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Der deutsche Beitrag

Teilhabe an Leistungen und Zugang zu Ressourcen gerecht gestalten
Die Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Gewinne aus ihrer Nutzung (Access and Benefit Sharing, ABS) sind zentrale Anliegen der Biodiversitätskonvention von 1992. Der Auftrag für ein solches ABS-Regime wurde bereits 2002 beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg formuliert. Allerdings wurde erst mit dem sogenannten Nagoya-Protokoll, das bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 im japanischen Nagoya verabschiedet wurde, ein rechtsverbindlicher Rahmen dafür geschaffen.
Von diesem Abkommen sollen sowohl Entwicklungsländer als auch Industrieländer profitieren: Die Entwicklungsländer, die häufig Bereitsteller genetischer Ressourcen sind, erhalten eine gerechte Gegenleistung für ihre biologischen Schätze und können so verdientes Geld wiederum in den Schutz ihrer natürlichen Ressourcen investieren. Die Industrieländer, die in der Mehrzahl Nutzer genetischer Ressourcen sind, können sich auf einen gültigen Handelsvertrag berufen und sind nicht mehr dem Vorwurf der Biopiraterie ausgesetzt.
Für die Privatwirtschaft, die sich bisher nur auf individuell gewachsene Praktiken und oft undurchschaubare Regelungen verlassen konnte, bringt das Nagoya-Abkommen mehr Rechts- und Investitionssicherheit. Darüber hinaus können Partnerschaften mit den Bereitstellern genetischer Ressourcen sowie klare Vereinbarungen über den Zugang zu Naturgütern und einen gerechten Vorteilsausgleich auch dauerhaft dazu beitragen, Qualität und Verfügbarkeit natürlicher Produktionsgrundlagen zu sichern.
Derzeit ist das Nagoya-Protokoll im Stadium der Ratifizierung. Bisher haben 21 Staaten das Protokoll unterzeichnet (Stand: Mai 2011). Damit es in Kraft tritt, müssen 50 Parteien dem Protokoll verbindlich zustimmen. In einem weiteren Schritt werden die Vertragsparteien dann über die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung entscheiden. Eine aktuelle Diskussion dreht sich beispielsweise um die Frage, wie in Zweifelsfällen, etwa bei länderübergreifendem Vorkommen einer genetischen Ressource, vorgegangen werden soll. Im Protokoll wurde als mögliche Lösung dafür die Einrichtung eines Mechanismus verankert, über den Sonderfälle von Vorteilsausgleich auf multilateraler Ebene erfolgen sollen.
Um die Position von Entwicklungsländern bei den Verhandlungen zu stärken, wurde bereits 2006 von der niederländischen und der deutschen Regierung die "ABS Capacity Development Initiative for Africa" gegründet, der sich ab 2009 weitere Geber angeschlossen haben. Die Initiative bietet regionale Beratung, Workshops und Trainings an, um die personellen, institutionellen und politischen Kapazitäten afrikanischer Staaten auszubauen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, im Rahmen der ABS-Verhandlungen ihre Interessen wirksam zu vertreten. Wie erfolgreich diese Maßnahmen sind, lässt sich beispielsweise daran erkennen, dass Afrika bei den Verhandlungen des Protokolls eine zentrale und sehr erfolgreiche Rolle gespielt hat. Bei über einem Drittel der bisherigen Unterzeichner des Protokolls handelt es sich um afrikanische Staaten.
Nach der Verabschiedung des Protokolls konzentriert sich die ABS-Initiative nun zunehmend auf die konkrete Umsetzung des Abkommens auf nationaler Ebene der Partnerländer. Eine neue Co-Finanzierung der Europäischen Union ermöglicht in Zukunft auch die geographische Ausdehnung der Aktivitäten der ABS-Initiative auf die Karibik und den pazifischen Raum, um eine möglichst hohe Breitenwirksamkeit und zwischenstaatliche Koordinierung zu erreichen.






