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Der deutsche Beitrag

Bauer begutachtet kleine Kaffeepflanzsetzlinge, Urheberrecht: TransFair

Internationalen Rahmen gestalten

Das Überein­kommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diver­sity, CBD), auch als Bio­diversitäts­konvention bezeichnet, ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz von Biodiversität. Die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Vertrags­staaten­konferenzen geben maßgebliche Impulse für seine weitere Entwicklung. So gibt der auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz 2010 in Nagoya verab­schiedete Strategische Plan eine langfristige Vision bis 2050 und eine mittelfristige Mission bis 2020 vor, die durch insgesamt 20 ehrgeizige Unter- und Zwischenziele für den weltweiten Biodiversitätserhalt erreicht werden sollen.

Zu diesen Unterzielen gehört, dass bis 2020 die Biodiversitäts-Verlustrate mindestens halbiert – möglichst sogar auf Null gebracht – und die Schädigung und Zerstörung natürlicher Lebensräume deutlich vermindert werden soll. Außerdem sind der Aufbau eines weltweiten Schutzgebietssystems sowie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen des Biodiversitäts­verlustes vorgesehen. Ferner soll der Wert von Biodiversität und ihrer Leistungen für den Menschen bei nationalen Planungs­prozessen, volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und in Berichtssystemen stärker Beachtung finden. Diese Vorgaben gilt es nun umzusetzen.

Ambitionierte internationale Ziele sind für den Erhalt von Biodiversität unabdingbare Voraussetzung. Der Erfolg der weltweiten Biodiversitätspolitik entscheidet sich aber letztlich auf nationaler Ebene: Nur wenn die internationalen Vorgaben in nationale Politik integriert und entsprechend umgesetzt werden, lassen sich die im Strategischen Plan vorgesehenen Ziele verwirklichen.

Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der CBD sind die Nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (NBSAPs). Die Konvention sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten eine solche Strategie für ihr Land entwickeln und umsetzen sollen. Vor allem in vielen Entwicklungsländern haben die NBSAPs aber noch nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Um erfolgreich Biodiversität erhalten und nachhaltig nutzen zu können, ist es unerlässlich, in den NBSAPs auch sozioökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Biodiversitätsstrategien müssen mit anderen Politikfeldern und insbesondere mit Maßnahmen zur Armutsminderung vernetzt werden. Gemeinsam mit dem Sekretariat der CBD unterstützt die Bundesregierung daher die Erarbeitung und Weiterentwicklung von NBSAPs in den Partnerländern.

Biodiversität in internationale Prozesse integrieren

Eine weitere wesentliche Aufgabe für die Gestaltung eines internationalen Rahmens für die Erhaltung von biologischer Vielfalt ist die Integration von biodiversitätsrelevanten Aspekten in andere internationale Prozesse.

So ist es zum Beispiel für den langfristigen Erfolg des Protokolls zu Access and Benefit Sharing (ABS), das 2010 in Nagoya verabschiedet wurde, von erheblicher Bedeutung, dass auch Fragen nach Patentrechten und geistigem Eigentum berücksichtigt werden. Ein gerechter Ausgleich von aus der Nutzung von genetischen Ressourcen erwirtschafteten Gewinnen ist nicht möglich, wenn Patente solche Ausgleichsmechanismen unberücksichtigt lassen. Derzeit ist das Verhältnis von geistigen Eigentumsrechten im Sinne der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) und dem Nagoya-Protokoll noch nicht abschließend geklärt.

Von verschiedenen Staaten wird gefordert, das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS-Übereinkommen) abzuändern und stärker an das Nagoya-Protokoll anzupassen. Von anderen Staaten wird das TRIPS-Abkommen dagegen als ausreichend flexibel angesehen. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen, auf internationaler Ebene Synergien zwischen dem TRIPS-Übereinkommen, der CBD und dem Nagoya-Protokoll zu finden.

Der Erhalt der Wälder ist sowohl für die internationale Klima- als auch Biodiversitätspolitik von großer Bedeutung. Die Senkung von Emissionen aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation, REDD) ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, da Wälder ein wichtiger Kohlenstoffspeicher sind. Biodiversitätsreiche Wälder sind zudem nicht nur ein Lebensraum für zahlreiche Arten und eine wesentliche Lebensgrundlage für viele Menschen: Sie sind häufig langlebiger und weniger anfällig für Wetterereignisse und Schädlinge als schnell wachsende Monokulturen. Daher werden unter dem Begriff REDD+ auch Maßnahmen erfasst, die dem Schutz von Wäldern, ihrer Wiederherstellung oder Aufforstung sowie der nachhaltigen Waldbewirtschaftung dienen. Die Bundesregierung unterstützt die weitere Integration von Biodiversitätsaspekten im Rahmen des REDD+-Prozesses.

Die dritte Folgekonferenz zum Umweltgipfel 1992 in Rio wird 2012 als Konferenz der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung abermals in Rio de Janeiro stattfinden ("Rio 2012"). Themen­schwerpunkte werden eine umwelt- und sozialverträgliche Wirtschaftsweise (Green Economy) zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung sowie der dafür nötige institutionelle Rahmen sein. Die Rio-2012-Konferenz ist auch ein wichtiges Forum für die weitere Gestaltung der Rahmenbedingungen im Hinblick auf Biodiversität und die Umsetzung der CBD. Das BMZ engagiert sich daher aktiv bei den Vorbereitungen der Konferenz.

Neue Finanzressourcen mobilisieren

Auch wenn sich die Menschheit des wirtschaftlichen Wertes von Biodiversität und von Ökosystemdienstleistungen mehr und mehr bewusst wird, ist mangelnde Finanzierung von Schutz­maßnahmen einer der Hauptgründe für den anhaltenden Biodiversitäts­verlust. Dies gilt insbesondere für Entwicklungs­länder, die einen Großteil der weltweiten Biodiversität beherbergen, aber nicht über ausreichende Mittel für deren Schutz und nachhaltige Nutzung verfügen.

Daher haben die Industriestaaten auf der 10. Vertragsstaaten­konferenz in Nagoya eine substanzielle Steigerung von finanzieller Unterstützung sowohl aus öffentlichen als auch und privaten Mitteln zugesagt. Um die für die Erhaltung von Biodiversität notwendigen Gelder aufzubringen, sind neue und innovative Finanzmechanismen erforderlich. Deutschland erörtert und analysiert hierfür mit anderen Gebern verschiedene Mechanismen und Ansätze, etwa umweltorientierte Steuer­reformen, Zahlungen für Umweltleistungen und die aktive Einbindung der Privatwirtschaft in den Erhalt und die nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt.

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