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Sozialstandards
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Deutsche Politik:
Menschenwürdige Arbeit für alle
Kernarbeitsnormen sind nach dem Verständnis der deutschen Bundesregierung ein wichtiges Element der sozialen Menschenrechte. Alle Länder – und auch alle Unternehmen – müssen sich an der Einhaltung dieser Normen messen lassen; sie sind Grundlage eines sozial verantwortlichen Wirtschaftsprozesses.
Deutschland will mit seiner Entwicklungspolitik sowohl dazu beitragen, wirtschaftliches Wachstum zu fördern, als auch helfen, menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen in den Kooperationsländern durchzusetzen. Beides dient der Bekämpfung der Armut.
Die Bundesrepublik setzt sich deshalb auf verschiedenen Ebenen für die Verwirklichung der grundlegenden Arbeitsrechte ein:
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durch Unterstützung internationaler Organisationen
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durch den Dialog mit den Kooperationsländern
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durch Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Unterstützung internationaler Organisationen
Deutschland unterstützt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) als federführende Institution zur weltweiten Durchsetzung der Kernarbeitsnormen.
Wichtige Ziele der Bundesregierung sind dabei der Ausbau des sozialen Dialogs, die Bekämpfung der Kinderarbeit und die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern. In den vergangenen Jahren förderte die deutsche Entwicklungszusammenarbeit dazu eine Reihe von ILO-Projekten, zum Beispiel das Programm zur Bekämpfung der Kinderarbeit (International Programme on the Elimination of Child Labour, IPEC).
Die Bundesrepublik engagierte sich auch in der von der ILO eingesetzten "Weltkommission zur sozialen Dimension der Globalisierung". Die Experten aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft legten im Jahr 2004 ihre abschließenden Empfehlungen vor, die von der Bundesregierung begrüßt wurden. Sie bilden eine der Grundlagen im Bemühen der deutschen Politik, die Globalisierung sozial zu gestalten.
Die Bundesrepublik bemüht sich außerdem darum, dass internationale Entwicklungsorganisationen wie Weltbank, Internationaler Währungsfonds (IWF) oder das UN-Entwicklungsprogramm, aber auch die Europäische Union die grundlegenden Arbeitsrechte zu einem Gegenstand des Dialogs mit den Entwicklungsländern machen. Die Weltbank achtet mittlerweile verstärkt auf die ILO-Vereinbarungen und prüft, inwieweit soziale Mindeststandards als Voraussetzung für die Bewilligung von Krediten gelten können.
Die Bundesregierung begrüßt, dass die fünf internationalen Organisationen IWF, Weltbank, ILO, OECD und WTO ihre Kooperation verstärkt haben und dies weiterhin tun werden, um eine nachhaltigere und umfassendere Wirtschaftsordnung zu unterstützen. Viele Entwicklungsländer befürchten, dass die Diskussion um Sozialstandards von den Industrieländern missbraucht wird, um die eigenen Volkswirtschaften vor Konkurrenz zu schützen. Durch eine großzügige Marktöffnung für die Produkte der Entwicklungsländer könnten diese Bedenken entkräftet werden. Die Regeln der Weltwirtschaft sollten allen Ländern Chancengleichheit bieten.
Dialog mit den Kooperationsländern
Das BMZ unterstützt Maßnahmen zur Einführung und Anerkennung der Kernarbeitsnormen in den Kooperationsländern Deutschlands. Dazu gehört unter anderem die Qualifizierung von gewerkschaftlichen Fachkräften in Fragen der sozialen und wirtschaftlichen Gestaltung der Globalisierung. Regierungen, Gewerkschaften und Verbände werden bei Reformen des Arbeitsrechts unterstützt.
Eine wichtige Rolle übernehmen dabei Nichtregierungsorganisationen. Sie nehmen Kontakt mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf, organisieren Fortbildungen und Workshops und setzen sich in Betrieben und bei öffentlichen Stellen für die Belange der Belegschaft ein. Bei der Bekanntmachung, Formulierung, Einführung und Kontrolle von Sozialstandards sind sie wichtige Partner.
