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Internationale Abkommen zum Schutz der Biodiversität
Biodiversitätskonvention
Das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz von Biodiversität ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD), auch als Biodiversitätskonvention bekannt. Es wurde 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet. Bislang sind dem Abkommen 193 Staaten (inklusive EU) beigetreten (Stand: Mai 2011).
Die drei gleichberechtigten Ziele der Konvention sind der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie die gerechte Aufteilung der Gewinne, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. Grundgedanke ist dabei, dass die biologische Vielfalt nur dann langfristig erhalten werden kann, wenn die Gewinne aus ihrer Nutzung allen beteiligten Gruppen gleichermaßen zugutekommen.
Die Entwicklungsländer, in denen der Großteil der biologischen Vielfalt beheimatet ist, sind vom Verlust von Biodiversität besonders stark betroffen. Darum haben sich die Industrieländer verpflichtet, sie bei der Umsetzung der CBD durch Arbeitsprogramme zu unterstützen. Die Programme haben thematische Ziele (zum Beispiel Wald-, Berg- und Küstenbiodiversität) und sektorübergreifende Ziele (zum Beispiel Ausweitung von Schutzgebieten sowie Umweltkommunikation, Erziehung und Öffentlichkeitsarbeit). Die Industrieländer stellen dafür neben Geldern der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auch Mittel für die Globale Umweltfazilität (GEF) bereit.
Weitere Maßnahmen zum Erreichen der CBD-Ziele sind der Austausch von wissenschaftlichem und technischem Wissen, der Transfer umweltgerechter Technologien sowie die Ausarbeitung von Zugangsregelungen zu genetischen Ressourcen und zur gerechten Gewinnverteilung bei ihrer Nutzung.
Um die wissenschaftliche Zusammenarbeit der CBD-Vertragsstaaten und den Transfer von Technologie und Know-how zu fördern, wurde ein Informations- und Kommunikationssystem, der sogenannte Clearing-House Mechanismus (CHM), eingerichtet. Der CHM erleichtert den Austausch von biodiversitätsbezogenen Daten zwischen den Ländern. In der Form eines "Umschlagplatzes" soll jedes Land Informationen in das System einstellen und kann selbst auf die Daten aus anderen Ländern zugreifen. Über Heilpflanzen und andere erfasste Arten, traditionelles Wissen und Zugangsregelungen zu Ressourcen wird ebenso informiert wie über Ausbildungsangebote, Forschungsergebnisse und Möglichkeiten des Technologietransfers.
Vertragsstaatenkonferenzen
In regelmäßigen Abständen treffen sich die Vertragsstaaten der CBD, um den Stand der Umsetzung zu diskutieren und dem Prozess neue Impulse zu verleihen.
Die 9. Vertragsstaatenkonferenz fand 2008 in Bonn statt. Mit maßgeblicher Unterstützung der Bundesregierung wurde dort die globale Initiative "LifeWeb" ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine Kooperationsplattform, die die Finanzierung von Schutzgebieten erleichtert, indem sie Staaten, die ihre Schutzgebiete verbessern wollen, und potenzielle Geber zusammenbringt. Die so finanzierten Schutzgebiete sollen sowohl dem Erhalt biologischer Vielfalt als auch der Existenzsicherung der Bevölkerung und dem Klimaschutz dienen.
Im Oktober 2010 fand die 10. Vertragsstaatenkonferenz im japanischen Nagoya statt. Die Teilnehmer einigten sich auf ein neues, ambitioniertes Ziel für die biologische Vielfalt: Bis 2020 sollen alle Staaten Maßnahmen ergriffen haben, um den Verlust an Biodiversität mindestens zu halbieren und möglichst ganz zu stoppen. Dazu wurde ein strategischer Plan mit 20 konkreten Unterzielen formuliert. Ein gemeinsamer Ansatz zur Mobilisierung der erforderlichen Finanzmittel soll die Umsetzung begleiten. Auf der Konferenz wurde außerdem das Nagoya-Protokoll verabschiedet, um weltweit den Zugang zu genetischen Ressourcen und ihre Nutzung verbindlich und gerecht zu regeln.
Die nächste Vertragsstaatenkonferenz wird im Jahre 2012 in Indien stattfinden. Das BMZ wird sich auch dort intensiv für die Weiterentwicklung der CBD engagieren und sich für den globalen Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt einsetzen.
Nagoya-Protokoll
Mehr als 20 Jahre wurde verhandelt, bis auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD das Nagoya-Protokoll verabschiedet wurde. Es dient zur verbindlichen Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und der gerechten Gewinnaufteilung aus deren Nutzung (Access and Benefit Sharing, ABS). Das Abkommen stellt aus entwicklungspolitischer Sicht einen wichtigen Meilenstein für eine Verbesserung der internationalen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt dar.
