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Evaluierung

Grundsätze

Das BMZ richtet sich nach den Grundsätzen für Evaluierungen des Entwick­lungs­hilfe­ausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC); an ihrer Weiter­entwicklung wirkt es zugleich mit.

Die Evaluierungsprinzipien und -standards von OECD-DAC stellen sicher, dass die verschiedenen Geber bei der Evaluierung von ent­wicklungspolitischen Maßnahmen einheitlich vorgehen und dadurch vergleichbare Ergebnisse erzielen.

Wichtige Prinzipien für Evaluierungen sind:

  • Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
    (zum Beispiel der externen Gutachterinnen und Gutachter)

  • Glaubwürdigkeit
    (zum Beispiel durch nachvollziehbare Ergebnisse)

  • Partizipation
    (zum Beispiel des Partnerlandes)

  • Nützlichkeit
    (zum Beispiel durch Umsetzung der Empfehlungen)

  • Transparenz und Verbreitung
    (zum Beispiel der Endberichte)

Wichtige Evaluierungskriterien und -fragen sind:

  • Relevanz
    (zum Beispiel: Wie bedeutend ist das Programm für die arme Bevölkerung im Partnerland?)

  • Effektivität
    (zum Beispiel: Wurden die definierten Programmziele erreicht?)

  • Effizienz
    (zum Beispiel: War das Verhältnis von Nutzen und Kosten angemessen?)

  • Wirkung
    (zum Beispiel: Welchen Nutzen haben die Menschen von dem untersuchten Programm?)

  • Nachhaltigkeit
    (zum Beispiel: Hat das Bewirkte auch nach dem Ende der Förderung Bestand?)

  • Koordination, Komplementarität und Kohärenz
    (zum Beispiel: Sind die Entwicklungsmaßnahmen mit den anderen Gebern und innerhalb der deutschen Entwicklungs­zusammen­arbeit gut abgestimmt?)

Die im Rahmen der Evaluierungen angewandten Methoden umfassen ein breites Spektrum der empirischen Sozialforschung. Sie werden vor Beginn der Evaluierung in einem sogenannten Inception Report dargelegt und diskutiert. Jeder Evaluierungsbericht wird nach vor­ge­gebenen Kriterien vor Abnahme auf seine Qualität hin überprüft.

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Lexikon der Entwicklungspolitik
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