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Akteuren zusammen. Ziel ist, die Rolle des Rechts zu stärken: Es soll dazu dienen, das gesellschaftliche Zusammenleben zu steuern und den Einzelnen zu schützen.

Die Bundesrepublik bietet ihren Entwicklungspartnern vielfältige Unterstützungsleistungen an. Sie berät bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen und unterstützt beim Aufbau einer Gerichtsbarkeit sowie bei der Aus- und Fortbildung des Personals in der Justiz und den Vollzugsorganen.

Ein wichtiges Arbeitsfeld ist die Förderung einer unabhängigen und unbestechlichen Justiz. In vielen Entwicklungsländern werden Richter nicht aufgrund ihrer Fähigkeiten eingesetzt, sondern aufgrund ihrer politischen Ausrichtung. Korruption ist weit verbreitet. Deutschland fördert daher die Entwicklung ethischer Verhaltensstandards für Richterschaft und Justizbedienstete.

Ein weiteres Anliegen der deutschen Entwicklungspolitik ist der Zugang zu Recht für alle Bürgerinnen und Bürger. Besonders die benachteiligten und gesellschaftlich ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen müssen dabei berücksichtigt werden.

Nachfrageorientiert werden gemeinsam mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit angepasste Reformkonzepte erarbeitet. Die Umsetzung wird langfristig angelegt, denn der Auf- oder Umbau eines Rechtssystems bringt komplexe politische und gesellschaftliche Veränderungsprozesse mit sich. Fast immer verändern Rechts- und Justizreformen auch die Spielregeln der Machtausübung im Land.

Auch auf multilateraler Ebene engagiert sich das BMZ: In internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der Weltbank setzt es sich dafür ein, Strategien zur Rechtsstaatsförderung auszutauschen und globale Maßnahmen umzusetzen. Bei der Förderung von Rechtsstaatlichkeit kann die Bundesrepublik auf ihre eigenen geschichtlichen Erfahrungen zurückgreifen sowie auf umfassende Kenntnisse, die sie durch ihre intensive Unterstützung der Reformprozesse in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien erworben hat.

Häft­ling in Bu­jum­bu­ra, Bu­run­di

Häftling in Bujumbura, Burundi

Häftling in Bujumbura, Burundi

Besondere Herausforderungen

In Staaten, in denen Kriege oder andere gewaltsame Konflikte stattgefunden haben, ist die Förderung von Rechtsstaatlichkeit besonders schwierig. Oft ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Schutz- und Ordnungsfunktion des Staates tief erschüttert, weil die erlittene Gewalt von staatlichen Sicherheitsorganen ausgegangen ist oder staatliche Einrichtungen von einer der Konfliktparteien für eigene Zwecke missbraucht worden ist.

In solchen Situationen muss für einen erfolgreichen Friedens- und Versöhnungsprozess zunächst wieder Gerechtigkeit hergestellt werden. Rechtsstaatliche Institutionen müssen völlig neu aufgebaut, vergangene Verbrechen aufgearbeitet und die Opfer entschädigt werden.

Besondere Sensibilität ist auch in Ländern gefordert, in denen neben dem offiziellen Rechtssystem weitere Normen bestehen, die zum Beispiel auf dem Gewohnheitsrecht, ethnischen Traditionen oder der Religion beruhen. Teilweise stehen diese gesellschaftlich verankerten Normen im Widerspruch zur staatlichen Gesetzgebung. In solchen Fällen müssen Wege gefunden werden, diese Normen anzuerkennen und zum Beispiel traditionelle Wege der Konfliktlösung in die offizielle Gesetzgebung einfließen zu lassen. Verstoßen die traditionellen Regeln jedoch gegen Grundrechte oder die staatliche Verfassung – zum Beispiel weil sie diskriminierend sind – müssen Veränderungsprozesse angestoßen werden, um der staatlichen Rechtsordnung Geltung zu verschaffen.

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