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Welthandelssystem
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Das WTO-Dienstleistungsabkommen (GATS)
Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, GATS) bezieht den internationalen Handel mit Dienstleistungen in den Prozess der Liberalisierung des Welthandels ein. Als ersten Schritt legten die Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) zunächst ihr Handelsregime in sogenannten Verpflichtungen schriftlich nieder. Das Abkommen trat 1995 in Kraft.
Im Februar 2000 begannen in der WTO Verhandlungen zur schrittweisen Erhöhung des weltweiten Liberalisierungsniveaus. Dieser Verhandlungsauftrag ist bereits im GATS (Artikel 19) enthalten. Ähnlich wie das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) im Güterhandel soll das Übereinkommen die Märkte der Mitgliedsländer für den internationalen Handel mit Dienstleistungen öffnen. Zugangsbeschränkungen sollen reduziert oder ganz eliminiert werden.
GATS deckt alle Dienstleistungen ab, vom Tourismus bis zum Bankensektor. Ausgenommen sind nur Dienstleistungen, die "in Ausübung hoheitlicher Gewalt" erbracht werden. Nach Definition des GATS sind darunter nur solche staatlichen Dienstleistungen zu verstehen, die nicht auf kommerzieller Basis oder im Wettbewerb mit anderen Dienstleistern erbracht werden, zum Beispiel das Polizeiwesen.
Internationaler Wettbewerb um Dienstleistungen
Das GATS bietet für die Dienstleistungsliberalisierung weitgehende Flexibilität: Jedes Land entscheidet selbst, welche Dienstleistungssektoren es in welcher Reichweite für internationale Wettbewerber öffnen möchte. Die Liberalisierungsschritte, die es dabei festlegt, gelten jedoch – wie bei GATT – für alle WTO-Mitglieder gleichermaßen.
Die Verhandlungen verlaufen nach dem Prinzip "Forderung (Request) – Angebot (Offer)". Einzelne WTO-Mitgliedsländer richten Forderungen an andere Mitgliedsstaaten, bestimmte Dienstleistungssektoren zu liberalisieren. An diese Forderungsphase schließt sich die Angebotsphase an. In ihr legen die Mitgliedsstaaten, unter Berücksichtigung der an sie gerichteten Forderungen, konkrete Angebote vor, welche Dienstleistungssektoren sie in welchem Umfang zu liberalisieren bereit sind. Danach beginnen dann die eigentlichen Verhandlungen. Die Idee ist, dass durch gegenseitige Zugeständnisse ein möglichst hohes Liberalisierungsniveau erreicht wird.
Die von den einzelnen WTO-Mitgliedsstaaten eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen sind in sogenannten Länderlisten (Country schedules) zusammengefasst, die einen Bestandteil des GATS bilden. Im Rahmen der eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen können die WTO-Mitgliedsstaaten den Umfang, in dem sie ausländischen Dienstleistungserbringern Marktzugang eröffnen, einschränken und mit Auflagen versehen.
Das GATS unterscheidet vier Erbringungsarten von Dienstleistungen (Modes):
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Mode 1: Dienstleistungen, die mittels technischer Hilfsmittel von einem WTO-Mitgliedsland in ein anderes geliefert werden (grenzüberschreitender Handel), zum Beispiel telefonische Beratung, Übermittlung elektronischer Nachrichten
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Mode 2: Dienstleistungen, die der ausreisende Verbraucher aus dem einen WTO-Mitgliedsland in einem anderen WTO-Mitgliedsland verbraucht (Konsum im Ausland), zum Beispiel Tourismus, Bildung (ausländische Studenten an heimischen Sprachschulen)
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Mode 3: Unternehmerische Präsenz im Ausland (Niederlassungen), zum Beispiel ausländische Niederlassung einer Bank
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Mode 4: Dienstleistungen durch grenzüberschreitenden Verkehr der Dienstleistungserbringer als natürliche Personen (temporäre Arbeitsmigration), zum Beispiel Transfer von firmeninternen Führungskräften
Risiken und Chancen
Die entwicklungspolitischen Chancen und Risiken für Partnerländer bei der Dienstleistungsliberalisierung sind sehr vielfältig: Gesteigerter Export von Dienstleistungen kann zu mehr Jobs und erhöhten Einnahmen lokaler Dienstleistungsunternehmen führen. Die Öffnung der heimischen Dienstleistungsmärkte kann dazu führen, dass von der lokalen Wirtschaft und den Verbrauchern benötigte Dienstleistungen, etwa in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Finanzdienstleistungen, günstiger und zu besserer Qualität angeboten werden, so dass sich die Wettbewerbsfähigkeit und auch direkt die Lebensqualität verbessern.
Gerade bei Dienstleistungen für die Grundversorgung, wie Gesundheit und Bildung, bietet der Import von ausländischen Dienstleistungen, insbesondere über ausländische Investitionen, große Chancen für die direkte Verbesserung der Lebensbedingungen und Armutsbekämpfung. Jedoch müssen Partnerländer hier besonders auf die notwendige Regulierung des Wettbewerbs durch entsprechende Gesetze und Verfahren achten, damit die entwicklungspolitisch notwendige flächendeckende Versorgung zu angemessenen Preisen und in ausreichender Qualität gewährleistet wird. Wegen der Sensibilität hinsichtlich der Grundversorgung der Bevölkerung fordern die EU und ihre Mitgliedsstaaten in Handelsverhandlungen jedoch von ihren Verhandlungspartnern aus Entwicklungsländern keinerlei Zugeständnisse zu Dienstleistungen im Grundversorgungsbereich.
Die Verhandlungen über das GATS werden im Rahmen der Doha-Runde geführt und sind somit bisher noch nicht beendet.







