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Arbeitsfelder
Bekämpfung von sexueller Gewalt, Kinderprostitution und Kinderpornographie
"Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen ..."
Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kinderhandel gehören zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen.
Nach Angaben des Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF) werden weltweit etwa 150 Millionen Mädchen und 73 Millionen Jungen unter 18 Jahren zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Der UN-Studie über Gewalt gegen Kinder zufolge werden 1,8 Millionen Kinder pro Jahr zur Prostitution und Pornografie gezwungen und 1,2 Millionen Kinder wie Ware verkauft – viele von ihnen für sexuelle Zwecke.
Die Kinder und Jugendlichen tragen lebenslange körperliche und psychische Schäden davon, viele von ihnen werden mit HIV infiziert. Besonders betroffen sind Kinder in Asien, in Ländern Ost- und Südosteuropas sowie in Mittelamerika.
Eine der Hauptursachen für Kinderprostitution ist Armut. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist aber nur möglich, weil es dafür eine Nachfrage gibt. Das fehlende Unrechtsbewusstsein, das Profitstreben und die unzureichende Strafverfolgung begünstigen Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kinderhandel.
Eine Aufgabe der deutschen Entwicklungspolitik ist daher die Bekämpfung der Ursachen von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern. Deutschland setzt sich für den Schutz der Kinder vor den menschenverachtenden Machenschaften von Kinderhändler- und Zuhälterringen ein.
Die Bundesrepublik und andere Länder haben exterritoriale Gesetze erlassen. Dadurch können die Täter auch nach der Rückkehr in ihr Heimatland strafrechtlich verfolgt werden. Viele Länder haben das Schutzalter auf 18 Jahre erhöht. Freier machen sich also strafbar, wenn sie zu einer minderjährigen Prostituierten gehen.
Am 25. Mai 2000 hat die internationale Gemeinschaft ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet, das auch von Deutschland ratifiziert wurde. Es beinhaltet das Verbot und die strafrechtliche Verfolgung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie und den Schutz der Opfer. Das Ziel des Protokolls ist, Mindeststandards für die weltweite Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu schaffen. Deutschland hat die Unterstützung staatlicher und nichtstaatlicher Stellen beim Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern als Maßnahme in den Aktionsplan für Menschenrechte aufgenommen.
Informationen

Externe Links
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes
(PDF 496 KB) - Studie des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Kinder – Für Kinder und Jugendliche bearbeitet (PDF 1,3 MB)
- United Nations Secretary-General's Study on Violence against Children (englisch)
- Informationen zum Thema "Gewalt gegen Kinder" auf der Website von UNICEF
- Child Rights Information Network (CRIN)
Publikationen

-
Kinder- und Jugendrechte konkret
(PDF 1,8 MB, barrierefrei) -
Menschenrechte in
der deutschen Entwicklungspolitik
(PDF 347 KB, barrierefrei) -
Junge Menschen in der deutschen Entwicklungspolitik – Beitrag zur Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
BMZ-Strategiepapier
(PDF 448 KB, barrierefrei) -
Menschenrechte in der Entwicklungspolitik:
Kinder- und Jugendrechte
(PDF 448 KB, barrierefrei)





