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Millenniumsziele

Der Millennium+5-Gipfel – Entwicklungsziele bestätigt

Flagge der Vereinten Nationen, Urheberrecht: bpaIm September 2005 bilanzierten mehr als 150 Staats- und Re­gie­rungs­chefs auf dem Millen­nium+5-Gipfel in New York die Umsetzung der Verpflich­tun­gen, die sie auf den großen Kon­feren­zen der Vereinten Nationen (UN), insbesondere auf dem Millenniumsgipfel 2000, eingegangen sind und diskutierten eine breite Reformagenda.

Trotz einer im Verlauf des Verhandlungsprozesses verschärften Polarisierung zwischen Nord und Süd haben die UN-Mitglieds­staa­ten in letzter Minute ein Abschlussdokument mit bemer­kens­werten Positionen zu Entwicklung, Friedenssicherung und zur Verhinderung von humanitären Katastrophen verabschiedet.

Dazu zählen:

  • Eindeutige Bestätigung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs), zusätzliches Ziel im Bereich reproduktive Gesundheit

  • Bekräftigung des UN-Ziels, mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen

  • Auftrag an den UN-Generalsekretär, Vorschläge zur Reform des UN-Entwicklungsbereichs vorzulegen. Ein hochrangiges Expertengremium hat zur Reform der Vereinten Nationen im Jahr 2006 Lösungsvorschläge erarbeitet. Sein Bericht mit dem Titel "Delivering as One" (frei übersetzt: "Handeln in Einheit") empfiehlt unter anderem eine einheitliche Strategie und kohärentes Auftreten auf Länderebene.

  • Neugründung einer Kommission zur Friedenskonsolidierung (Peacebuilding-Commission). Die Kommission wurde am 20. Dezember 2005 als beratendes Organ durch die General­versamm­lung und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gegründet.

  • Ablösung der Menschenrechtskommission durch einen Menschenrechtsrat. Der UN-Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission im Juni 2006 ab. Der Rat kann, wie bereits die Menschenrechtskommission, mit einfacher Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Über­wa­chung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedsstaat beschließen. Er tritt häufiger zusammen und hat weniger Mitglieder. Mitgliedsstaaten, die eklatant gegen Menschenrechte verstoßen, können ausgeschlossen werden.

  • Einführung des Prinzips der "Verantwortung zum Schutz" (Responsibility to Protect), mit dem sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, einzugreifen, wenn Staaten ihrer Verantwortung zum Schutz ihrer Bevölkerung nicht nachkommen

Keinen Konsens konnten die Mitgliedsstaaten im Bereich Abrüstung und zu globalen Klimazielen erzielen. Auch eine Einigung über eine einheitliche Terrorismusdefinition steht noch aus.

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