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Akteure

Der Rat der Europäischen Union

Treffen der europäischen Entwicklungsministerinnen und -minister am 17.02.2010 im spanischen La Granja/Segovia. Urheberrecht: Spanische EU-Präsidentschaft

Der Rat der Europäischen Union ist zusammen mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und entscheidet gemeinsam mit ihm über den EU-Haushalt. Wie das Europäische Parlament wurde der Rat in den 1950er Jahren durch die Gründungsverträge eingesetzt. In ihm sind die EU-Mitgliedsstaaten vertreten. An seinen Tagungen nimmt je eine Ministerin beziehungsweise ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten teil. Der Rat tagt in verschiedenen Zusammensetzungen, die von den zu behandelnden Themen abhängen.

Durch Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gibt es seit dem 1. Dezember 2009 zehn verschiedene Zusammensetzungen des Rates:

  • Allgemeine Angelegenheiten

  • Auswärtige Angelegenheiten

  • Wirtschaft und Finanzen ("ECOFIN")

  • Justiz und Inneres (JHA)

  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz

  • Wettbewerbsfähigkeit

  • Verkehr, Telekommunikation und Energie

  • Landwirtschaft und Fischerei

  • Umwelt

  • Bildung, Jugend und Kultur

Als Rat für "Allgemeine Angelegenheiten" sorgt der Rat der Europäischen Union für die Kohärenz seiner Arbeit in den verschiedenen Zusammensetzungen.

Die Beziehungen der EU zu Drittländern werden vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten behandelt. Der Rat ist für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, den Außenhandel sowie die Entwicklungszusammenarbeit zuständig.

Die Entwicklungsministerinnen und Entwicklungsminister aller Mitgliedsstaaten tagen halbjährlich und legen die Grundsätze der europäischen Entwicklungspolitik fest. Diese Entscheidungen werden auf Arbeitsebene in Ratsarbeitsgruppen vorbereitet.

Dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten steht seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages nicht mehr die rotierende EU-Ratspräsidentschaft, sondern der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik vor.

Rotierende EU-Ratspräsidentschaft bedeutet, dass stets ein EU-Mitgliedsstaat für ein halbes Jahr die Präsidentschaft der Europäischen Union innehat. Außer im Rat für Auswärtige Angelegenheiten sitzt die Präsidentschaft den unterschiedlichen Ratsformationen vor und setzt politische Schwerpunkte.

Die Reihenfolge der Präsidentschaften der Mitgliedsstaaten ist festgelegt. Mit dem Ziel einer einheitlichen Politikgestaltung gibt es seit 2007 sogenannte Triopräsidentschaften: Drei EU-Mitgliedsstaaten, deren Präsidentschaften aufeinander folgen, verständigen sich dabei auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm für einen Zeitraum von 18 Monaten.

Kontakt

Rat der Europäischen Union

Rue de la Loi, 175
1048 Brüssel, Belgien
Telefon: 00 32 / 2 / 281 61 11
Fax: 00 32 / 2 / 281 69 34

Glossar des BMZ
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