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Umwelt

Laborant in einem Gentechniklabor in Berlin, Urheberrecht: bpa, Faßbender

Biologische Sicherheit: Schutz vor Risiken der Gentechnik

Mit der Anwendung gentechnischer Methoden in der Land­wirt­schaft werden große Hoffnungen für die Welternährung und auch für die Entwicklung neuer Arzneimittel verknüpft. Gleichzeitig kann die Einführung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) weit­rei­chen­de öko­logische, wirt­schaft­liche, gesell­schaft­liche und kultu­relle Konsequenzen haben. Deshalb müssen, bevor GVO in den Verkehr gebracht werden, deren Risiken abgeschätzt werden, um negative Auswirkungen zu vermeiden.

Unter dem Dach der Biodiversitätskonvention wurde im Jahr 2000 das Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit verabschiedet, das im September 2003 in Kraft getreten ist. Das Protokoll regelt den grenz­über­schreiten­den Handel mit GVO. Dabei hat der Schutz von Ge­sund­heit und Umwelt Vorrang vor wirtschafts­politischen Er­wä­gungen. Das Cartagena-Protokoll gibt Vertrags­staaten das Recht, auch ohne Vor­liegen endgültiger Beweise zu den mög­lichen Ge­fah­ren für Gesund­heit und Umwelt Auflagen oder Verbote für die Einfuhr von GVO zu verhängen und verankert somit das Vorsorgeprinzip.

Mögliche Auswirkungen des Einsatzes von Gentechnik in den Partnerländern

Wenn sich fremde, im Labor konstruierte Gene in einem natür­lichen Genpool ausbreiten, besteht die Gefahr, dass tradi­tio­nelle Kultur­pflanzen verdrängt werden, die Arten­viel­falt sich vermindert und langfristig die Ernährung nicht mehr gesichert werden kann. Außer­dem kann nicht ausgeschlossen werden, dass GVO für Insekten oder Wildtiere schädlich oder sogar giftig sind. Theo­retisch können solche Einflüsse lang­fristig das natürliche Gleich­gewicht eines Lebens­raumes stören und Ökosysteme beschädigen.

Für Kleinbäuerinnen und -bauern ist der Einsatz von gentechnisch verändertem Saat­gut auch aus anderen Gründen riskant: Das Saat­gut ist teuer und sein Anbau erfordert spezielles Wissen. Außer­dem können durch Patente auf Gene und Pflanzen neue Ab­hän­gig­keiten entstehen. Das Saatgut darf nicht – wie traditionell üblich – selbst vermehrt werden. Es muss jedes Jahr wieder beim Saatguterzeuger gekauft werden.

Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn tradi­tio­nelle land­wirt­schaft­liche Produkte der Entwicklungsländer durch Produkte ver­drängt werden, die industriell mit der Hilfe von GVO produziert werden. Dadurch verlieren die landwirtschaftlichen Produzenten in armen Ländern wichtige Einkommensquellen.

Bislang spielen Themen wie Ernährungs­sicherheit und Ein­kommens­sicherung kleiner Land­wirte in den Zu­las­sungs­ver­fahren für gen­technisch ver­änderte Organismen jedoch kaum eine Rolle. Das soll sich ändern: Die Teil­nehmer der Fünften Vertrags­parteien­konferenz des Cartagena-Protokolls haben im Oktober 2010 beschlossen, sich im Rahmen eines inter­natio­nalen Work­shops mit diesen sozio­öko­no­mischen Aspekte der Zu­las­sung und An­wen­dung von GVO zu befassen. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Workshops werden in der Folge der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Jahr 2012 zur Entscheidung und Berücksichtigung in der Umsetzung des Cartagena-Protokolls vorgelegt.

Vertragsstaatenkonferenz 2010

Wichtigster Programmpunkt der Vertragsstaatenkonferenz, die im Herbst 2010 im japanischen Nagoya stattfand, war die Ver­ab­schie­dung eines Zusatz­protokolls zum Cartagena-Protokoll. Es regelt Fragen der Haftung und Wieder­gut­machung, wenn durch die Nut­zung von GVO die biolo­gische Vielfalt geschädigt wird. Das Zusatz­proto­koll gilt für alle GVO, die legal oder illegal über andere Länder eingeführt wurden.

