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Der Weg Europas

Deutsche Entwicklungspolitik im Rahmen der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) und ihre 27 Mit­glieds­staaten leisten zusammen­genom­men einen Anteil von rund 60 Prozent der internationalen Ent­wick­lungs­zusammenarbeit und sind damit der weltweit größte Geber. Als größter Binnen­markt der Welt ist die EU zudem ein wichtiger Handelspartner vieler Entwicklungsländer und hat einen großen Einfluss auf die Welthandelsordnung. Die Kombination von finanziellem, wirt­schaftlichem und politischem Einfluss macht die EU zu einem der entscheidenden Akteure internationaler Entwicklungspolitik.

Die Zuständigkeit für Entwicklungszusammenarbeit ist dabei zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten geteilt. Die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich ergänzt die jeweilige Politik der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Im EU-Haushalt für 2010 sind 8,1 Milliarden Euro für Außenhilfe – die auch die Entwicklungszusammenarbeit der EU umfasst – vorgesehen.

Rechtliche Grundlagen

Durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union einen neuen rechtlichen Rahmen erhalten. Der Vertrag sieht Änderungen in den bestehenden Verträgen (EU-Vertrag und EG-Vertrag) vor. Die Europäische Union tritt laut Lissabon-Vertrag die Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft an.

Im geänderten EG-Vertrag, der nun "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" genannt wird, ist die Politik der EU auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit in den Artikeln 208 bis 211 festgeschrieben: Hauptziel der Union ist demnach die Bekämpfung und – auf längere Sicht – die Beseitigung der Armut.

Die EU-Kommission hat das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen.

Europäischer Entwicklungskonsens

Im November 2005 wurde der Europäische Entwicklungskonsens verabschiedet. Er regelt die Gestaltung der Entwicklungspolitik der Europäische Kommission und der EU-Mitgliedsstaaten und wurde vom Europäischen Parlament gebilligt.

Der Entwicklungskonsens ist eine Weiterentwicklung der bisher getroffenen Vereinbarungen. Er ergänzt sie um die Ergebnisse der internationalen Entwicklungskonferenzen, wie der UN-Millenniumskonferenz oder den Konferenzen von Kairo, Johannesburg, Doha und Monterrey. Die Erklärung beschreibt Ziele, Prinzipien und Methoden der europäischen Entwicklungszusammenarbeit und definiert gemeinschaftliche Schwerpunkte. Nach dem Prinzip der Konzentration bei gleichzeitiger Flexibilität auf Länderebene sind nun neun Kernbereiche festgeschrieben:

  • Handel und regionale Integration

  • Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

  • Infrastruktur, Kommunikation und Transport

  • Wasser und Energie

  • Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Nahrungssicherheit

  • Governance, Demokratie, Menschenrechte und institutionelle Reform

  • Konfliktprävention und fragile Staaten

  • Menschliche Entwicklung

  • Sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung

Zusätzlich gibt es die Querschnittsthemen Förderung der Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechte von Kindern und indigenen Völkern, ökologische Nachhaltigkeit und Bekämpfung von HIV/AIDS.

Reformen

Die im Jahr 2000 eingeleiteten Reformen in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union zeigen Wirkung. Sie erfolgten als Antwort auf die Kritik, dass die Instrumente zu langsam, die Hilfe zu unübersichtlich und zu wenig auf die ärmsten Länder ausgerichtet ist. Drei Stichworte vermitteln den Weg der Europäischen Kommission zu einer effizienten Entwicklungszusammenarbeit:

Durch verbesserte Kohärenz sollen entwicklungspolitische Ziele auch in anderen Politikbereichen berücksichtigt werden. So sollen sich beispielsweise Agrar- und Entwicklungspolitik besser ergänzen.

Durch die verstärkte Koordinierung der Hilfsprogramme der EU und ihrer Mitgliedsstaaten können unnötige Überschneidungen vermieden werden.

Das Ziel der Komplementarität bedeutet, dass sich die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und die der Mitgliedsstaaten sinnvoll zu einer gemeinsamen Gesamtpolitik ergänzen, statt miteinander zu konkurrieren.

Mittlerweile wurden Zuständigkeiten geklärt, Abläufe beschleunigt und Verantwortlichkeiten gebündelt. Was sich besser vor Ort regeln lässt, soll nicht mehr von Brüssel aus entschieden werden. Außerdem ist die Zeit zwischen der Zusage von Mitteln und ihrer Auszahlung kürzer geworden. Das Geld ist nun schneller dort, wo es benötigt wird.

Deutsche Strategie und Rolle

Deutschland gestaltet auf vielfältige Weise die Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union mit. So verfolgt die Bundesregierung in den verschiedenen Gremien aktiv folgende Ziele:

  • Ausrichtung aller Maßnahmen auf das Oberziel Armutsbekämpfung.

  • Weitere Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Hilfen.

  • Verbesserte Abstimmung und Arbeitsteilung zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten und verbesserte Kohärenz mit anderen Gemeinschaftspolitiken der EU.

  • Förderung eines freien und fairen Handels; dazu gehört die Unterstützung der Entwicklungsländer bei den Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde.

  • Stärkere Ausrichtung auf Konfliktprävention; europäische Entwicklungspolitik als Teil der Außen- und Sicherheitspolitik, jedoch mit eigenständigen Zielen.

Weiter ist die deutsche Bundesregierung in allen Phasen der Umsetzung der EU-Entwicklungszusammenarbeit beteiligt. Die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle aller Maßnahmen erfolgt im Zusammenspiel der Mitgliedsstaaten mit den Gemeinschaftsinstitutionen in Brüssel.

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2007

Von Januar bis Juni 2007 hatte die Bundesrepublik den Vorsitz des Rates der Europäischen Union und damit die Präsidentschaft der EU inne. Während dieser Zeit vertrat Deutschland die EU nach außen – also in internationalen Gremien und auch in Gesprächen mit einzelnen Staaten oder Staatengruppen. Daneben war es Aufgabe der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission die laufenden Geschäfte der Europäischen Union zu leiten, Beschlüsse umzusetzen und neue Impulse für die Politik der EU zu geben.

Zu den unter deutscher Ratspräsidentschaft angestoßenen wichtigen Initiativen zählen unter anderem die Begründung einer Energiepartnerschaft mit Afrika, die Einführung eines Verhaltenskodexes unter Geberländern zur besseren Arbeitsteilung sowie weitere Initiativen zur HIV/AIDS-Bekämpfung und der Gleichstellung der Geschlechter.

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