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Die AKP-Staaten – traditionelle Partner der EU
Traditionell ist die Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) ein Schwerpunkt der europäischen Entwicklungspolitik. Die AKP-Gruppe umfasst mittlerweile 79 Staaten. Partnerschaftsabkommen zwischen dieser Gruppe und den Europäern gibt es seit 1975. In insgesamt vier Lomé-Abkommen – benannt nach der Hauptstadt von Togo, in der das erste Abkommen unterzeichnet wurde – vereinbarten die EU und ihre Mitglieder eine umfangreiche Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten.
Die Lomé-Abkommen
Kernpunkte der vier Abkommen von Lomé waren unter anderem die Zoll- und Abgabenfreiheit für die Einfuhr von Produkten aus den AKP-Staaten in die EU, die Einrichtung von Fonds, mit denen bei sinkenden Weltmarktpreisen oder Ernteausfällen die Exporteinnahmen der AKP-Staaten stabilisiert werden konnten, sowie eine enge industrielle und landwirtschaftliche Zusammenarbeit. Die Handelsvorteile bei Exporten von Rohstoffen und landwirtschaftlichen Produkten aus AKP-Staaten in die EU führten dazu, dass sich in den AKP-Staaten die weiterverarbeitende Industrie kaum entwickelte. Außerdem waren die einseitig gewährten Handelsvorteile nicht im Einklang mit den Prinzipien des freien Welthandels. Eine Ausnahmegenehmigung der Welthandelsorganisation (WTO) wurde letztmalig bis Ende 2007 verlängert. Eine Reform der Zusammenarbeit wurde notwendig.
Das Abkommen von Cotonou
Im Jahr 2000 wurde in Cotonou in Benin ein Nachfolgeabkommen unterzeichnet. Eine erste turnusmäßig vorgesehene Revision wurde 2005 vorgenommen, die Verhandlungen zur zweiten Revision haben 2009 begonnen. Das wichtigste Ziel des Cotonou-Abkommens ist die Bekämpfung der Armut. Dieses Ziel soll durch eine umfassende wirtschaftliche, handelspolitische und finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerländern erreicht werden.
Außerdem wurde verantwortliche Regierungsführung (Good Governance) als ein grundlegender Bestandteil des Abkommens festgeschrieben. Bei Verstößen gegen die Menschenrechte, demokratische Grundsätze oder die Rechtsstaatlichkeit und in Fällen schwerer Korruption besteht die Möglichkeit, die Zusammenarbeit auszusetzen. Seit der Revision des Abkommens gilt gleiches für den Fall der Beteiligung an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.
Ein weiteres Ziel des Abkommens ist es, Organisationen der Zivilgesellschaft und die Privatwirtschaft stärker in die Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen. Sie können für eigene Entwicklungsprojekte auch direkt Fördermittel der EU beantragen.
Die Handelsvorteile, die den AKP-Staaten bei Exporten in die EU gewährt wurden, sind aufgrund der Unvereinbarkeit mit den Regeln der WTO Anfang 2008 beendet worden. Im Cotonou-Abkommen ist vorgesehen, dass die einseitigen Präferenzen durch regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ersetzt werden. Dieser Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Finanzierung der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten wird durch den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert, in den die EU-Mitglieder freiwillig einzahlen. Der geografische Schwerpunkt der Zusammenarbeit der EU mit den AKP-Staaten liegt in Afrika südlich der Sahara. Alle 48 Staaten dieser Region sind Mitglieder des Abkommens von Cotonou und empfangen rund 80 Prozent der Leistungen.
Für den 10. EEF mit einer Laufzeit von 2008 bis 2013 haben die EU-Mitgliedsstaaten eine Gesamtausstattung von 22,682 Milliarden Euro festgelegt. Der deutsche Anteil daran beträgt 20,5 Prozent.
Das Abkommen mit Südafrika
Seit 1998 gehört auch Südafrika zu den AKP-Staaten, ist jedoch nicht den Handels- und Finanzvereinbarungen des Lomé-Abkommens und des Cotonou-Abkommens beigetreten. Die EU betrachtet den Staat nicht als Entwicklungsland im engeren Sinne, sondern als strategischen Partner. Sie hat daher mit Südafrika ein eigenes Abkommen zu Handel, Entwicklung und Kooperation abgeschlossen. Die besondere Stellung des Landes kommt seit 2008 durch den jährlichen EU-Südafrika-Gipfel zum Ausdruck.
Die EU fördert das Programm für Wiederaufbau und Entwicklung der neuen demokratischen Regierung Südafrikas. Die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen des Landes sollen reformiert werden, außerdem müssen die Ungleichheiten der Vergangenheit überwunden werden. Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 sind rund 980 Millionen Euro für Südafrika vorgesehen. Sie werden über das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) ausgezahlt.
Informationen

Siehe auch
- Länder und Regionen
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten
Sachstand Juli 2010
(PDF 40 KB)
Externe Links
- Informationen der Europäischen Kommission:
Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten
(englisch) - Europa-Glossar:
Europäischer Entwicklungsfonds - Jahresbericht 2009 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2008
(Kurzfassung, deutsch)
(PDF 1,7 MB)






