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Der deutsche Beitrag

Illegalen Holzeinschlag bekämpfen

Gerodete Wälder, Äthiopien, (c) BMZNach Schätzungen der Weltbank gehen durch ille­gale Holz­nutzung weltweit jährlich 10 bis 15 Milliar­den US-Dollar an privaten und staat­lichen Ein­nahmen verloren. Eng mit illegalem Holzeinschlag verbunden ist Korruption. Als Reaktion auf diese Probleme hat die EU den Aktionsplan "Forest Law Enforcement, Governance and Trade" (FLEGT) erstellt.

Bilaterale FLEGT-Maßnahmen sind zum festen Bestandteil der deutschen Entwicklungs­zusammen­arbeit im Waldsektor geworden. Sie zielen darauf ab, durch Unterstützung von guter Regierungsführung und Rechtsdurchsetzung einen wirksamen Beitrag zur Erreichung von Legalität, nachhaltiger Natur­ressourcen­nutzung und nachhaltiger Entwicklung auf der lokalen und nationalen Ebene zu leisten. Die Maßnahmen tragen damit zur Existenz­sicherung der in Wäldern und von Waldprodukten lebenden Bevölkerung bei und leisten einen konkreten Beitrag zur Armuts­bekämpfung.

Eine seit Dezember 2005 gültige EU-Verordnung erlaubt zudem den Abschluss von freiwilligen Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und wichtigen Holzlieferländern. Dabei werden Legalitäts­nachweise für Holzimporte in die EU eingeführt. Entsprechende Abkommen wurden bislang mit Ghana, Kamerun und der Republik Kongo ausgehandelt. Deutschland hat die "Patenschaft" für den FLEGT-Prozess in Kamerun übernommen. Dies beinhaltet sowohl die Beratung der kamerunischen Partner in der Konsultations- und Umsetzungsphase, als auch die Unterstützung der EU-Kommission während der Verhandlungsphase.

Derzeit befinden sich noch vier Holzlieferländer in der FLEGT-Verhandlungsphase, in sechs Ländern läuft bereits die Umsetzungsphase.

Als weitere Maßnahme im Kampf gegen illegalen Holzeinschlag hat die Europäische Union darüber hinaus im Dezember 2010 eine Holzhandelsverordnung erlassen. Sie verbietet die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet alle Marktteilnehmer innerhalb der EU dazu, bestimmte Sorgfaltspflichten und Standards einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes. Die Verordnung wird im März 2013 rechtswirksam.

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