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Finanzielle Zusammenarbeit
Hauptaufgabe der Finanziellen Zusammenarbeit ist, die Partnerländer bei der Finanzierung von Maßnahmen zu unterstützen, die für ihre Entwicklung wichtig sind – also zum Beispiel Investitionen in das Bildungs- und Gesundheitssystem, in die Wasserver- und entsorgung, in die Energiewirtschaft, den Klimaschutz oder in die Landwirtschaft.
Damit solche Investitionen zu dauerhaften Verbesserungen führen, müssen sie von Reformprozessen begleitet werden. Finanzielle Zusammenarbeit findet darum immer in enger Abstimmung mit anderen deutschen oder internationalen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt. Die Zusagen der KfW Entwicklungsbank beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 4,5 Milliarden Euro. Die erhebliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den deutlich höheren Entwicklungskredit-Zusagen, die wesentlich mit KfW-Marktmitteln realisiert wurden. 75 Prozent der Zusagen sind ODA-anrechenbar.
Auswahl und Durchführung der Vorhaben
Die Vorhaben, die mit Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit gefördert werden sollen, werden von der Bundesregierung gemeinsam mit der Regierung des Partnerlandes entwickelt und in der Regel völkerrechtlich vereinbart, nachdem die KfW Entwicklungsbank (KfW) überprüft hat, ob die geplanten Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Das Ziel dieser Vorhaben, das Volumen der finanziellen Förderung und weitere wichtige Details werden daraufhin von der KfW im Namen und im Auftrag der Bundesregierung durch Finanzierungs- oder Darlehensvertrag vereinbart und durchgeführt.
Wenn die Darlehensverträge unterzeichnet sind, stellt die KfW das Geld zur Verfügung. Die KfW unterstützt die Projektträger im Partnerland bei der Vorbereitung und betreut sie bei der Durchführung. Sie kontrolliert den Verlauf der finanzierten Maßnahme und überprüft am Ende, ob die angestrebten Entwicklungsziele nachhaltig erreicht worden sind.
Finanzierung durch BMZ-Haushaltsmittel
Die Bedingungen für die Vergabe von Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt. Sie berücksichtigen die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungskraft und die Schuldentragfähigkeit der Entwicklungsländer.
Den "Least Developed Countries" (LDC), den am wenigsten entwickelten Staaten der Erde, wird das Geld seit 1978 als nicht zurückzuzahlender Zuschuss (Finanzierungsbeitrag) zur Verfügung gestellt.
Entwicklungsländer, denen aufgrund ihres niedrigen Pro-Kopf-Einkommens von der Weltbank besonders günstige Kreditkonditionen eingeräumt werden, erhalten auch die deutschen Kredite der Finanziellen Zusammenarbeit zu diesen Konditionen. In der Regel sind es Darlehen zu 0,75 Prozent Zinsen bei einer Laufzeit von 40 Jahren einschließlich zehn tilgungsfreien Jahren.
Alle weiteren Partnerländer erhalten zinsgünstige Darlehen zu zwei Prozent Zinsen, bei einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren einschließlich zehn tilgungsfreien Jahren.
Mittel für projektbegleitende und für vorbereitende Maßnahmen, wie Studien, Beratung der Projektträger oder Ausbildung einheimischer Fachkräfte, werden als Zuschuss bereitgestellt. Außerdem können 34 Prozent der Mittel für Finanzielle Zusammenarbeit Ländern, die sonst nur Kredite erhalten, als Zuschüsse für bestimmte Vorhaben gewährt werden: für selbsthilfeorientierte Armutsbekämpfung, für die Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen, für Umweltschutz, für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur oder für Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe.
