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Sozialstandards

In einer Behelfswerkstatt in Dhaka, Bangladesch, webt ein Arbeiter ein Kleidungsstück. Urheberrecht: Manoocher Deghati/IRIN

Gesellschaftliche Verantwortung
in Unternehmen: Freiwillige Verhaltenskodizes

Die Internationale Arbeits­or­ga­ni­sa­tion (ILO) kann keine Sanktionen bei der Missachtung von Sozial­stan­dards verhängen. Deshalb spielen pri­va­te Ini­ti­a­ti­ven wie frei­wil­lige Ver­hal­tens­re­geln und Güte­siegel eine wich­tige Rolle bei der welt­wei­ten Durch­setzung von Kern­arbeits­normen. Inzwischen gibt es viele Ini­ti­a­ti­ven, in denen Privatwirtschaft, Nicht­regierungs­organisationen (NRO) und Gewerk­schaften gemeinsam an der Einführung von Sozialstandards ar­bei­ten (Multi-Stakeholder-Initi­a­tiven).

Durch freiwillige Verhaltenskodizes können auch deutsche Unternehmen dazu beitragen, dass Menschenrechte in den Ent­wick­lungs­län­dern geachtet werden. Wenn bei der Vergabe von Pro­duk­tions­aufträgen an ausländische Firmen nicht nur Preise, sondern auch Sozial­standards aus­schlag­gebend sind, bemühen sich die Firmen, diese Bedingungen ein­zu­halten. So können geregelte Ar­beits­zeiten, menschen­würdige Arbeits­bedingungen, faire Bezahlung und das Verbot von Kinder­arbeit durch­gesetzt werden. Auch für die deutschen Unter­nehmen bringt das vielfältige Vorteile mit sich, unter anderem kann die Qualität der Produkte gesteigert wer­den. Das positive Image, das Firmen, die Sozial­standards ein­hal­ten, bei den Verbrauchern haben, kann zudem den Markt­wert eines Unter­nehmens erhöhen.

Runder Tisch Verhaltenskodizes

Fertigung einer Autokarosserie. Urheberrecht: Photothek.netGemeinsam mit Vertretern von Unternehmen und Wirt­schafts­ver­bän­den, Gewerk­schaften, Nicht­re­gie­rungs­organisationen und Behörden hat das BMZ 2001 den Runden Tisch Verhaltens­kodizes gegründet. Er fördert freiwillige Verhaltens­kodizes in deutschen Unternehmen, die über Produktions­stätten in Entwicklungs­län­dern verfügen oder mit dortigen Zulieferern zusammenarbeiten.

Der Runde Tisch hat unter anderem einen international sehr beachteten Ansatz zur partizipativen Um­setzung von Sozial­standards erarbeitet. Er hat außerdem einen Ratgeber mit Beispielen aus der Praxis herausgegeben, an denen sich Unter­nehmen orientieren können.

Branchenweit gültige Verhaltensregeln

Da es für viele mittelständische Unternehmen sehr schwierig ist, einen eigenen Verhaltens­kodex zu entwickeln, haben einige Wirtschafts­zweige Initiativen ins Leben gerufen, um branchen­weit gültige Normen zu erarbeiten.

Ein Beispiel dafür ist der "Common Code for the Coffee Com­mu­ni­ty" (deutsch: Gemeinsamer Kodex für die Kaffee-Gemeinschaft). Er hat das Ziel, einen weltweit gültigen Verhaltenskodex für die sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Kaffee zu entwickeln. Das BMZ hat diese Initiative 2002 gemeinsam mit der GTZ (heute: GIZ) und dem deutschen Kaffeeverband ins Leben gerufen. Der Kodex soll dazu beitragen, dass sich die Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen der Roh­kaffee­produzenten verbessern und um­welt­schäd­liche Anbaumethoden vermieden werden.

Auch für den Einzelhandel gibt es entsprechende Initiativen. Um die Arbeitsbedingungen in ausländischen Zulieferbetrieben zu ändern, hat die Außenhandelsvereinigung des deutschen Ein­zel­handels (AVE) einen Verhaltenskodex eingeführt. Er beruht auf den Konventionen der ILO. Die Unternehmen des deutschen Einzelhandels haben sich nicht nur dazu verpflichtet, ihre Lie­fe­ran­ten zu überprüfen und zu bewerten. Sie unterstützen sie auch aktiv bei der Einführung menschen­würdiger Arbeits­bedingungen. Ziel ist es, langfristig zur Verbesserung der allgemeinen Lebens­bedingungen in den jeweiligen Lieferländern beizutragen.

Die Ergebnisse der Überprüfungen werden in einer Datenbank festgehalten, auf die die Mitgliedsunternehmen zugreifen können. So muss nicht jedes einzelne Unternehmen eigene Prüfer in die Betriebe schicken.

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