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Bekämpfung von sexueller Gewalt, Kinderprostitution und Kinder­pornographie

"Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen ..."
Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention

Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern, Kinderprostitution, Kinder­pornographie und Kinderhandel gehören zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen.

Nach Angaben des Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen (UNICEF) werden weltweit etwa 150 Millionen Mädchen und 73 Millionen Jungen unter 18 Jahren zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Der UN-Studie über Gewalt gegen Kinder zufolge werden 1,8 Millionen Kinder pro Jahr zur Prostitution und Pornografie gezwungen und 1,2 Millionen Kinder wie Ware verkauft – viele von ihnen für sexuelle Zwecke.

Die Kinder und Jugendlichen tragen lebenslange körperliche und psychische Schäden davon, viele von ihnen werden mit HIV infiziert. Besonders betroffen sind Kinder in Asien, in Ländern Ost- und Südosteuropas sowie in Mittelamerika.

Eine der Hauptursachen für Kinderprostitution ist Armut. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist aber nur möglich, weil es dafür eine Nachfrage gibt. Das fehlende Unrechtsbewusstsein, das Profitstreben und die unzureichende Strafverfolgung begünstigen Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kinderhandel.

Eine Aufgabe der deutschen Entwicklungspolitik ist daher die Bekämpfung der Ursachen von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern. Deutschland setzt sich für den Schutz der Kinder vor den menschenverachtenden Machenschaften von Kinderhändler- und Zuhälterringen ein.

Die Bundesrepublik und andere Länder haben exterritoriale Gesetze erlassen. Dadurch können die Täter auch nach der Rückkehr in ihr Heimatland strafrechtlich verfolgt werden. Viele Länder haben das Schutzalter auf 18 Jahre erhöht. Freier machen sich also strafbar, wenn sie zu einer minderjährigen Prostituierten gehen.

Am 25. Mai 2000 hat die internationale Gemeinschaft ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet, das auch von Deutschland ratifiziert wurde. Es beinhaltet das Verbot und die strafrechtliche Verfolgung von Kinderhandel, Kinder­prostitution und Kinderpornographie und den Schutz der Opfer. Das Ziel des Protokolls ist, Mindeststandards für die weltweite Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu schaffen. Deutschland hat die Unterstützung staatlicher und nicht­staatlicher Stellen beim Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern als Maßnahme in den Aktionsplan für Menschen­rechte aufgenommen.

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