Das Protokoll sieht vor, dass einerseits der Zugang ("Access") zu genetischen Ressourcen eines Landes rechtssicher gestaltet werden soll. Andererseits sollen die Herkunftsländer solcher Ressourcen an den Gewinnen, die ein Nutzer erzielt (beispielsweise bei der Vermarktung von Kosmetika, Medikamenten oder bestimmten Nahrungsmitteln), gerecht beteiligt werden ("Benefit Sharing").
Mit dem Nagoya-Protokoll verfügt die internationale Staatengemeinschaft nun über ein wirksames Instrument zur Verhinderung von Biopiraterie, das sowohl den Entwicklungs- als auch den Industrieländern eine verlässliche und rechtssichere Basis für die Nutzung genetischer Ressourcen bietet. Für Fälle, die nicht eindeutig über Vereinbarungen zwischen einzelnen Staaten geklärt werden können, wurde im Protokoll eine Option für die Einrichtung eines Mechanismus verankert, der Vorteilsausgleich auch auf multilateraler Ebene ermöglichen würde.
Ein zentraler Baustein der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu ABS ist die 2006 gemeinsam von der niederländischen und der deutschen Regierung ins Leben gerufene ABS Capacity Development Initiative for Africa, die seit 2009 auch von anderen Gebern unterstützt wird. Die Initiative hat afrikanische Staaten erfolgreich bei den Verhandlungen zum Nagoya-Protokoll beraten und unterstützt sie nun im Ratifizierungsprozess und bei der konkreten Umsetzung der Vereinbarungen.
Cartagena-Protokoll
Um ihre biologischen Ressourcen vor möglichen Gefahren zu schützen, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbunden sein können, haben sich die Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention auf ein Zusatzabkommen über die biologische Sicherheit geeinigt. Nach dem Verhandlungsort in Kolumbien wird es meistens Cartagena-Protokoll genannt. Es handelt sich um eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung unter der Biodiversitätskonvention, der bislang 161 Staaten (inklusive EU) beigetreten sind (Stand: Mai 2011).
Das Abkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Erstmals hat dabei der Schutz von Gesundheit und Umwelt Vorrang vor wirtschaftspolitischen Erwägungen. Staaten dürfen dementsprechend Einfuhrverbote für gentechnisch veränderte Organismen verhängen, wenn sie Gefahren für die biologische Vielfalt oder die Gesundheit der Menschen befürchten.
Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen
Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft unter dem Dach der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) wurde 2001 in Rom verabschiedet.
Der Vertrag stellt einen wichtigen Beitrag zur zukünftigen Ernährungssicherung dar, indem er den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen und einen gerechten und ausgewogenen Ausgleich der Vorteile regelt, die durch die kommerzielle Nutzung der Ressourcen in der Landwirtschaft erzielt werden.
Schwerpunkte sind die Wahrung der Rechte der Bauern und der Umgang mit pflanzengenetischen Ressourcen, die in nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und Institutionen lagern. Die Rechte der Bauern umfassen unter anderem den Schutz traditionellen Wissens, das Recht auf gerechte Teilhabe an Vorteilen aus der kommerziellen Nutzung von Agrobiodiversität und das Recht auf Mitwirkung an Entscheidungen bezüglich der Nutzung und Weiterentwicklung pflanzengenetischer Ressourcen. Weiterhin geht es um das Recht, Saat- und Pflanzgut aufzubewahren, es weiterzuentwickeln und auszutauschen. Diese Rechte sind elementar, um die traditionelle – artenreiche – Landwirtschaft aufrechtzuerhalten.
CITES/CMS
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) wurde 1973 unterzeichnet. Bis heute sind 175 Staaten beigetreten (Stand: Mai 2011). Ziele des Übereinkommens sind die Kontrolle des Handels mit gefährdeten Arten, die Erhaltung der Arten in ihrem ökologischen Gleichgewicht und die internationale Zusammenarbeit beim Handel mit Tier- und Pflanzenarten.
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS), auch "Bonner Konvention" genannt, wurde 1979 in Bonn abschließend verhandelt und unterzeichnet. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz wandernder wild lebender Tierarten und ihrer Lebensräume zu treffen und bei einer eventuellen Nutzung auf Nachhaltigkeit zu achten. Weltweit gibt es schätzungsweise 8.000 bis 10.000 wandernde Tierarten, von denen etwa 1.200 Arten beziehungsweise Populationen akut vom Aussterben bedroht oder in ihrem Bestand gefährdet sind.
Informationen

Siehe auch
Externe Links
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(deutsche Übersetzung) - Übereinkommen über
die biologische Vielfalt
(englisch) - Informationsplattform Clearing-House Mechanismus (CHM) Deutschland
- 9. Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversitätskonvention in Bonn (englisch)
- Kooperationsplattform LifeWeb (englisch)
- 10. Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversitätskonvention in Nagoya/Japan (englisch)
- Nagoya-Protokoll
(PDF 490 KB, englisch) - ABS Capacity Development Initiative for Africa (englisch)
- Internationales Protokoll über die biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll) (englisch)
- Internationaler Vertrag
über pflanzengenetische Ressourcen auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES)
(englisch) - Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals (CMS) (englisch)





