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Der direkte Weg zum Partner
Die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit seinen Partnerländern
Wenn die Bundesrepublik einem Entwicklungsland einen günstigen Kredit vermittelt, wenn deutsche Experten die Regierung eines Staates bei der Bekämpfung der Armut beraten oder wenn eine private deutsche Organisation in einem afrikanischen Land Kleinbauerngenossenschaften fördert, sind das alles Wege der direkten Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands und seiner Partner.
Das "Gesicht" der deutschen Entwicklungspolitik
Die beidseitige – bilaterale – Form der Kooperation mit Entwicklungsländern ist unmittelbar und für jeden sichtbar. Sie wird in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen als das deutsche Engagement innerhalb der Europäischen Union, in den Vereinten Nationen oder in anderen internationalen Institutionen. Die bilaterale Zusammenarbeit ist darum im In- und Ausland das "Gesicht" der deutschen Entwicklungspolitik.
Direkte Zusammenarbeit mit Partnerländern bietet Deutschland die Chance, andere Länder von deutschen Fähigkeiten profitieren zu lassen und dabei selbst zu lernen. Diese Kooperation ist aber nicht nur eine Angelegenheit des Staates, jeder kann sich daran beteiligen: durch Spenden, durch die Mitarbeit in entwicklungspolitischen Initiativen und Organisationen, durch die Unterstützung des fairen Handels und sogar direkt vor Ort, zum Beispiel durch die Teilnahme am entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" oder über die Arbeit als Entwicklungshelfer.
Zwischenstaatliche Zusammenarbeit
Die Grundlage der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind Vereinbarungen zwischen den Regierungen der Partnerländer und der Bundesregierung. Sie werden bei Regierungsverhandlungen getroffen, die im Abstand von etwa zwei Jahren stattfinden. Bei diesen Verhandlungen werden zusammen mit dem Partnerland Strategien für die Zukunft entwickelt und das Volumen der Finanziellen Zusammenarbeit und der von der Bundesrepublik in Auftrag gegebenen Technischen Zusammenarbeit abgestimmt. Alle Ergebnisse der Verhandlungen werden in völkerrechtlich bindenden Verträgen festgeschrieben.
Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen
Die von Staat zu Staat vertraglich abgesprochene Zusammenarbeit ist die eine Säule der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern. Die zweite Säule sind die Aktivitäten, die von nichtstaatlichen Organisationen angeregt und in den Partnerländern durchgeführt werden – zum Beispiel von den Kirchen, von politischen Stiftungen und von einer sehr großen Zahl anderer Nichtregierungsorganisationen (NROs). Auch diese Form der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird vom Staat finanziell unterstützt. Die Verantwortung für die Durchführung der Projekte haben allerdings die nichtstaatlichen Träger-Organisationen. Sie behalten trotz der staatlichen Zuschüsse ihre volle Eigenständigkeit.






