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Biologische Sicherheit: Schutz vor Risiken der Gentechnik
Mit der Anwendung gentechnischer Methoden in der Landwirtschaft werden große Hoffnungen für die Welternährung und auch für die Entwicklung neuer Arzneimittel verknüpft. Gleichzeitig kann die Einführung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) weitreichende ökologische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Konsequenzen haben. Deshalb müssen, bevor GVO in den Verkehr gebracht werden, deren Risiken abgeschätzt werden, um negative Auswirkungen zu vermeiden.
Unter dem Dach der Biodiversitätskonvention wurde im Jahr 2000 das Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit verabschiedet, das im September 2003 in Kraft getreten ist. Das Protokoll regelt den grenzüberschreitenden Handel mit GVO. Dabei hat der Schutz von Gesundheit und Umwelt Vorrang vor wirtschaftspolitischen Erwägungen. Das Cartagena-Protokoll gibt Vertragsstaaten das Recht, auch ohne Vorliegen endgültiger Beweise zu den möglichen Gefahren für Gesundheit und Umwelt Auflagen oder Verbote für die Einfuhr von GVO zu verhängen und verankert somit das Vorsorgeprinzip.
Mögliche Auswirkungen des Einsatzes von Gentechnik in den Partnerländern
Wenn sich fremde, im Labor konstruierte Gene in einem natürlichen Genpool ausbreiten, besteht die Gefahr, dass traditionelle Kulturpflanzen verdrängt werden, die Artenvielfalt sich vermindert und langfristig die Ernährung nicht mehr gesichert werden kann. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass GVO für Insekten oder Wildtiere schädlich oder sogar giftig sind. Theoretisch können solche Einflüsse langfristig das natürliche Gleichgewicht eines Lebensraumes stören und Ökosysteme beschädigen.
Für Kleinbäuerinnen und -bauern ist der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut auch aus anderen Gründen riskant: Das Saatgut ist teuer und sein Anbau erfordert spezielles Wissen. Außerdem können durch Patente auf Gene und Pflanzen neue Abhängigkeiten entstehen. Das Saatgut darf nicht – wie traditionell üblich – selbst vermehrt werden. Es muss jedes Jahr wieder beim Saatguterzeuger gekauft werden.
Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn traditionelle landwirtschaftliche Produkte der Entwicklungsländer durch Produkte verdrängt werden, die industriell mit der Hilfe von GVO produziert werden. Dadurch verlieren die landwirtschaftlichen Produzenten in armen Ländern wichtige Einkommensquellen.
Bislang spielen Themen wie Ernährungssicherheit und Einkommenssicherung kleiner Landwirte in den Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen jedoch kaum eine Rolle. Das soll sich ändern: Die Teilnehmer der Fünften Vertragsparteienkonferenz des Cartagena-Protokolls haben im Oktober 2010 beschlossen, sich im Rahmen eines internationalen Workshops mit diesen sozioökonomischen Aspekte der Zulassung und Anwendung von GVO zu befassen. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Workshops werden in der Folge der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Jahr 2012 zur Entscheidung und Berücksichtigung in der Umsetzung des Cartagena-Protokolls vorgelegt.
Vertragsstaatenkonferenz 2010
Wichtigster Programmpunkt der Vertragsstaatenkonferenz, die im Herbst 2010 im japanischen Nagoya stattfand, war die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls zum Cartagena-Protokoll. Es regelt Fragen der Haftung und Wiedergutmachung, wenn durch die Nutzung von GVO die biologische Vielfalt geschädigt wird. Das Zusatzprotokoll gilt für alle GVO, die legal oder illegal über andere Länder eingeführt wurden.
Auf die Entwicklungsländer, die das Protokoll ratifizieren, kommen damit zahlreiche neue Aufgaben zu: Sie müssen zum Beispiel Haftungsgesetze entwickeln und zuständige Behörden ernennen oder einrichten. Da das völkerrechtlich verbindliche Protokoll nur einen verwaltungsrechtlichen Haftungsansatz vorsieht, können die Regierungen auf nationaler Ebene zusätzlich zivilrechtliche Vorgaben erarbeiten.
Zusätzlich wurde in Nagoya ein strategischer Plan für den Zeitraum 2011 bis 2020 verabschiedet. Die Vertragsparteien werden darin aufgefordert, ihre nationalen Systeme zum Schutz der biologischen Sicherheit zu überarbeiten, anzupassen sowie personell und finanziell besser auszustatten. Ziel ist, die Wirksamkeit der Systeme zu erhöhen und den Informationsaustausch zu verbessern, um die biologische Vielfalt langfristig vor den negativen Auswirkungen von GVO zu schützen. Eine Evaluierung der Aktivitäten ist für 2016 vorgesehen.
Das deutsche Engagement: Risiken vermeiden
Die biologische Sicherheit ist ein wichtiger Bereich des entwicklungspolitischen Engagements Deutschlands im Arbeitsfeld Umwelt- und Ressourcenschutz.
In vielen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fehlen fachlich kompetente Experten und Einrichtungen, die nötig sind, um die biologische Sicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen der deutschen Biosafety Capacity Building Initiative unterstützt die Bundesrepublik diese Länder beim Ausbau ihrer Kapazitäten in diesem Bereich. Dabei werden die Partner bei der Umsetzung des Cartagena-Protokolls auf nationaler Ebene sowie bei der eigenständigen Bewertung der Risiken der Gentechnik unterstützt.
Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel Projekte, die die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Fragen der biologischen Sicherheit fördern, sowie Fortbildungen für Beamte, Wissenschaftler und Fachleute von Nichtregierungsorganisationen. Länderspezifische Maßnahmen wurden bisher in Algerien, Peru, Kolumbien und Burkina Faso durchgeführt, eine Kooperation mit China läuft noch bis Mitte 2011. Darüber hinaus arbeitet das BMZ mit der Kommission der Afrikanischen Union (AUC) auf regionaler Ebene zusammen, um Kapazitäten für biologische Sicherheit aufzubauen.
Der Großteil der Unterstützung für die Umsetzung des Cartagena-Protokolls wird derzeit jedoch über multilaterale Projekte gewährleistet, die von der Globalen Umweltfazilität (GEF) finanziert werden. Im GEF-Rat engagiert sich das BMZ seit 2000 bei der Ausgestaltung von Strategien der biologischen Sicherheit und entsprechenden Projekten.
In Zukunft sollen die Entwicklungsländer gemäß dem Vorsorgeprinzip die Risiken, die vom grenzüberschreitenden Handel mit gentechnisch veränderten Organismen ausgehen, selbstständig bewerten. Um den internationalen Handel mit gentechnisch verändertem Material zu kontrollieren, wurde ein spezielles Informations- und Kommunikationssystem entwickelt, das sogenannte Biosafety Clearing House (BCH).
Informationen

Siehe auch
Externe Links
- Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, deutsche Fassung
(PDF 70 KB) - Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, englische Originalversion
(PDF 315 KB) - Website zum Cartagena-Protokoll zu biologischer Sicherheit (englisch)
- 5. Vertragsstaatenkonferenz des Cartagena-Protokolls (COP-MOP 5), Nagoya, 11.-15. Oktober 2010 (englisch)
- Website des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (englisch)
- Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (deutsche Übersetzung)
- Informationsplattform Clearing House Mechanism (CHM) Deutschland
- Informationen der GIZ über Gentechnik und biologische Vielfalt
- Biosafety Clearing House (englisch)
- Biosafety Information Centre (englisch)






