Hauptinhalt

Kinder- und Jugendrechte

Kinder- und Jugendrechte verwirklichen

Schülerin der Dorfschule in Shandong, China, liest ein Buch. Urheberrecht: phalanxDie internationale und auch die deutsche Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit setzen sich umfassend für die Stärkung der Menschenrechte und insbesondere der Kinder- und Jugendrechte ein: Kinder und Jugendliche müssen geschützt und ihre Lebens­bedingungen weltweit verbessert werden. Junge Menschen haben ein Recht auf Zukunft und positive Perspektiven und die Staaten die Pflicht, Kinder- und Jugendrechte zu achten, zu schützen und das Kindeswohl zu fördern. Wenn die Potenziale der Kinder und Jugendlichen für den Fortschritt genutzt werden, kann es gelingen, die Not und die Armut weltweit zu bekämpfen.

Um die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu verwirklichen, setzt die deutsche Entwicklungspolitik auf mehreren Ebenen an:

  • Auf politischer Ebene gehört die Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten zum Politikdialog mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.

  • Auf der Ebene der Institutionen wird der Aufbau von Kapazitäten und Netzwerken gefördert, zum Beispiel von Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit auf kommu­naler Ebene oder unabhängigen Jugend­orga­ni­sa­tionen. Außerdem wird die Fortbildung von Personal sowie die Zusammenarbeit von Staat, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft in Fragen der Kinder- und Jugendförderung unterstützt.

  • Auf der Individualebene werden gemeinsam mit zivil­gesellschaftlichen Partnerorganisationen kinder- und jugendspezifische Maßnahmen gefördert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Empowerment von Kindern und Jugendlichen. Sie sind nicht nur Adressaten bestimmter Maßnahmen, sondern auch Akteure und Partner der Entwicklungszusammenarbeit. Kinder und Jugendliche sollen ihre eigenen Interessen artikulieren und daran mitwirken, sie in nationalen Entwicklungsstrategien zu verankern.

Die Arbeitsfelder der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendrechte ergeben sich aus den internationalen Verpflichtungen, die Deutschland eingegangen ist, vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention und anderen internationalen Menschenrechtskonventionen sowie der Millenniumserklärung.

Service-Links & Inhaltsverzeichnis

Lexikon der Entwicklungspolitik
Fenster schließen