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Sozialstandards

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Hintergrund: Soziale Mindeststandards sind Menschenrechte
Stellen Sie sich vor, Sie müssten 70 Stunden in der Woche unter schlechten oder sogar gesundheitsschädlichen Bedingungen in einer Fabrik arbeiten – ohne Arbeitsvertrag, ohne Sicherheiten, immer auf Abruf.
Stellen Sie sich vor, Ihr Lohn würde nicht ausreichen, um Ihre Familie zu ernähren und Sie müssten darum Ihre Kinder statt zur Schule zur Arbeit schicken.
Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber würde Ihnen das Recht streitig machen, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein.
Unvorstellbar? So oder ähnlich sieht der Arbeitsalltag in vielen Produktionsbetrieben in Entwicklungsländern aus.
Angemessene sozial- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und für deren Einhaltung zu sorgen, ist Aufgabe der Regierungen und Behörden eines Landes. Doch die globale Konkurrenz um Märkte und Investoren ist hart. Um sich kurzfristig Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, werden darum in manchen Entwicklungsländern die Sozialstandards und damit grundlegende Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern missachtet.
In Europa entstanden staatlich vorgeschriebene Sozialstandards im Zuge der Industrialisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Nach einer Definition der Enquête-Kommission "Globalisierung der Weltwirtschaft" des Deutschen Bundestages sind Sozialstandards ein "umfassender und allgemeiner Begriff für Standards bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen (Arbeitszeit, Lohn, Sozialversicherung etc.) und für Arbeitnehmerrechte". Sie sind ein Instrument, um akzeptable Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erreichen.
Die Kernarbeitsnormen der ILO
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) setzt sich seit 1919 für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in aller Welt ein. Ihr Ziel ist die Einführung von weltweit geltenden sozialen Mindeststandards. Sie sollen verhindern, dass sich einzelne Länder oder Unternehmen durch die Missachtung von Arbeitnehmerrechten Wettbewerbsvorteile verschaffen. Die Mitgliedsstaaten der ILO haben eine Reihe von Abkommen getroffen. Diese sind jedoch nur rechtsverbindlich, wenn sie von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die ILO hat deshalb 1998 die "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" verabschiedet, die die wichtigsten der mittlerweile 189 ILO-Konventionen nennt und die Mitglieder zu deren Ratifizierung auffordert.
Zu den "Kernarbeitsnormen" oder "grundlegenden Arbeitsrechten" gehören folgende Übereinkommen:
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Übereinkommen 29:
Beseitigung der Zwangs- oder Pflichtarbeit (1930) -
Übereinkommen 87:
Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) -
Übereinkommen 98:
Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) -
Übereinkommen 100:
Gleichheit des Entgelts (1951) -
Übereinkommen 105:
Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) -
Übereinkommen 111:
Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) -
Übereinkommen 138:
Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) -
Übereinkommen 182:
Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
Die Kernarbeitsnormen der ILO sind als "qualitative Sozialstandards" international anerkannt und haben den Charakter von universellen Menschenrechten, die für alle Länder – unabhängig vom Stand der wirtschaftlichen Entwicklung – Gültigkeitsanspruch haben.
Das Recht auf Arbeit, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, auf Zusammenschluss in Gewerkschaften und das Streikrecht wurden auch im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen von 1966 verankert. Das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Schutz der Familie und auf einen angemessenen Lebensstandard gehören ebenfalls zu diesen verbrieften Menschenrechten.
Neben den Kernarbeitsnormen haben sich in vielen Industrieländern "quantitative Sozialstandards" durchgesetzt, die auch Regelungen über Arbeitszeit und Urlaub, Mindestlöhne, Arbeitsschutzbestimmungen und betriebliche Mitwirkungsrechte umfassen.
Das Aktionsprogramm von Kopenhagen
Die Erklärung der ILO "über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" von 1998 leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung des Aktionsprogramms von Kopenhagen, das auf dem Weltsozialgipfel 1995 verabschiedet wurde.
Darin vereinbarten die teilnehmenden Staats- und Regierungschefs, "die Achtung vor den Grundrechten der Arbeitnehmer zu gewährleisten und zu fördern". Zu den Zielen des Aktionsprogramms gehören
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das Verbot der Zwangs- und Kinderarbeit,
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Vereinigungsfreiheit,
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die Freiheit, Gewerkschaften zu gründen und Kollektivverhandlungen zu führen,
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gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern und
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die Beseitigung der Diskriminierung im Arbeitsleben.
Die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) hat 1996 in Singapur die Ziele des Aktionsprogramms von Kopenhagen bekräftigt. Die teilnehmenden Staaten verpflichteten sich erneut zur Einhaltung der international anerkannten Arbeitsnormen. Die WTO betonte außerdem, die ILO bei der Förderung der Normen zu unterstützen.
Informationen

Publikationen

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Menschenrechte in
der deutschen Entwicklungspolitik
(PDF 347 KB, barrierefrei) -
Menschenrechte konkret
Fact Sheets zum Menschenrechtsansatz in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
BMZ-Informationsbroschüre
(PDF 1,6 MB, barrierefrei) -
Grundsätze der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft in der deutschen Entwicklungspolitik
BMZ Konzepte 157
(PDF 208 KB, barrierefrei)





