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Europäische Zusammenarbeit

Europäische Wege der Entwicklungszusammenarbeit

Die Entwicklungsprogramme der Europäischen Union erreichen etwa 160 Partnerländer, wobei die Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten) eine Sonderstellung hat. Die Union verfügt dabei über ein weit gefächertes Instrumentarium: Finanzielle und Technische Zusammenarbeit, Nahrungsmittelhilfe, humanitäre Hilfe in Not- und Katastrophenfällen, Zuschüsse für Nichtregierungs­orga­ni­sa­tionen, Beiträge an internationale Organisationen sowie Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Finanzierung aus zwei "Töpfen": EEF und EU-Haushalt

Fahnen vor EU-Gebäuden in Brüssel. Urheberrecht: BPAFinanziert wird die Entwicklungs­zu­sam­menarbeit der EU aus zwei un­ter­schiedlichen Quellen: dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) sowie dem allgemeinen EU-Haushalt.

Über den Europäischen Entwicklungsfonds wird die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten finanziert. Zu einem kleinen Teil stehen die Mittel des Fonds außerdem den sogenannten Überseeischen Ländern und Gebieten zur Verfügung, die verfassungsrechtlich zu vier Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehören, aber nicht zum Gebiet der EU zählen.

Der EEF ist als Sondervermögen der EU eingerichtet, er ist nicht Teil des Gesamthaushalts der EU und wird von den Mitgliedsstaaten separat finanziert. Das Volumen des aktuellen 10. EEF (Laufzeit 2008 bis 2013) liegt bei 22,68 Milliarden Euro, wobei Deutschland mit 20,5 Prozent Finanzierungsanteil größter Geber ist.

Die Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern und Regionen, die nicht zu den AKP-Staaten zählen, wird aus dem allgemeinen EU-Haushalt finanziert. Seit dem 1. Januar 2007 gibt es zu diesem Zweck drei neue Finanzierungsinstrumente, die eine Vielzahl älterer Programme ersetzen und klare Strukturen schaffen. Das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) dient der Finanzierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit den Mittelmeeranrainern und osteuropäischen Nachbarn der EU. Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) finanziert die Kooperation mit Asien, Lateinamerika, Südafrika und anderen Staaten. Das neue Instrument für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance, IPA) bündelt alle bisherigen EU-Beitrittshilfen.

Außerdem werden aus dem EU-Haushalt die Nahrungsmittelhilfe, die humanitäre Hilfe sowie Zuschüsse für die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen finanziert.

Für 2010 hat die EU in ihrem Hauhalt insgesamt 8,1 Milliarden Euro für Zahlungen im Rahmen der Außenhilfe, die auch die Entwicklungszusammenarbeit der EU umfasst, eingeplant.

ODA-Stufenplan

Auf der Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der Europäischen Union im Mai 2005 in Brüssel haben die Regierungsvertreterinnen und -vertreter einen verbindlichen Stufenplan zur Erhöhung der öffentlichen Mittel für die EU-Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Aid, ODA) beschlossen. Nach dem Stufenplan sollen alle Mitgliedsstaaten, die der EU vor 2002 beigetreten sind, bis 2015 eine ODA-Quote von mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens erreichen. Für die neuen Mitgliedsländer gelten niedrigere Quoten.

Kooperation mit Weitblick

Die Handlungsformen der EU sind vielfältig. Regionalprogramme, Länderprogramme und thematische Programme werden auf Basis von Strategiepapieren geplant und finanziert. Darüber hinaus hat die EU mit einer Reihe von Entwicklungsländern dauerhafte bilaterale Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen, oder auch im Fall einer engeren Zusammenarbeit – wie mit den Ländern im Mittelmeerraum – Assoziationsabkommen. Sie arbeitet ebenfalls mit multilateralen und internationalen Organisationen wie der Weltbank und den Vereinten Nationen zusammen.

Arbeit in den Regionen

Ob Entwicklungsprogramme erfolgreich sind, hängt von vielen Faktoren ab: Wie ist die wirtschaftliche und soziale Situation im Land? Stimmen die Ziele von Geber- und Entwicklungsland überein? Harmoniert das Programm mit den Entwicklungszielen des Partnerlandes? Was hat man aus der bisherigen Zusammenarbeit gelernt?

Für die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union werden die Antworten auf diese Fragen in sogenannten Länderstrategiepapieren (LSP) erfasst. In den LSP ist analysiert, wie sich die Entwicklungsprogramme der EU in die Politik des Partnerlandes einfügen und Aktivitäten anderer Geber sinnvoll ergänzen. Wenn das Partnerland eine nationale Entwicklungsstrategie erarbeitet hat, bildet diese die Grundlage für die Zusammenarbeit mit der EU. Liegt ein Strategiepapier zur Armutsbekämpfung (PRSP) vor, wie es von Weltbank und IWF im Zusammenhang mit der erweiterten HIPC-Initiative gefordert wird, wird dieses ebenfalls berücksichtigt.

Für Programme, die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bezahlt werden, decken die Länderstrategiepapiere einen Zeitraum von sechs Jahren ab. Für weitere Programme, etwa finanziert aus dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI), gelten sie sieben Jahre. Die LSP dienen während der gesamten Programmlaufzeit als Leitfaden und Hilfsmittel bei der Erfolgskontrolle.

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