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
International arbeitende Unternehmen profitieren von der Globalisierung; sie erschließen sich neue Märkte und gewinnen neue Zulieferbetriebe. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen in den Entwicklungsländern entscheidend zu verbessern. In ihren Zuständigkeitsbereichen tragen die Unternehmen die Verantwortung dafür, die Verletzung von Menschenrechten zu verhindern. Sie können durchsetzen, dass in ihren Zulieferbetrieben die Kernarbeitsnormen und Standards zum Umweltschutz oder zur Bekämpfung von Korruption respektiert werden.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit kann Defizite bei der Einhaltung von Sozialstandards oft effektiver beseitigen, als es politische Maßnahmen könnten. Das BMZ arbeitet deshalb in verschiedenen Bereichen intensiv und erfolgreich mit der Wirtschaft zusammen:
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Freiwillige Verhaltenskodizes und Wirtschaftinitiativen:
Das BMZ hat zusammen mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Regierungsorganisationen den Runden Tisch Verhaltenskodizes initiiert. Er fördert die Einführung freiwilliger Verhaltenskodizes zur Durchsetzung von Sozialstandards in deutschen Unternehmen mit Produktionsstätten oder Zulieferern in Entwicklungsländern. Außerdem unterstützt die Bundesrepublik globale Wirtschaftsinitiativen wie den Global Compact der Vereinten Nationen. Die Dialogplattform fördert ein stärkeres gesellschaftliches Engagement von Unternehmen auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung.
Ausführliche Informationen dazu unter Global Compact -
Exportkreditgarantien und -bürgschaften:
Mit Exportkreditgarantien und -bürgschaften sichert der deutsche Staat Exporte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des ausländischen Bestellers oder kriegerischen Auseinandersetzungen wird der Exporteur über die Euler/Hermes-Kreditversicherung für den größten Teil des Ausfalls entschädigt. Unter Beteiligung des BMZ hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sogenannte Umweltleitlinien verabschiedet, die die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Aspekten bei Exportkreditgarantien verbindlich regeln. Grundlage sind internationale Standards wie die der Weltbankgruppe. So werden bei der Entscheidung über Exportkreditgarantien alle zehn "Safeguards" der Weltbank und bei Projektfinanzierungen auch die acht Standards der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) herangezogen. -
Fairer Handel:
Viele Menschen in Entwicklungsländern werden für ihre Arbeit so schlecht bezahlt, dass sie ihre Familie nicht ernähren können. Durch fairen Handel erhalten die Erzeuger für ihre Produkte garantierte Mindestpreise. Sie sind so berechnet, dass die Produzentinnen und Produzenten ihre Kosten decken können und noch genug Geld für ihren Lebensunterhalt haben. Das BMZ unterstützt den fairen Handel; er ist ein effektives Instrument der Armutsbekämpfung. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen ist die Aufklärung der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher über den Sinn, das Prinzip, die Produkte und die gesellschaftspolitischen Hintergründe des fairen Handels. Ausführliche Informationen dazu unter Fairer Handel -
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (PPP):
Im Rahmen von Public Private Partnerships (PPPs) sind der Staat und privatwirtschaftliche Unternehmen gleichberechtigte Partner bei Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit. Eine der wichtigsten Zielsetzungen aller PPPs ist es, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern zu beseitigen und Sozialstandards nachhaltig zu etablieren. Ausführliche Informationen dazu unter
Entwicklungspolitik mit Gewinn – Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
Um die Unternehmen und Verbände unbürokratisch beraten zu können, hat das BMZ eine neue Servicestelle für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eingerichtet. Seit 2011 werden außerdem Verbindungsreferenten ("EZ-Scouts") in die Privatwirtschaft entsandt, um deutsche Firmen über die Möglichkeiten zu informieren, entwicklungspolitisch sinnvolle Investitionen zu tätigen.
Informationen

Siehe auch
- Multilaterale Zusammenarbeit
- Thema: Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
- Thema: Welthandel
- Weltbankgruppe
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Welthandelsorganisation (WTO)
Externe Links
- ILO-Länderprogramme für menschenwürdige Arbeit (englisch)
- Internationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarbeit (englisch)
- Global Compact (englisch)
- Deutsches Global Compact Netzwerk
- Umweltleitlinien der OECD (PDF 180 KB, englisch)
- Runder Tisch Verhaltenskodizes
- Safeguard Policies der Weltbank (englisch)
- IFC Sustainability Framework (englisch)
Publikationen

-
Unternehmerische Verantwortung aus entwicklungspolitischer Perspektive
BMZ Spezial 167
(PDF 609 KB, barrierefrei) -
Märkte entwickeln, Wohlstand schaffen, Armut reduzieren, Verantwortung übernehmen – Die Wirtschaft als Partner der Entwicklungspolitik
(PDF 223 KB, barrierefrei) -
Menschenrechte in
der deutschen Entwicklungspolitik
(PDF 347 KB, barrierefrei)





