Hauptinhalt
Bilaterale Zusammenarbeit
Akteure der bilateralen Zusammenarbeit Deutschlands
und seiner Partnerländer
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern basiert auf zwei Säulen: Sie wird entweder vom deutschen Staat initiiert und organisiert oder von nichtstaatlichen Organisationen eigenverantwortlich gestaltet und durchgeführt.
Die staatliche Zusammenarbeit umfasst alle Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit und der Finanziellen Zusammenarbeit, die in Verträgen direkt mit den Regierungen der Partnerländer vereinbart wurden. Mit ihrer Realisierung beauftragt das BMZ die sogenannten Durchführungsorganisationen, die Zusammenarbeit wird vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Die nichtstaatliche Zusammenarbeit wird von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen getragen und in eigener Verantwortung organisiert. Die Finanzierung dieser Zusammenarbeit setzt sich aus eigenen Leistungen der Trägerorganisationen und aus staatlichen Zuschüssen zusammen.