Auf die Entwicklungsländer, die das Protokoll ratifizieren, kommen damit zahlreiche neue Aufgaben zu: Sie müssen zum Beispiel Haf­tungs­gesetze ent­wick­eln und zuständige Be­hör­den ernennen oder ein­richten. Da das völkerrechtlich verbindliche Protokoll nur einen ver­wal­tungs­recht­lichen Haftungs­ansatz vor­sieht, können die Regierungen auf nationaler Ebene zusätzlich zivil­recht­liche Vorgaben erarbeiten.

Zusätzlich wurde in Nagoya ein strategischer Plan für den Zeitraum 2011 bis 2020 verabschiedet. Die Vertragsparteien werden darin auf­ge­for­dert, ihre nationalen Systeme zum Schutz der biologischen Sicher­heit zu über­arbeiten, anzupassen sowie personell und finanziell besser auszustatten. Ziel ist, die Wirk­sam­keit der Systeme zu er­höhen und den In­for­ma­tions­austausch zu ver­bessern, um die bio­lo­gische Viel­falt lang­fristig vor den nega­tiven Auswirkungen von GVO zu schützen. Eine Evaluierung der Aktivitäten ist für 2016 vorgesehen.

Das deutsche Engagement: Risiken vermeiden

Die biologische Sicherheit ist ein wichtiger Bereich des ent­wick­lungs­politischen Engagements Deutschlands im Arbeitsfeld Umwelt- und Ressourcenschutz.

In vielen Partnerländern der deutschen Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit fehlen fachlich kompetente Exper­ten und Ein­rich­tungen, die nötig sind, um die bio­lo­gische Sicher­heit zu gewähr­leisten. Im Rahmen der deutschen Biosafety Capacity Building Initiative unter­stützt die Bundes­republik diese Länder beim Ausbau ihrer Kapa­zi­täten in diesem Bereich. Dabei werden die Part­ner bei der Um­setzung des Cartagena-Protokolls auf nationaler Ebene sowie bei der eigen­ständigen Be­wer­tung der Risiken der Gentechnik unterstützt.

Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel Projekte, die die Betei­li­gung der Öffentlichkeit bei Fragen der biolo­gischen Sicher­heit fördern, sowie Fort­bil­dungen für Beamte, Wissen­schaftler und Fach­leute von Nichtregierungsorganisationen. Länder­spezi­fische Maßnahmen wurden bisher in Algerien, Peru, Kolumbien und Burkina Faso durch­ge­führt, eine Ko­ope­ra­tion mit China läuft noch bis Mitte 2011. Darüber hinaus arbeitet das BMZ mit der Kom­mis­sion der Afrikanischen Union (AUC) auf regionaler Ebene zusammen, um Kapa­zi­täten für biolo­gische Sicherheit aufzubauen.

Der Großteil der Unterstützung für die Umsetzung des Cartagena-Protokolls wird derzeit jedoch über multi­late­rale Projekte gewähr­leistet, die von der Globalen Umwelt­fazilität (GEF) finan­ziert werden. Im GEF-Rat enga­giert sich das BMZ seit 2000 bei der Aus­ge­staltung von Stra­te­gien der bio­lo­gischen Sicher­heit und entsprechenden Projekten.

In Zukunft sollen die Entwicklungsländer gemäß dem Vorsorge­prinzip die Risiken, die vom grenz­über­schrei­tenden Handel mit gen­tech­nisch ver­änder­ten Orga­nis­men aus­gehen, selbst­ständig be­wer­ten. Um den inter­natio­nalen Handel mit gen­tech­nisch ver­änder­tem Material zu kon­trol­lieren, wurde ein spezielles Informations- und Kom­muni­ka­tions­system ent­wick­elt, das sogenannte Biosafety Clearing House (BCH).

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