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Der deutsche Beitrag
Illegalen Holzeinschlag bekämpfen
Nach Schätzungen der Weltbank gehen durch illegale Holznutzung weltweit jährlich 10 bis 15 Milliarden US-Dollar an privaten und staatlichen Einnahmen verloren. Eng mit illegalem Holzeinschlag verbunden ist Korruption. Als Reaktion auf diese Probleme hat die EU den Aktionsplan "Forest Law Enforcement, Governance and Trade" (FLEGT) erstellt.
Bilaterale FLEGT-Maßnahmen sind zum festen Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Waldsektor geworden. Sie zielen darauf ab, durch Unterstützung von guter Regierungsführung und Rechtsdurchsetzung einen wirksamen Beitrag zur Erreichung von Legalität, nachhaltiger Naturressourcennutzung und nachhaltiger Entwicklung auf der lokalen und nationalen Ebene zu leisten. Die Maßnahmen tragen damit zur Existenzsicherung der in Wäldern und von Waldprodukten lebenden Bevölkerung bei und leisten einen konkreten Beitrag zur Armutsbekämpfung.
Eine seit Dezember 2005 gültige EU-Verordnung erlaubt zudem den Abschluss von freiwilligen Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und wichtigen Holzlieferländern. Dabei werden Legalitätsnachweise für Holzimporte in die EU eingeführt. Entsprechende Abkommen wurden bislang mit Ghana, Kamerun und der Republik Kongo ausgehandelt. Deutschland hat die "Patenschaft" für den FLEGT-Prozess in Kamerun übernommen. Dies beinhaltet sowohl die Beratung der kamerunischen Partner in der Konsultations- und Umsetzungsphase, als auch die Unterstützung der EU-Kommission während der Verhandlungsphase.
Derzeit befinden sich noch vier Holzlieferländer in der FLEGT-Verhandlungsphase, in sechs Ländern läuft bereits die Umsetzungsphase.
Als weitere Maßnahme im Kampf gegen illegalen Holzeinschlag hat die Europäische Union darüber hinaus im Dezember 2010 eine Holzhandelsverordnung erlassen. Sie verbietet die Vermarktung von illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet alle Marktteilnehmer innerhalb der EU dazu, bestimmte Sorgfaltspflichten und Standards einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Informationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes. Die Verordnung wird im März 2013 rechtswirksam.
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