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Welthandelssystem

Die Welthandelsorganisation (WTO)

 Im Hafen von Maputo wurden mit deutscher Finanzhilfe die Hafenkräne instand gesetzt. Maputo, Mosambik (c) Photothek.net "Seine Kunden bekämpft man nicht." Diese Einsicht unter­stützt und bestärkt die Existenz der Welt­handels­organi­sa­tion (World Trade Organisation, WTO). Intensiver Handel zwischen den Ländern der Welt und eine möglichst starke Verflechtung der Wirtschaftssysteme tragen dazu bei, dass Staaten politische Konflikte friedlich lösen und sie nicht eskalieren lassen. Neben dem inter­natio­nalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbankgruppe ist die WTO eine der zentralen Organisationen der Weltwirtschaftsordnung.

Die WTO nahm am 1. Januar 1995 ihre Arbeit auf und löste damit als neue Dachorganisation des Welthandels das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) von 1948 ab. Die WTO ist als einzige internationale Organisation dafür zuständig, Regeln für den inter­natio­nalen Handel zu formulieren. Weitere Arbeitsgebiete sind die schrittweise Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und der Schutz des geistigen Eigentums. Diese beiden Bereiche werden durch ergänzende Vereinbarungen geregelt: das Abkommen über Handel im Dienstleistungssektor (General Agreement on Trade in Services, GATS) und das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS).

Vorrangiges Ziel der WTO ist der Abbau aller Hindernisse des welt­wei­ten Handels. Dazu gehören die sogenannten tarifären (Zölle, Exportsubventionen und ähnliches) und nicht-tarifären (zum Beispiel Importquoten, technische Normen und Standards) Hemmnisse sowie auch der Abbau von Diskriminierungen zwischen importierten und heimischen Gütern und zwischen Importen aus verschiedenen Ländern. Ein weiteres Ziel der WTO ist es, vorhersehbare und transparente Handelspolitiken zu gewährleisten. Daneben wird den Interessen und der Integration der Entwicklungsländer in die multilaterale Handelsordnung besondere Beachtung geschenkt.

Zurzeit sind 153 Staaten (Stand: April 2010) Mitglieder der Organi­sation mit Sitz in Genf. Etwa zwei Drittel von ihnen sind Entwicklungs- oder Transformationsländer. Alle Mitglieder ge­mein­sam erwirtschaften mehr als 90 Prozent des Welt­handels­volumens. 30 Regierungen verhandeln zurzeit über den Beitritt ihrer Staaten.

Struktur der WTO

Das oberste Organ der Welthandelsorganisation ist die Minister­kon­fe­renz der Wirtschafts- und Handelsminister, die alle zwei Jahre zusammenkommt. Bei den Treffen werden die Themen für die zumeist mehrjährigen Verhandlungsrunden festgelegt und Ziele aufgestellt. Die Minister­konferenz entscheidet unter anderem über die Einsetzung einzelner Räte, die Ernennung des WTO-General­direktors, die Bestimmung seiner Kompetenzen sowie über Änderungen des WTO-Rechts. Entscheidungen in der Minister­konferenz werden grundsätzlich nach dem Konsens­prinzip gefällt. Jedes WTO-Mitgliedsland hat dabei eine Stimme.

Zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz ist der Allgemeine Rat für die laufenden Geschäfte der WTO verantwortlich. Der Allgemeine Rat wird durch spezielle Räte der drei zentralen WTO-Überein­kom­men unterstützt: den Rat für Waren­handel, den Rat für Dienst­leis­tungs­handel und den Rat für handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums. Außerdem gibt es ständige, thematisch arbeitende Aus­schüsse, zum Beispiel für Handel und Entwicklung. Der All­ge­mei­ne Rat ist auch das Gremium für die Beilegung von Strei­tig­keiten. Das WTO-Sekretariat hat nur administrative Aufgaben.

Streitschlichtung

Die WTO ist auch ein Forum für die Lösung von Handelskonflikten. Die Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (Dispute Settlement Understanding, DSU) gilt im Gegensatz zum früheren GATT-Streitschlichtungssystem für alle WTO-Abkommen. Die DSU ist das weltweit erste verbindliche zwischenstaatliche Verfahren.

Die WTO-Mitglieder verpflichten sich, bei Streitigkeiten die Schlichtungsvorschläge der Organisation anzunehmen. Falls die unterlegene Partei den Empfehlungen nicht nachkommt und Kompensationsverhandlungen scheitern, können der überlegenen Partei Handelssanktionen erlaubt werden.

Seit der Gründung der Welthandelsorganisation 1995 wurde die WTO bei mehr als 400 Handelskonflikten um Vermittlung gebeten (Stand: April 2010).

Das Streitbeilegungsverfahren wird zunehmend auch von Ent­wick­lungsländern genutzt. Für diese gelten zahlreiche Sonder­regeln und Erleichterungen. Im Rahmen der sogenannten Doha-Runde wird über eine Reform des Verfahrens verhandelt.

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