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Welthandelssystem

Das WTO-Dienstleistungsabkommen (GATS)

Tarangire Nationalpark in Tansania (c) Photothek.netDas Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienst­leis­tungen (General Agreement on Trade in Services, GATS) bezieht den internationalen Handel mit Dienst­leistungen in den Prozess der Liberalisierung des Welthandels ein. Als ersten Schritt legten die Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) zunächst ihr Handelsregime in sogenannten Verpflichtungen schriftlich nieder. Das Abkommen trat 1995 in Kraft.

Im Februar 2000 begannen in der WTO Verhandlungen zur schritt­weisen Erhöhung des weltweiten Liberalisierungsniveaus. Dieser Verhandlungsauftrag ist bereits im GATS (Artikel 19) ent­hal­ten. Ähnlich wie das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) im Güterhandel soll das Übereinkommen die Märkte der Mitgliedsländer für den internationalen Handel mit Dienstleistungen öffnen. Zu­gangs­be­schränkungen sollen reduziert oder ganz eliminiert werden.

GATS deckt alle Dienstleistungen ab, vom Tourismus bis zum Ban­ken­sektor. Ausgenommen sind nur Dienstleistungen, die "in Aus­übung hoheitlicher Gewalt" erbracht werden. Nach Definition des GATS sind darunter nur solche staatlichen Dienstleistungen zu ver­ste­hen, die nicht auf kommerzieller Basis oder im Wettbewerb mit anderen Dienstleistern erbracht werden, zum Beispiel das Polizeiwesen.

Internationaler Wettbewerb um Dienstleistungen

Das GATS bietet für die Dienst­leistungs­liberalisierung weitgehende Flexibilität: Jedes Land entscheidet selbst, welche Dienst­leistungs­sektoren es in welcher Reichweite für internationale Wettbewerber öffnen möchte. Die Liberalisierungsschritte, die es dabei festlegt, gelten jedoch – wie bei GATT – für alle WTO-Mitglieder gleichermaßen.

Die Verhandlungen verlaufen nach dem Prinzip "Forderung (Request) – Angebot (Offer)". Einzelne WTO-Mitgliedsländer richten Forderungen an andere Mitgliedsstaaten, bestimmte Dienst­leistungs­sektoren zu liberalisieren. An diese Forderungsphase schließt sich die Angebotsphase an. In ihr legen die Mitgliedsstaaten, unter Berück­sichtigung der an sie gerichteten Forderungen, konkrete Angebote vor, welche Dienstleistungssektoren sie in welchem Umfang zu liberalisieren bereit sind. Danach beginnen dann die eigentlichen Verhandlungen. Die Idee ist, dass durch gegenseitige Zuge­ständ­nisse ein möglichst hohes Liberalisierungsniveau erreicht wird.

Die von den einzelnen WTO-Mitgliedsstaaten eingegangenen Liberali­sierungs­verpflichtungen sind in sogenannten Länderlisten (Country schedules) zusammengefasst, die einen Bestandteil des GATS bilden. Im Rahmen der eingegangenen Liberali­sierungs­ver­pflich­tungen können die WTO-Mitgliedsstaaten den Umfang, in dem sie ausländischen Dienstleistungserbringern Marktzugang eröffnen, einschränken und mit Auflagen versehen.

Das GATS unterscheidet vier Erbringungsarten von Dienstleistungen (Modes):

  • Mode 1: Dienstleistungen, die mittels technischer Hilfsmittel von einem WTO-Mitgliedsland in ein anderes geliefert werden (grenzüberschreitender Handel), zum Beispiel telefonische Beratung, Übermittlung elektronischer Nachrichten

  • Mode 2: Dienstleistungen, die der ausreisende Verbraucher aus dem einen WTO-Mitgliedsland in einem anderen WTO-Mitgliedsland verbraucht (Konsum im Ausland), zum Beispiel Tourismus, Bildung (ausländische Studenten an heimischen Sprachschulen)

  • Mode 3: Unternehmerische Präsenz im Ausland (Niederlassungen), zum Beispiel ausländische Niederlassung einer Bank

  • Mode 4: Dienstleistungen durch grenzüberschreitenden Verkehr der Dienstleistungserbringer als natürliche Personen (temporäre Arbeitsmigration), zum Beispiel Transfer von firmeninternen Führungskräften

Risiken und Chancen

Kunde hebt an einem Bankautomaten in New York Geld ab. Urheberrecht: Photothek.netDie entwicklungspolitischen Chancen und Risiken für Partnerländer bei der Dienstleistungsliberalisierung sind sehr vielfältig: Gesteigerter Export von Dienstleistungen kann zu mehr Jobs und erhöhten Einnahmen lokaler Dienstleistungsunternehmen führen. Die Öffnung der heimischen Dienst­leis­tungs­märkte kann dazu führen, dass von der lokalen Wirtschaft und den Verbrauchern benötigte Dienst­leis­tungen, etwa in den Bereichen Tele­kom­munikation, Energie und Finanz­dienst­leistungen, günstiger und zu besserer Qualität angeboten werden, so dass sich die Wett­bewerbs­fähig­keit und auch direkt die Lebensqualität verbessern.

Gerade bei Dienstleistungen für die Grundversorgung, wie Gesund­heit und Bildung, bietet der Import von ausländischen Dienst­leis­tungen, insbesondere über ausländische Investitionen, große Chancen für die direkte Verbesserung der Lebens­bedingungen und Armutsbekämpfung. Jedoch müssen Partnerländer hier besonders auf die notwendige Regulierung des Wettbewerbs durch ent­spre­chen­de Gesetze und Verfahren achten, damit die entwicklungs­politisch notwendige flächen­deckende Versorgung zu angemessenen Preisen und in ausreichender Qualität gewährleistet wird. Wegen der Sensi­bi­lität hinsichtlich der Grund­ver­sorgung der Bevölkerung fordern die EU und ihre Mitglieds­staaten in Handels­ver­hand­lungen jedoch von ihren Ver­hand­lungs­partnern aus Entwicklungs­ländern keinerlei Zugeständ­nisse zu Dienstleistungen im Grundversorgungsbereich.

Die Verhandlungen über das GATS werden im Rahmen der Doha-Runde geführt und sind somit bisher noch nicht beendet.

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