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Arbeitsfelder

Ein Junge in Dhaka in Bangladesch bei der Herstellung von Backsteinen. Urheberrecht: Manoocher Deghati/IRIN

Kampf gegen Kinderarbeit

"Jedes Kind hat das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden."
Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention

Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen rund 215 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und siebzehn Jahren arbeiten, 115 Millionen von ihnen unter ausbeuterischen und oft gesundheitsschädlichen und gefähr­lichen Bedingungen. Der Großteil der Kinderarbeiter, rund 60 Prozent, ist in der Landwirtschaft beschäftigt, einem der unfall­trächtigsten Wirtschaftssektoren. Man kann davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl arbeitender Kinder noch deutlich höher ist. Denn weltweite Schätzungen gibt es nur für "wirtschaftlich aktive" Kinder, die Lohnarbeit oder regelmäßige Arbeit im landwirtschaftlichen oder sonstigen Familienbetrieb erbringen.

Ausbeuterische Kinderarbeit ist in den meisten Fällen eine Folge der Armut. Viele Familien sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder zum Einkommen beitragen.

ILO-Konvention 182

Die Bundesregierung unterstützt die Internationale Arbeits­organisation im Kampf gegen die Kinderarbeit. Sie setzt sich für die weltweite Ratifizierung der ILO-Konvention 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ein, die den Einsatz von Kindern bis zum 18. Lebensjahr für jegliche Arbeit untersagt, die ihre Gesundheit, Sicherheit und moralische Entwicklung gefährdet. Die Konvention verpflichtet außerdem zum Vorgehen gegen die schlimmsten Formen von Kinderarbeit – gegen Versklavung, Schuldknechtschaft, Kinderhandel, Prostitu­tion, Pornographie, Zwangsrekrutierung als Kinder­soldaten und andere Formen des Einsatzes von Kindern zu unerlaubten Tätigkeiten. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus auch für eine Verankerung dieser Normen in der Arbeit des Interna­tionalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbankgruppe ein.

Internationales Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (IPEC)

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert seit Anfang der 1990er Jahre das internationale Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (IPEC) der ILO. Es ist inzwischen in 88 Ländern aktiv und unterstützt die Regierungen bei der Umsetzung von Strategien zur Bekämpfung der Kinderarbeit.

Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist ein weiterer Schwerpunktbereich bei der Bekämpfung von Kinder­arbeit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung hat im Jahr 2001 aktiv die Einberufung des Runden Tisches "Verhaltenskodizes" unterstützt und moderiert diesen. Hier treffen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Bundesregierung, um zu verbesserten Sozialstandards in Entwicklungsländern beizutragen. Dazu fördert der Runde Tisch die Einführung freiwilliger Verhaltenskodizes in deutschen Unternehmen mit Produktionsstätten oder Zulieferern in Entwicklungsländern.

In konkreten Projekten, etwa im Kaffee-, Kakao- und Textilsektor, unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit Unter­nehmen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Verhaltens­kodizes, die neben zahlreichen anderen Aspekten immer auch die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit bezwecken. Derartige Dialogforen gibt es auch auf internationaler Ebene. So unterstützt Deutschland die vom ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan ins Leben gerufene Initiative des Global Compact, in der sich weltweit mehr als 5.300 Unternehmen in 130 Ländern zu der Einhaltung grundlegender Sozialstandards bekennen.

Das BMZ hat sich auch dafür eingesetzt, dass zwei Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden, die vorsehen, dass bei der Vergabe von Aufträgen öffentlicher Institutionen soziale Kriterien berücksichtigt werden können. Die Reform des Vergaberechts ist im April 2009 in Kraft getreten. Nun können der Bund, aber auch die Bundesländer und die Gemeinden explizit soziale und ökologische Kriterien, zum Beispiel das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit, für die Ausführung öffentlicher Aufträge vorgeben.

Die Bundesregierung setzt sich zudem aktiv für den fairen Handel ein, denn dieser garantiert eine Herstellung ohne ausbeuterische Arbeit und eine gerechte Entlohnung der Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungsländern, so dass diese ihre Kinder zur Schule schicken können. Damit wird ein Beitrag zur Armutsminderung geleistet.

In den von Deutschland geförderten Projekten wird berück­sichtigt, dass Kinderarbeit in einem engen Zusammenhang mit Jugendarbeitslosigkeit steht: Nationale Institutionen werden darin bestärkt, Alternativen zur Kinderarbeit anzubieten, zum Beispiel durch die Förderung von Jugendbeschäftigung und Bildung.

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