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Entwicklungs­partner­schaften mit der Wirtschaft

Entwicklungspartnerschaften
mit der Wirtschaft im Rahmen bilateraler Vereinbarungen mit Entwicklungsländern

Bereits bei der Planung zwischenstaatlicher Entwicklungsprojekte und -programme wird geprüft, ob durch eine Kooperation mit privaten Unternehmen entwicklungspolitische Herausforderungen in unternehmerische Chancen verwandelt werden können.

Durch die Integration von Entwicklungspartnerschaften in staatliche, also zwischen Deutschland und den Partnerländern verabredete Entwicklungs­vor­haben, kann ihre Wirksamkeit in vielen Fällen gesteigert werden. Durch Kooperationen mit der Wirtschaft werden oft auch größere Programme möglich, zum Beispiel zum Ausbau der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur, zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Verbesserung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.

Entwicklungspartnerschaften, die aus Mitteln der bilateralen Entwicklungs­zusammen­arbeit finanziert werden, können in der Regel auf besonders günstigen Voraussetzungen aufbauen. Aktivitäten von Unternehmen unterstützt das BMZ allerdings auch dann nur, wenn sie einen privat­wirtschaft­lichen Beitrag zur Entwicklung des Partnerlandes leisten und wenn sie ohne diese Unterstützung nicht verwirklicht werden könnten.

Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig. Im Einzelfall hängen sie von den jeweiligen Vereinbarungen ab, die die Bundesrepublik Deutschland in Regierungsverhandlungen mit dem Partnerland schließt.

Interessierte Unternehmen können sich unter anderem bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) über die Möglichkeiten, in einzelnen Partnerländern aktiv zu werden, informieren.

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