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Erfolgskontrolle

Öffentliche Bibliothek in Quito, Ecuador. Urheberrecht: Photothek.net

Revision – den sinnvollen Einsatz öffentlicher Mittel sichern

Jedes Jahr fördert das Bundes­ministerium für wirtschaftliche Zu­sam­men­arbeit und Ent­wick­lung (BMZ) Maßnahmen bei Zu­wen­dungs­emp­fän­gern, zum Beispiel bei politischen Stif­tung­en, beim Deutschen Ent­wick­lungs­dienst, bei der Deutschen Welt­hung­er­hilfe, beim Deutschen Caritas-Verband und bei den kirchlichen Zentral­stellen. Die deutschen Bürger­in­nen und Bürger erwarten, dass die öffentlichen Mittel für die Ent­wick­lungs­zusammenarbeit zweck­ent­sprechend und sparsam eingesetzt werden. Die Außenrevision des BMZ überprüft die Verwendung von Zuwendungen. Ziel ist es, durch Prüfungen und ergänzende Beratungen sicherzustellen, dass Förder­mittel wirtschaftlich, effektiv und zweckentsprechend verwendet wer­den. Durch die Revision wird die berechtigte Forderung von Par­la­ment, Öffentlichkeit und Bundesrechnungshof nach ständiger Kon­trol­le des Einsatzes öffentlicher Finanzmittel erfüllt.

Da die Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht vom BMZ selbst, sondern von hierfür beauftragten Organi­sa­tionen umgesetzt werden, überprüft die Außenrevision des BMZ hauptsächlich die Mittelverwendung dieser Organisationen. Die Aufgabe des zuständigen Referats im BMZ umfasst drei Bereiche: Außenrevision, Beteiligungsprüfung und Vergabeprüfung.

Außenrevision

Schwerpunkt der Arbeit ist die Außenrevision. In der Regel wird bei den Organisationen, die vom BMZ finanzielle Zuwendungen erhalten, durch Prüferinnen und Prüfer Einsicht in die Geschäfts- und Bu­chungs­unter­lagen genommen. Die Überprüfungen erfolgen sowohl in Deutschland als auch in den Kooperationsländern innerhalb der ers­ten neun Monate nach Eingang des Verwendungsnachweises. Nicht zweckentsprechend verwendete Gelder müssen mit Zinsen zurück­ge­zahlt werden.

Durch vergleichende Analysen der jährlich rund 1.700 Förder­maß­nah­men bei mehreren hundert Zuwendungsempfängern trägt die Außenrevision auch zur Optimierung entwicklungspolitischer Steue­rungs- und Entscheidungsprozesse bei. Sie hilft dadurch, die Qualität der Arbeit im BMZ und bei den Organisationen, die öffentliche Mittel erhalten, zu sichern.

Beteiligungsprüfung

Das BMZ ist an den folgenden Organisationen als Gesellschafter beteiligt:

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) und Deutsches Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft (DITSL).

Das Ministerium ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Bundes­be­tei­li­gung zu prüfen und muss dem Bundesrechnungshof über den Jah­res­abschluss und über alle relevanten Vorgänge im abgelaufenen Ge­schäfts­jahr berichten. Innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses muss der oder die BMZ-Beauftragte für die Beteiligungsprüfung einen entsprechenden Bericht an den Bundesrechnungshof übersenden.

Vergabeprüfung

Größere Aufträge werden von öffentlichen Einrichtungen meist per Ausschreibung vergeben. In begründeten Fällen untersucht die Ver­ga­be­prüfungsstelle im BMZ, ob die Vergabebestimmungen von den Auftraggebern eingehalten wurden. Die Prüfstelle kann die Or­gani­sa­tions­einheiten, welche Vergabeverfahren durch­führen, verpflichten, rechtswidrige Maßnahmen aufzuheben. Außerdem berät sie bei Vergabeverfahren und schlichtet in Streitfällen.

Die Revisionsprüfung des BMZ trägt seit seiner Gründung in den 1960er Jahren wesentlich dazu bei, dass die Mittel des BMZ effektiv und effizient verwendet werden.

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