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Akteure
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission als "Hüterin der Verträge" ist ein politisch unabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten EU vertritt. Sie hat das Initiativrecht für die Gesetzgebung, setzt alle Beschlüsse um und überwacht die fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht. Ferner führt sie den EU-Haushalt aus und verwaltet die EU-Programme. Außer in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und in den übrigen, in den Verträgen vorgesehenen Fällen, vertritt sie die EU nach außen. Die Kommission wurde bewusst übernational angelegt und soll von den nationalen Interessen einzelner Regierungen unabhängig sein.
Das politisch verantwortliche Beschlussgremium der Kommission ist das Kollegium der Kommissare. Seit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 besteht es aus 27 Personen einschließlich des Kommissionspräsidenten. Die EU-Kommissare sind jeweils für fünf Jahre im Amt.
Die Kommission wird bis 2014 einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedsstaats bestehen. Der seit dem 1. Dezember 2009 gültige Vertrag von Lissabon sieht vor, dass ab 2014 nur noch zwei Drittel der Mitgliedsstaaten einen Kommissar stellen können. Allerdings kann der Europäische Rat durch Beschluss auch eine andere Zusammensetzung der Kommission festlegen.
Im Juni 2009 wurde José Manuel Barroso von den Staats- und Regierungschefs für eine zweite Amtszeit als Präsident der EU-Kommission nominiert. Das Parlament hat seine Ernennung im September 2009 bestätigt. Ende November 2009 hat Barroso seine neue Kommission ("Barroso II") vorgestellt. Die Abgeordneten des EU-Parlaments können die EU-Kommission als Ganzes ablehnen, wenn sie mit einzelnen Kandidaten nicht einverstanden sind. Nach der Zustimmung des Parlaments wird die Kommission vom Europäischen Rat ernannt und kann ihre Arbeit aufnehmen. Das EU-Parlament hat der neuen Kommission am 9. Februar 2010 zugestimmt.
Die Generaldirektionen
Die Generaldirektionen sind Verwaltungseinheiten der Europäischen Kommission, die jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Jeder Kommissar steht einer Generaldirektion der EU-Kommission vor.
Innerhalb der EU-Kommission waren bisher die Generaldirektion Entwicklung und die Generaldirektion Außenbeziehungen für die Programmierung der gemeinschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit verantwortlich. Durch Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird eine Umstrukturierung erfolgen. Teile der Generaldirektion Außenbeziehungen werden im neuen Europäischen Auswärtigen Dienst aufgehen. Der neue Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik wird zugleich Vizepräsident der Kommission sein. Zur Generaldirektion Entwicklung kommt mit Amtsantritt der neuen EU-Kommission außerdem eine eigene Generaldirektion für den Bereich humanitäre Hilfe und Krisenschutz hinzu.
Die Generaldirektion Entwicklung ist verantwortlich für die Grundsätze und Leitlinien der Gemeinschaftshilfe. In diesem Rahmen koordiniert sie die Entwicklungszusammenarbeit der Kommission mit der Entwicklungszusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und internationaler Organisationen. Dazu zählen zum Beispiel die Weltbank, regionale Entwicklungsbanken, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Vereinten Nationen.
Je mehr die Entwicklungspolitik mit anderen Politikbereichen verzahnt ist, umso stärker werden auch andere Generaldirektionen beteiligt – beispielsweise die Generaldirektion Handel, da Handel und Entwicklung eng verbunden sind.
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Europäische Kommission
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Telefon: 00 32 / 2 / 299 11 11
Fax: 00 32 / 2 / 295 01 38





