Hauptinhalt

Wirtschaft

Ein junger Arbeiter im Hafen von Dhaka in Bangladesch. Urheberrecht: Manoocher Deghati/IRIN

Sozialstandards: menschenwürdig arbeiten

Soziale Mindeststandards sind Menschenrechte

Angemessene sozial- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und für deren Einhaltung zu sorgen, ist Aufgabe der Regierungen und Behörden eines Landes. Doch die globale Konkurrenz um Märkte und Investoren ist hart. Um sich kurzfristig Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, werden darum in manchen Entwicklungsländern die Sozialstandards und damit grundlegende Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern missachtet. Weltweit geltende Mindeststandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sollen dies verhindern.


Menschenwürdige Arbeit für alle

Kernarbeitsnormen sind nach dem Verständnis der deutschen Bundesregierung ein wichtiges Element der sozialen Menschenrechte. Alle Länder – und auch alle Unternehmen – müssen sich an der Einhaltung dieser Normen messen lassen; sie sind Grundlage eines sozial verantwortlichen Wirtschaftsprozesses. Deutschland will mit seiner Entwicklungspolitik sowohl dazu beitragen, wirtschaftliches Wachstum zu fördern, als auch helfen, menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen in den Partnerländern durchzusetzen – beides dient der Bekämpfung der Armut.


Gesellschaftliche Verantwortung übernehmen durch freiwillige Verhaltenskodizes

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) kann keine Sanktionen bei der Missachtung von Sozialstandards verhängen. Deshalb spielen private Ini­tia­tiven wie freiwillige Verhaltensregeln und Gütesiegel eine wichtige Rolle bei der weltweiten Durchsetzung von Kernarbeitsnormen. Inzwischen gibt es viele Initiativen, in denen Privatwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften gemeinsam an der Einführung von Sozialstandards arbeiten.


Weiterführende Informationen

Hier finden Sie eine Auswahl von Links auf Dokumente und Websites mit weiterführenden Informationen zum Thema Sozialstandards.



Glossar des BMZ
Fenster schließen