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Kinder- und Jugendrechte
Deutsche Verpflichtungen zur Förderung von Kinder- und Jugendrechten
Deutschland hat die Kinderrechtskonvention und die grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträge ratifiziert und sich damit auch zur Verwirklichung von Kinderrechten verpflichtet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat 1997 als einer der ersten Geber weltweit das Thema Kinder und Jugend aufgegriffen. Von Anfang an stand hierbei die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die dauerhafte Verankerung und Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten im Vordergrund, etwa durch Politikberatung staatlicher Akteure, Gesetze und Aktionspläne sowie die Unterstützung von Netzwerken und zivilgesellschaftlichen Interessensverbänden.
In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden Kinder und Jugendliche nicht nur als Adressaten von Maßnahmen, sondern auch als Akteure verstanden. Sie werden dabei unterstützt, ihre Interessen und Rechte durchzusetzen und daran mitzuwirken, dass diese in nationalen Entwicklungsstrategien verankert werden. Denn aus den Kindern von heute werden die Entscheidungsträger von morgen.
Leitprinzip der Entwicklungszusammenarbeit
Kinder- und Jugendrechte sind Menschenrechte, deren Beachtung Leitprinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind und damit wichtige Elemente aller entwicklungspolitischen Initiativen der Bundesrepublik Deutschland. An Kinder und Jugendliche richten sich direkt oder indirekt eine große Zahl von deutschen Maßnahmen: Direkt zum Beispiel bei Programmen zum Aufbau und Stärkung des Jugendsektors, zur Verbesserung der Ernährungssituation, der Grundbildung, der Gesundheit oder der Wiedereingliederung von Kindersoldaten. Indirekt zum Beispiel bei Vorhaben zur Politikberatung und Wirtschaftsförderung, zum Umwelt- und Ressourcenschutz, zur ländlichen Entwicklung oder zur Stadtteilförderung.
Menschenrechtsansatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Um die systematische Verankerung der Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik fortzusetzen und zu vertiefen, hat das BMZ Anfang 2008 den Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte für die Jahre 2008 bis 2010 fortgeschrieben. Er knüpft an den ersten Aktionsplan 2004–2007 an.
Mit dem Aktionsplan hat das BMZ seine Selbstverpflichtung bekräftigt, den Menschenrechtsansatz fest in seiner Entwicklungspolitik zu verankern. Die Bundesregierung macht damit deutlich, dass die Verwirklichung der Menschenrechte ein wichtiges Ziel und Grundlage ihrer Entwicklungspolitik ist. Das bedeutet, dass auch die Kinderrechte in allen Bereichen und Länderkooperationen der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden – besonders bei der Förderung von guter Regierungsführung, Dezentralisierung und Demokratie sowie bei der Verbesserung der Bildung und der Gesundheit, bei der Entwicklung der Wirtschaft und bei der Krisen- und Konfliktprävention. Ein besonderes Anliegen ist zudem der Schutz von Kindern vor weiblicher Genitalverstümmelung.
Der Entwicklungspolitische Aktionsplan sieht besondere Maßnahmen zur Umsetzung der internationalen Konventionen zu Kinderrechten in den Partnerländern vor, etwa durch Unterstützung von politischen Strategien, Einrichtung von Institutionen und Ermöglichung der altersangemessenen Beteiligung von Kindern. Außerdem soll in fragilen und von Gewaltkonflikten geprägten Staaten besonders für Achtung und Schutz von Kinderrechten eingetreten werden.
Informationen

Publikationen

-
Menschenrechte in
der deutschen Entwicklungspolitik
(PDF 347 KB, barrierefrei) -
Kinder- und Jugendrechte konkret
(PDF 1,8 MB, barrierefrei) -
Menschenrechte in der Entwicklungspolitik:
Kinder- und Jugendrechte
(PDF 448 KB, barrierefrei) -
Junge Menschen in der deutschen Entwicklungspolitik – Beitrag zur Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
BMZ-Strategiepapier
(PDF 448 KB, barrierefrei)





