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Bilaterale Zusammenarbeit

Akteure der bilateralen Zusammenarbeit Deutschlands
und seiner Partnerländer

Junge beim Wiederaufbau von Häusern in El Salvador. Urheberrecht: photothek.netDie deutsche Ent­wicklungs­zu­sammen­arbeit mit Partnerländern basiert auf zwei Säulen: Sie wird entweder vom deutschen Staat initiiert und organisiert oder von nicht­staat­lichen Organisationen eigenverantwortlich gestaltet und durchgeführt.

Die staatliche Zusammenarbeit umfasst alle Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit und der Finanziellen Zusammenarbeit, die in Verträgen direkt mit den Regierungen der Partnerländer vereinbart wurden. Mit ihrer Realisierung beauftragt das BMZ die sogenannten Durchführungs­orga­nisatio­nen, die Zusammenarbeit wird vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Die nichtstaatliche Zusammenarbeit wird von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen getragen und in eigener Verantwortung organisiert. Die Finanzierung dieser Zusammenarbeit setzt sich aus eigenen Leistungen der Trägerorganisationen und aus staatlichen Zuschüssen zusammen.

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Lexikon der Entwicklungspolitik
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