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Welthandelssystem

Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums
Die Frage, ob eine Idee jemandem gehören kann und wie viel diese Idee wert ist, spielt eine wachsende Rolle im Welthandel. Bei vielen Produkten wird der materielle Wert immer unwichtiger, während die geistige Arbeit, die in die Erfindung, Entwicklung und Konstruktion des Produktes eingeflossen ist, den hauptsächlichen Wert bestimmt.
Das TRIPS-Abkommen (Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights) soll einen Mindeststandard schaffen, der Betriebsgeheimnisse und die Rechte von Urhebern, Erfindern und Patentinhabern schützt. Gleichzeitig sollen die Inhaber dieser Rechte in die Lage versetzt werden, damit Handel zu treiben. Zum Beispiel indem sie Lizenzen ausstellen oder Nutzungsrechte einräumen.
Wie beim Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und beim Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) gilt auch bei diesem Abkommen die Meistbegünstigungsklausel – alle eingeräumten Handelsvorteile müssen für alle Vertragspartner gleich gelten. TRIPS gilt für Industrieländer seit dem 1. Januar 1996, für Entwicklungs- und Transformationsländer seit dem 1. Januar 2000, für die am wenigsten entwickelten Länder seit dem 1. Januar 2006 beziehungsweise für Pharmapatente ab 2016.
Hauptstreitpunkt bei der Umsetzung des Abkommens zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, waren in den vergangenen Jahren Patente in der Pharmaindustrie. Die Entwicklung von neuen Medikamenten ist teuer. Hersteller schlagen diese Kosten auf die Preise der Medikamente auf. Viele Entwicklungsländer verfügen weder über eine eigene Pharmaindustrie, noch können sie sich den Import teurer Medikamente leisten. Vor allem bei der AIDS-Behandlung gibt es jedoch kaum Alternativen zur Therapie mit Medikamenten.
Lange Zeit sperrten sich einige Industrieländer gegen sogenannte Zwangslizenzen. Sie erlauben es, auch gegen den Willen des Patentinhabers Medikamente herzustellen und sie kostengünstig abzugeben. Vorraussetzung für die Verhängung einer Zwangslizenz ist ein allgemeines öffentliches Interesse.
Erst 2003 einigten sich die WTO-Länder darauf, dass Zwangslizenzen auch grenzübergreifend gültig sind. Seitdem können Entwicklungsländer, die nicht über eine eigene Pharmaindustrie verfügen, billige Medikamente importieren, die in Drittländern unter Zwangslizenzen hergestellt wurden. Dieser Beschluss wurde bei der WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2005 in Hongkong bestätigt.






