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Akteure

Flagge der Vereinten Nationen

Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen (United Nations, UN) wurden 1945 unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges gegründet, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und sozialen Fortschritt, bessere Lebens­bedin­gungen und Menschen­rechte zu fördern. Was die 193 souveränen Mitgliedsstaaten verbindet, sind die Grundsätze der UN-Charta – ein völker­recht­licher Vertrag, in dem ihre Rechte und Pflichten als Mitglieder der internationalen Gemeinschaft festgeschrieben sind.

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) finanziert sich über Beiträge ihrer Mitglieder entsprechend einer in der General­versammlung beschlossenen Skala. Für die Jahre 2008 und 2009 einigte sich die internationale Staatengemeinschaft auf ein Budget von insgesamt 4,17 Milliarden US-Dollar. Daraus werden die Aktivitäten, das Personal und die Hauptorgane der Organisation finanziert.

Die Hauptorgane der Vereinten Nationen sind die General­versammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, der Internationale Gerichtshof und das Generalsekretariat. Mit Ausnahme des Gerichtshofs, der seinen Sitz in Den Haag (Niederlande) hat, befinden sich alle Hauptorgane in New York.

Die UN-Generalversammlung

Plenarsaal der Vereinten Nationen vor Beginn der Vollversammlung. Urheberrecht: bpa, KühlerDie Generalversammlung (General Assembly) ist das oberste Organ der Vereinten Nationen. Jeder Mitglieds­staat hat eine Stimme in der Ver­sammlung. Die General­ver­sammlung kann über alle internationalen An­gelegen­heiten beraten, die durch die UN-Charta erfasst werden. Dazu gehören die inter­nationale Sicher­heit, die globale Ent­wick­lung und die inter­nationale Zusammen­arbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, des Sozial­wesens, der Erziehung, der Gesundheit, der Kultur und der Menschen­rechte, somit auch alle wesentlichen Themen der Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit.

Die Generalversammlung tritt jährlich im Herbst zu ihrer or­dent­lichen Jahrestagung zusammen, danach bei Bedarf. In der Ge­ne­ral­ver­samm­lung können alle Länder ihren Standpunkt darlegen und sich darüber einigen, wie in den wichtigsten Fragen vor­zu­gehen ist. Die Ver­samm­lungs­be­schlüsse sind für die Mit­glieds­staaten nicht rechtsverbindlich, sondern haben Emp­feh­lungs­charakter.

Der Wirtschafts- und Sozialrat

Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (Economic and Social Council, ECOSOC) besteht aus 54 Mitgliedsstaaten, die von der Ge­ne­ral­ver­samm­lung für eine dreijährige Amtszeit gewählt werden. Der Rat erörtert und koordiniert die Arbeit der UN auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und humanitärem Gebiet. Er richtet Emp­feh­lun­gen an die Generalversammlung, die Mitglieder oder die Sonderorganisationen.

Der ECOSOC arbeitet mit 14 Sonderorganisationen, elf Ent­wick­lungs­fonds und -programmen, fünf Regional­kom­mis­sionen, verschiedenen fachlichen Kommissionen und Ausschüssen zusammen. Die Beschlüsse des ECOSOC sind nicht rechts­ver­bindlich, sondern haben Empfehlungscharakter.

Fonds und Programme

Die Fonds und Programme sind die eigentlichen Ent­wick­lungs­organisationen der UN. Dies sind insbesondere das Ent­wick­lungs­programm der Vereinten Nationen (UNDP), das Welt­ernährungs­programm (WFP), der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), das gemeinsame Programm der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS (UNAIDS), der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) und das Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV). Sie werden aus freiwilligen Beiträgen finanziert.

Die Sonderorganisationen – unter anderem die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) – haben in erster Linie die Aufgabe, internationale Standards und Normen zu bilden und gegebenenfalls zu über­wachen. Sie werden aus Pflichtbeiträgen der Mitglieder ent­spre­chend einer vereinbarten Skala finanziert. Darüber hinaus führen sie in geringerem Umfang Entwicklungsvorhaben durch und erhalten dafür freiwillige Beiträge. Sie sind mit den Vereinten Nationen durch Vertrag verbunden, aber nicht der UN-General­versammlung unterstellt.

Die Vereinten Nationen bilden zusammen mit den Sonder­orga­nisationen und den Programmen und Fonds das so genannte "System der Vereinten Nationen".

Die Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen (UNDG)

1997 wurde auf Initiative des UN-Generalsekretärs die Ent­wick­lungs­gruppe der Vereinten Nationen (UNDG) gegründet. In ihr arbeiten all jene Programme, Fonds und Sonder­organisationen des UN-Systems zusammen, die sich mit Entwicklungs­zu­sam­men­arbeit beschäftigen. Es geht darum, Mittel, Erfahrungen und Kräfte zu bündeln. Erste Erfolge vor Ort sind sichtbar: Die Zahl der gemeinsamen Programme und Bürogemeinschaften steigt. Die Steuerungsrolle übernimmt dabei ein Landeskoordinator der Vereinten Nationen (UN Resident Coordinator).

Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung. Das BMZ finanziert Pilotmaßnahmen der UNDG auf Länderebene. Es setzt sich besonders für die Stärkung der Koordinierungsrolle des UN Resident Coordinator ein: Seine Rechte und Pflichten müssen erweitert werden, damit die Vereinten Nationen vor Ort einheitlich handeln können.

Reformen

Seit Gründung der Vereinten Nationen haben die Mitgliedsstaaten zahlreiche neue Organisationen gegründet. Die zunehmende Fragmentierung des Systems erschwert die Koordinierung der Aktivitäten und verhindert ein geschlossenes Auftreten der UN als entwicklungspolitischer Akteur. Darüber hinaus stellt die un­si­chere Finanzierung ein großes Problem dar: Zahlreiche Aktivitäten der Vereinten Nationen werden aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedsstaaten finanziert, wodurch die Möglichkeiten und die Flexibilität einzelner Organisationen begrenzt sind.

Auf dem Millennium+5-Gipfel im September 2005 wurde der UN-Generalsekretär deshalb von den Mitgliedsstaaten be­auf­tragt, Vorschläge für die Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten UN-Akteure auszuarbeiten. Dabei soll er auch die Möglichkeit von straffer geführten Einheiten in den Feldern Entwicklung, humanitäre Hilfe und Umwelt prüfen. Der General­sekretär hat dazu ein hochrangiges Beratungsgremium eingerichtet.

Im November 2006 hat das Gremium erstmals konkrete Reform­vorschläge vorgelegt. Im Zentrum steht dabei das "One UN"-Prinzip auf Länderebene: Alle in einem Entwicklungsland tätigen UN-Organisationen sollen sich an einem landes­spe­zi­fi­schen Programm und einem Budgetrahmen orientieren sowie in einem gemeinsamen Büro unter Aufsicht des UN Resident Coordinators zusammenarbeiten. Seit Januar 2007 werden die Vorschläge des Gremiums in den acht Pilotländern Pakistan, Mosambik, Vietnam, Ruanda, Uruguay, Kapverdische Inseln, Albanien und Tansania getestet. 2010 sollen die Ergebnisse des Reformprozesses in den Pilotländern evaluiert werden.

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