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Unternehmensverantwortung
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Im Unterschied zum Global Compact der Vereinten Nationen und den zahlreichen freiwilligen Verhaltensregeln von Unternehmen stellen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den einzigen multilateral anerkannten und umfassenden Kodex für multinationale Unternehmen dar, den Regierungen untereinander vereinbart haben.
Schon 1976 wurden die "OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" von den Regierungen der OECD-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Nach einer ersten Überarbeitung im Jahr 2000 werden sie momentan erneut an den veränderten Kontext angepasst. Sie sind ein Element der "OECD-Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen". Die Leitsätze umfassen alle international anerkannten Kernarbeitsnormen.
Es handelt sich um Empfehlungen der Regierungen an multinationale Unternehmen, die in den der OECD angeschlossenen Ländern tätig sind. Die Umsetzung der OECD-Leitsätze wird auf nationaler und internationaler Ebene überwacht. Die deutsche Kontaktstelle ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelt. In einem zur Kontaktstelle gehörenden Arbeitskreis "OECD-Leitsätze" sind darüber hinaus Vertreter der Ressorts der Bundesregierung, der Sozialpartner, der Wirtschaftsverbände sowie von Nichtregierungsorganisationen eingebunden.
Die Unterstützung der "OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" wurde als ein wichtiger internationaler Maßstab verantwortlichen unternehmerischen Handelns auch auf dem G8-Gipfel unter deutscher Präsidentschaft in Heiligendamm gestärkt.






