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Bilaterale Zusammenarbeit
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Wege der bilateralen Zusammenarbeit Deutschlands mit seinen Partnerländern
Die direkte Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit seinen Partnerländern beruht im Wesentlichen auf zwei Instrumenten, der Finanziellen und der Technischen Zusammenarbeit.
Finanzielle Zusammenarbeit
Finanzielle Zusammenarbeit ist ein rein staatliches Instrument. Sie dient zum Beispiel der Finanzierung von Investitionen insbesondere in Infrastruktur und Finanzsysteme, von Sachgütern oder wird für den Aufbau leistungsfähiger Strukturen eingesetzt. Ihr Volumen wird zwischen Deutschland und dem Partnerland vertraglich vereinbart. Meistens handelt es sich um günstige Kredite; für die ärmsten Entwicklungsländer (LDC) wird das Geld als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Eine spezielle Form der Finanziellen Zusammenarbeit ist die Programmorientierte Gemeinschaftsfinanzierung, bei der die zur Verfügung gestellten Mittel nicht in einzelne Projekte, sondern in den Haushalt des Partnerlandes fließen.
Planung und Durchführung der Finanziellen Zusammenarbeit und Technischen Zusammenarbeit im engeren Sinne

Technische Zusammenarbeit
Technische Zusammenarbeit wird immer als Zuschuss erbracht. Sie hat vor allem das Ziel, über Beratung und Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten die Leistungsfähigkeit von Menschen und Organisationen in den Partnerländern zu fördern, von der kleinen Selbsthilfegruppe bis zur Regierungsbehörde. Im engeren Sinne umfasst die Technische Zusammenarbeit die Vorhaben, die von der Bundesregierung bei Verhandlungen mit der Regierung des Partnerlandes verabredet wurden. Diese staatliche Zusammenarbeit wird im Auftrag der Bundesregierung von einigen spezialisierten Organisationen durchgeführt. Im weiteren Sinne gehören auch die Programme und Vorhaben zur Technischen Zusammenarbeit, die von nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden, zum Beispiel von politischen Stiftungen und NROs.
Weitere Arbeitsbereiche
Neben diesen beiden Instrumenten der direkten Entwicklungszusammenarbeit gibt es verschiedene weitere Arbeitsbereiche – von der Entsendung und Vermittlung von Fachkräften, über den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst und die Hochschulkooperation bis zur Reintegration von Fachkräften, die aus Deutschland in ihr Heimatland zurückkehren.
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