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Technische Zusammenarbeit

Zwei Augenärzte bei einer praktischen Übung  an einem Mikroskop. Urheberrecht: IRINDie Technische Zusammenarbeit hat die Aufgabe, die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und Ge­sell­schaf­ten in den Part­nerländern der deutschen Ent­wicklungszusammenarbeit zu erhöhen (Capacity Development). Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Lebensbedingungen durch effizienten und nachhaltigen Einsatz von Ressourcen aus eigener Kraft zu verbessern und eigene Ziele zu verwirklichen.

Durch Technische Zusammenarbeit vermittelt Deutschland technische, wirtschaftliche und organisatorische Kenntnisse und Fähigkeiten. Besonders berücksichtigt werden dabei die Beteiligung der Zivilgesellschaft und die Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen in den Partnerländern.

Technische Zusammenarbeit wird für die Partnerländer Deutschlands unentgeltlich geleistet, sie besteht hauptsächlich aus Beratungs- und Sachleistungen.

Im Jahr 2009 stellt die Bundesregierung in ihrem Haushalt 780 Millionen Euro für Technische Zusammenarbeit im engeren Sinne zur Verfügung. Für die Technische Zusammenarbeit im weiteren Sinne sind 319 Millionen Euro vorgesehen.

Technische Zusammenarbeit im engeren Sinne

Bauersfrau bei der Feldarbeit, Urheberrecht: Photothek.netDie Inhalte und das Volumen der zwischen­staatlichen Technischen Zusammenarbeit (Technische Zusammenarbeit im engeren Sinne) werden mit den einzelnen Partnerländern in Regierungsverhandlungen festgelegt und vertraglich vereinbart. Mit der Durchführung der Vorhaben der von Staat zu Staat vereinbarten Zusammenarbeit wird in der Regel die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) von der deutschen Regierung beauftragt. In Einzelfällen werden die Leistungen auch direkt von der Bundesregierung oder ihren Dienststellen erbracht, zum Beispiel von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Technische Zusammenarbeit umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Beratung durch Fachkräfte

  • Finanzierungsbeiträge an qualifizierte einheimische Träger zur selbstständigen Durchführung von

  • Entwicklungsleistungen

  • Erbringung von Leistungen der Technischen Zusammenarbeit im Rahmen von gemeinsamen Programmen der Gebergemeinschaft, dabei werden beispielsweise Beratungsleistungen in einem Partnerland aus Beiträgen finanziert, die zuvor von mehreren Gebern in einen hierfür eingerichteten Fonds eingezahlt wurden

  • Aufbau und Förderung von Projektträgern

  • Bereitstellung von Ausrüstung und Material für die Ausstattung der geförderten Einrichtungen

  • Leistungen in Form von Studien und Gutachten

Eine Mutter in Costa Rica macht mit ihrem Sohn Hausaufgaben. Urheberrecht: TransFairDie Vorhaben konzentrieren sich auf die Bereiche und Regionen, die als Schwerpunkte der bi­lateralen Entwicklungszusammenarbeitmit dem Partnerland festgelegt worden sind. Sie werden in enger Ab­stimmung mit den Maß­nahmen der Finanziellen Zusammenarbeit und den anderen Instrumenten der deutschen Ent­wicklungs­zusammen­arbeit geplant und durchgeführt.

Die deutschen Leistungen sind ein Beitrag zu den Projekten und Pro­grammen der Partner. Sie werden für schon bestehende oder geplante Programme im Partnerland erbracht. Die Technische Zusammenarbeit ergänzt die Eigenleistungen dieser Einrichtungen, sie ersetzt sie nicht. Es muss sichergestellt sein, dass die vom Partner zu leistenden Beiträge – zum Beispiel die Finanzierung der Betriebskosten oder der Gehälter für das Personal – auch nach Ende der deutschen Förderung weiter erbracht werden können.

Technische Zusammenarbeit im weiteren Sinne

Neben der Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene fördert die Bundesrepublik auch Maßnahmen, die von privaten Trägern – wie Nichtregierungsorganisationen, politischen Stiftungen oder kirchlichen Organisationen – in eigener Verantwortung durchgeführt werden (Technische Zusammenarbeit im weiteren Sinne). Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Regierungsverhandlungen.

Studien- und Fachkräftefonds

Kleinere Maßnahmen, die insbesondere der Vorbereitung und Betreuung von Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit dienen, können aus mit den Partnerländern zu vereinbarenden Studien- und Fachkräftefonds finanziert werden. Zu solchen Maßnahmen gehören unter anderem die Vorbereitung von Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit, Studien, Gutachten, kleinere Materiallieferungen und Werkleistungen. Die Mittel des Studien- und Fachkräftefonds können außerdem auch zur gezielten Unterstützung der Privatwirtschaft in den Partnerländern eingesetzt werden.

Kleinstmaßnahmen der Technischen Zusammenarbeit

Deutsche Auslandsvertretungen in Entwicklungsländern können mit der Abwicklung von Kleinstmaßnahmen vor Ort beauftragt werden (mit einem Mittelbedarf von regelmäßig höchstens 8.000 Euro). Hierdurch soll vor allem den Grundbedürfnissen der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten durch schnelle und wirksame Hilfe zur Selbsthilfe unmittelbar Rechnung getragen werden.

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