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Umweltstandards

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Deutsche Politik: Wirtschaft ökologisch ausrichten
Wirtschaftliche Entwicklung muss auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Umwelt- und Ökosysteme und von natürlichen Ressourcen ausgerichtet sein. So lautet ein Grundsatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Wirtschaftsbereich. Er dient damit insbesondere dem Wohl von armen Bevölkerungsschichten, deren Einkommen und Gesundheit in besonderem Maße von natürlichen Ressourcen und Ökosystemleistungen, beispielsweise Fischbeständen, Brennholz oder Waldfrüchten, abhängen. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung basiert auf den Grundsätzen der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft. Es gehört demnach zu den Aufgaben der Regierung, eine vorsorgende Umweltpolitik zu betreiben und die Einhaltung nationaler und internationaler Standards zu sichern.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt seit vielen Jahren die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards in der Land- und Forstwirtschaft. Hierdurch wird eine umweltschonende Nutzung der Ressourcen in den Kooperationsländern gefördert. Den Produzenten wird durch die Einbindung in die Standardisierungssysteme der Zugang zu internationalen Märkten ermöglicht beziehungsweise erhalten. Eine besondere Herausforderung ist hierbei die angemessene Berücksichtigung der Kleinbauern. Denn diese sollen Nutzen aus den Vorgaben ziehen (Betriebsoptimierung), anstatt Wettbewerbsnachteile zu erleiden.
Spezielle Untersuchungs- und Beratungsverfahren (Umwelt-Audits) gewährleisten die Vergleichbarkeit unternehmerischen Handelns. Sie bieten den Unternehmen in Entwicklungsländern die Chance, sich schrittweise an die Umwelt- und Sozialstandards in den Industrieländern anzupassen. Die Firmen verpflichten sich freiwillig, ihren betrieblichen Umweltschutz zu verbessern. Ziel ist, vor allem kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, eine systematische, ökologisch orientierte Betriebsführung einzuführen, welche stufenweise durch ein Zertifizierungsverfahren überprüft und beglaubigt wird.
Im Auftrag des BMZ haben alle deutschen Durchführungsorganisationen Programme zur Förderung ökologischer Standards in ihre Arbeit integriert. Dabei arbeiten sie mit Nichtregierungsorganisationen (NRO), nationalen Behörden und internationalen Organisationen zusammen. Diese breite Kooperation hilft beim Aufbau nachhaltiger wirtschaftlicher Strukturen und schließt auch angrenzende entwicklungsrelevante Themenbereiche wie Bildung oder Gesundheitsförderung mit ein.
Beispiel: Forstliche Zertifizierung
Die Bundesrepublik fördert die forstliche Zertifizierung und damit eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in ihren Kooperationsländern. Eine zertifizierte Waldwirtschaft bietet Entwicklungschancen, wahrt die biologische Vielfalt und trägt zum Walderhalt und damit auch zum Klimaschutz bei.
Bei der forstlichen Zertifizierung überprüfen unabhängige Kontrolleure, ob Holz- und Nichtholzprodukte aus ökologisch und sozial verantwortungsvoller Bewirtschaftung stammen. Entsprechenden Produkten verleihen sie ein Siegel. Die weltweit bekannteste nichtstaatliche Organisation, Forest Stewardship Council (FSC), hat dafür internationale Standards erarbeitet. Sie definieren rechtliche, ökologische und soziale Anforderungen an eine geregelte Waldbewirtschaftung. Berücksichtigt werden auch die Arbeitsbedingungen sowie die Beteiligung verschiedener Interessensgruppen (etwa Indigene) an der Ausarbeitung der Zertifizierungskriterien. Der FSC wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker und von Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt.
Beispiel: Bioenergie
Die energetische Nutzung von Biomasse wurde in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet. Steigende Preise für fossile Energieträger sowie die politische Förderung von Klimaschutz und Energiesicherheit führen zu einer wachsenden Nachfrage nach erneuerbaren Energien.
Insbesondere die energetische Nutzung von Sojaöl, Palmöl und Zuckerrohr stößt jedoch zunehmend auf Kritik: Die Plantagen dehnen sich immer mehr in ökologisch wertvolle Gebiete aus, zerstören Naturwälder und Feuchtgebiete und damit die vorhandene Biodiversität. Zudem werden die Pflanzen oft in hoch industrialisierten Monokulturen angebaut, die einen erhöhten Pestizideinsatz erfordern und auf Dauer die Böden auslaugen und unwiderruflich schädigen. Soziale Kritikpunkte sind die Vertreibung von Indigenen und Kleinbauern sowie Berichte über menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in Produktions- und Verarbeitungsbetrieben.
Um solche negativen Wirkungen zu vermeiden, werden weltweit in einer Vielzahl von Initiativen Nachhaltigkeitsstandards für Biomasserohstoffe ausgestaltet und Zertifizierungssysteme entwickelt. Die Bundesrepublik sowie die EU haben erkannt, dass solche Systeme zur Sicherung der Nachhaltigkeit notwendig sind. Es wurde beschlossen, dass nur noch jene Biomasse staatlich gefördert wird, deren nachhaltiger Anbau durch Zertifikate bescheinigt wurde.
Beispiel: Ökologische Landwirtschaft
Die weltweit steigende Nachfrage nach Bioprodukten hat in Entwicklungsländern zu einem starken Interesse am ökologischen Landbau geführt. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Agrarwirtschaft in den Kooperationsländern bei der Einführung und Zertifizierung von kontrolliert biologischen Anbaumethoden.
Auch immer mehr fair gehandelte Produkte stammen aus ökologischem Landbau: In Deutschland tragen fair gehandelte Erzeugnisse wie Bananen, Kekse, Reis, Wein oder Kaffee fast zu 100 Prozent zusätzlich ein Biosiegel.
Für die Kleinbauern bedeutet die ökologische Landwirtschaft eine Chance, neue Märkte zu erschließen und so ihr Einkommen zu erhöhen. Außerdem können sie durch verbesserte Anbautechniken teure Produktionsmittel einsparen und die Umwelt schonen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Fairer Handel
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