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Akteure

Einigung in Stufen – wie eine Entscheidung entsteht

Die deutsche Bundesregierung ist an allen Phasen der Politikgestaltung in der Europäischen Union beteiligt. Die Vorbereitung, Verabschiedung, Durchführung und Kontrolle verbindlicher Beschlüsse erfolgt im Zusammenspiel von nationaler Administration und den Gemeinschaftsinstitutionen.

In der Vorbereitungsphase ist die Kommission der wichtigste Ansprechpartner, in der Phase der konkreten Beschlussvorbereitung und -verabschiedung sind es die Ratsarbeitsgruppen, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament. Zur konkreten Umsetzung der in Brüssel gefassten Beschlüsse arbeiten die nationalen Verwaltungen wiederum über die verschiedensten Ausschüsse mit der Kommission zusammen.

Berlin–Brüssel – und zurück

Die mittlerweile rund 200 Ratsarbeitsgruppen sind die entscheidende Arbeitsmaschinerie des Rates. Beträchtliche Teile der Ratsentscheidungen werden de facto bereits auf dieser Ebene entschieden. In den zumeist wöchentlich tagenden Ratsarbeitsgruppen kommen die Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliedsstaaten auf Arbeitsebene zusammen. Hier werden die Vorschläge der Kommission erstmals im Kreis der Mitgliedsstaaten diskutiert.

Die Interessen Deutschlands werden durch das federführende Bundesministerium oder Mitglieder der Ständigen Vertretung in Brüssel vertreten. Sie dürfen nur auf Weisung der Bundesregierung handeln. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für zwei Ratsarbeitsgruppen federführend zuständig: In der Ratsarbeitsgruppe Entwicklung wird die generelle Entwicklungszusammenarbeit der Union erörtert, in der Ratsarbeitsgruppe AKP wird die Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik abgestimmt.

Die Federführung in der Ratsarbeitsgruppe humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe liegt in Fragen der Nahrungsmittelhilfe beim BMZ, in Fragen der humanitären Hilfe beim Auswärtigen Amt.

Der "Ausschuss der Ständigen Vertreter" (AStV) ist nach den Ratsarbeitsgruppen das nächsthöhere Gremium. Er hat die Aufgabe, die Arbeiten des Rates vorzubereiten. Im Ausschuss sind die Mitgliedsstaaten durch die Botschafterinnen und Botschafter beziehungsweise ihre Stellvertreter besetzt. Der AStV prüft alle Dossiers, die in den Ratsarbeitsgruppen erarbeitet und besprochen wurden und die bei den verschiedenen Ratsformationen auf Ministerebene behandelt werden sollen.

Der Prozess der Rechtsetzung endet nicht mit einer Entscheidung von Rat und Europäischem Parlament, denn viele EU-Programme werden nicht als Gesetzestexte beschlossen. Die Kommission muss vor Umsetzung alle geplanten Maßnahmen den sogenannten Komitologie-Ausschüssen vorlegen. Diese dienen der Beratung und Unterstützung der Kommission, aber auch der Kontrolle der Mitgliedsstaaten über die Kommission.

Die Ausschüsse setzen sich wiederum aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsstaaten auf Arbeitsebene zusammen. Sie tagen unter dem Vorsitz der Kommission. Es gibt mehrere hundert Komitologie-Ausschüsse. Hier werden die konkreten, von der Kommission finanzierten Programme beraten und beschlossen. Die Ausschüsse sind auch ein Forum zur Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und der Kommission. Für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit relevante Ausschüsse sind die Ausschüsse, die sich mit den Entwicklungsländern Asiens und Lateinamerikas (EZI-Ausschuss), dem Mittelmeerraum (ENPI-Ausschuss) und dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF-Ausschuss) beschäftigen. Zusätzlich relevant für die Entwicklungszusammenarbeit sind die überregional ausgerichteten Ausschüsse für die Umsetzung des Stabilitätsinstruments der EU (im Falle von Krisen und Katastrophen) sowie für das Demokratie- und Menschenrechtsförderungsinstrument.

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