Weitere Finanzierungsinstrumente: Entwicklungs- und Förderkredite
Der Finanzierungsbedarf in vielen Partnerländern steigt, besonders für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Darum baut die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit den Einsatz der Finanzierungsinstrumente Entwicklungskredit und Förderkredit weiter aus:
Entwicklungskredite
In wirtschaftlich stärkeren Entwicklungsländern, insbesondere Schwellenländern, können die Mittel des Bundeshaushalts mit Mitteln, die die KfW Entwicklungsbank am Kapitalmarkt aufnimmt, gemischt oder kombiniert werden. Das quantitative Verhältnis von Markt- und Haushaltsmitteln und die Finanzierungskonditionen werden an die Situation des Empfängerlandes und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens angepasst:
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Verbundfinanzierung
Bei dieser Form der Finanzierung werden Haushaltsmittel des Bundes (Darlehen) mit KfW-Marktmitteln kombiniert. Die Konditionen eines Verbundkredits liegen damit deutlich unter den marktüblichen Konditionen. Zusätzlich kann die Bundesregierung das Ausfallrisiko für die eingesetzten KfW-Marktmittel zu 90 Prozent übernehmen; die KfW Entwicklungsbank trägt in diesen Fällen 10 Prozent des Ausfallrisikos. Die Übernahme einer solchen Gewährleistung ist vorgesehen für Länder mit gutem Kreditrisiko. Gewährleistungen für andere Länder sind möglich bei entwicklungspolitisch besonders förderungswürdigen Vorhaben, wenn dies risikomäßig vertretbar ist. Für den Einsatz von Verbunddarlehen kommen vor allem Vorhaben zur Förderung der Infrastruktur sowie Finanzsektorvorhaben in Frage. Die Laufzeit der Finanzierung kann flexibel an die Projektlänge angepasst werden und beträgt maximal 25 Jahre. -
Zinsverbilligte Darlehen
Das BMZ stellt Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung, um die Zinsen von KfW-Marktmitteldarlehen zu senken. Zusätzlich kann die Bundesregierung auch hier das Ausfallrisiko für die eingesetzten KfW-Marktmittel zu 80 Prozent übernehmen; die KfW Entwicklungsbank trägt in diesen Fällen 20 Prozent des Ausfallrisikos. Für den Einsatz zinsverbilligter Darlehen kommt aufgrund der kurzen Laufzeiten vor allem die Förderung über den Finanzsektor in Frage. Über geeignete Partnerbanken können hier einzelne Zielgruppen, wie kleine und mittlere Unternehmen oder bestimmte Investitionsarten, zum Beispiel Investitionen in den Umweltschutz, gefördert werden. Daneben wird das Instrument intensiv für Klima- und Umweltschutzvorhaben genutzt. Grundsätzlich ist auch die Förderung weiterer Infrastrukturinvestitionen möglich. -
Mischfinanzierung
Die Mischfinanzierung erfolgt mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt, die durch Gelder ergänzt werden, die die KfW Entwicklungsbank kostengünstig am Kapitalmarkt aufnimmt. Voraussetzung für diese Form von Krediten sind staatliche Ausfuhrbürgschaften. Sie sind darum an staatliche Exportkreditversicherungen, wie zum Beispiel Hermes, gebunden. Die durch das Instrument der Mischfinanzierung ermöglichten Vorhaben werden nach den üblichen entwicklungspolitischen Kriterien behandelt, ausgewählt und von der KfW Entwicklungsbank geprüft. Mischfinanzierungsvorhaben müssen zusätzlich auch den Anforderungen des jeweiligen Exportkreditversicherers entsprechen. Das Instrument der Mischfinanzierungen ist in den letzten Jahren weitestgehend durch zinsverbilligte Darlehen und Verbundfinanzierungen abgelöst worden.
Förderkredite
Seit Anfang 2003 gibt es Förderkredite der KfW. Sie sollen für Vorhaben eingesetzt werden, die sowohl entwicklungspolitisch förderungswürdig als auch betriebswirtschaftlich rentabel sind. Die dafür erforderlichen Finanzmittel werden von der KfW Entwicklungsbank ohne Haushaltsmittel des Bundes, aber stets in dessen Auftrag zur Verfügung gestellt, wobei sie das Risiko dieser Kredite vollständig selbst trägt. Ihre Konditionen ähneln denen des allgemeinen Finanzmarktes. Förderkredite sollen die Lücke im Angebot zwischen den verschiedenen Entwicklungskrediten und der Finanzierung durch normale Geschäftsbanken schließen. Sie sind besonders dafür geeignet, den Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur, Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und den Finanzsektor in fortgeschrittenen Entwicklungsländern zu fördern. Ein Beispiel dafür ist die Unterstützung von Mikrofinanzinstitutionen, die kleine Unternehmen und Privatkunden mit Krediten versorgen. Die KfW Entwicklungsbank tritt dabei als Aktionär auf und stellt Risikokapital bereit.
Exportkreditgarantien und -bürgschaften (Hermes-Deckungen)
Die vor allem unter dem Namen Hermes-Bürgschaften bekannten Exportkreditgarantien des Bundes sind ein staatliches Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Der deutsche Staat bietet Exporteuren und Banken, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Möglichkeit, sich bei Exporten gegen das Risiko des Forderungsausfalls aus wirtschaftlichen und politischen Gründen abzusichern. Ein großer Teil der Ausfuhren in Entwicklungs- und Schwellenländer wird mit Hermes-Deckungen abgesichert.
Anträge auf Übernahme einer Exportkreditgarantie werden im Interministeriellen Ausschuss (IMA) behandelt. Federführend ist darin das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das im Konsens mit dem Bundesfinanzministerium, dem Auswärtigen Amt und dem BMZ entscheidet.
Das BMZ setzt sich dafür ein, dass bei den Entscheidungen wichtige entwicklungspolitische Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Grundlage hierfür ist die Neufassung der OECD-Umweltleitlinien vom Juni 2007. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Überprüfung der ökologischen, entwicklungspolitischen und sozialen Auswirkungen von Exporten international anerkannte Standards herangezogen werden.
Neben den Hermes-Deckungen sichert der Bund auch Direktinvestitionen deutscher Investoren und ungebundene Finanzkredite durch die Übernahme von Bundesgarantien und -bürgschaften gegen Forderungsausfall ab.
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