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Vereinte Nationen

Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen

Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) nahm 1951 auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention seine Tätigkeit auf. Heute stehen weltweit mehr als 34 Millionen Flüchtlinge und Menschen in flüchtlingsähnlichen Situationen unter dem Mandat des UNHCR.

Das Amt des hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen nimmt folgende zentralen Aufgaben wahr: Internationaler Rechtsschutz für Flüchtlinge, Integration im Erstaufnahmeland, Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Rückkehr in das Heimatland, Sicherung der Grundversorgung von Flüchtlingen. Dem UNHCR stehen dafür im Jahr 2009 insgesamt 2 Milliarden US-Dollar zur Verfügung.

Der UNHCR hat die Rolle eines Koordinators internationaler Flüchtlingshilfe. Eine enge Zusammenarbeit besteht vor allem mit den UN-Schwesterorganisationen Welternährungsprogramm (WFP), Kinderhilfswerk (UNICEF), Programm zur HIV/AIDS-Bekämpfung (UNAIDS) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Flüchtlingshilfe gehört innerhalb der Bundesregierung sowohl in den Bereich der humanitären Hilfe, die in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes liegt, als auch in den Bereich der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe, die Aufgabe des Bundesentwicklungsministeriums ist.

Das BMZ unterstützt bevorzugt Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfekräfte und zur Eigenversorgung von Flüchtlingen sowie die Rückführung und Integration im Heimatland. 2009 lag der deutsche Beitrag für den UNHCR bei 54 Millionen US-Dollar.

Kontakt

Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR)

Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstraße 9-13
10179 Berlin
Telefon: 030 / 20 22 02-0
Fax: 030 / 20 22 02-20

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