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Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist das einzige auf direkte Wahl gestützte und damit unmittelbar demokratisch legitimierte Organ der Europäischen Union.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern für fünf Jahre gewählt, zuletzt im Juni 2009. Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Gesetzgebung, Haushaltskontrolle und parlamentarische Kontrolle der EU-Kommission und des Rats.
Gesetzgebung
Der Lissabon-Vertrag erweitert die Gesetzgebungskompetenz des Europäischen Parlaments. Es bestimmt nun bei fast allen EU-Gesetzen mit und entscheidet über deren Inkrafttreten. 40 zusätzliche Politikbereiche fallen dadurch unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (früher Mitentscheidungsverfahren). Bei diesem Verfahren hat das Parlament die gleichen Rechte wie der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind.
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren besteht in der gemeinsamen Annahme einer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnung, einer Richtlinie oder eines Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat. In jeweils zwei Lesungen können das Parlament und der Rat Änderungen an dem vorgeschlagenen Gesetzestext einbringen. Bei Uneinigkeit müssen sich Rat und Parlament in dritter Lesung dann in einem Vermittlungsausschuss einigen.
Das Parlament kann entsprechend dem Lissabon-Vertrag nun auch selbst Änderungen in den EU-Verträgen vorschlagen.
Haushalt
Das Parlament bestimmt gleichberechtigt mit dem Rat über den gesamten EU-Haushalt. Es kann so in allen Politikbereichen darüber mitentscheiden, wie viel Geld wofür ausgegeben wird.
Führungspersonal
Mit dem Lissabon-Vertrag entscheidet das Parlament auch bei der Auswahl des Führungspersonals der EU mit. Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Grundlage eines Vorschlags der Staats- und Regierungschefs. Auch der Hohe Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik benötigt als Vize-Präsident der Kommission die Zustimmung des Parlaments.
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