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Arbeitsfelder

Förderung der Gleichberechtigung von Kindern und Jugendlichen

"Kein Kind darf zum Beispiel wegen seines Geschlechts benachteiligt werden."

"Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern."
Artikel 2 und 23 der UN-Kinderrechtskonvention

Physikunterricht in einer Grundschule in Indonesien. Urheberrecht: Photothek.netMädchen wachsen in vielen Ländern unter schlechte­ren Lebens- und Entwicklungs­bedingungen als Jungen auf. Sie werden schlechter ernährt und ver­sorgt, müssen mehr im Haushalt arbeiten und dürfen in einigen Ländern nicht die Schule be­suchen. Mädchen mit Behinderungen werden häufig sowohl wegen ihres Geschlechts als auch wegen ihrer Behinderung diskriminiert.

Insbesondere in einigen asiatischen Ländern werden weibliche Föten gezielt abgetrieben oder weibliche Neugeborene getötet. Mädchen werden häufiger zu Opfern von sexueller Gewalt als Jungen. Von weiblicher Genitalverstümmelung sind weltweit etwa 140 Millionen Mädchen und Frauen betroffen – und jedes Jahr kommen etwa weitere drei Millionen hinzu.

Die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich gezielt für die Gleich­berechtigung der Geschlechter unter Kinder und Jugendlichen ein. Auf internationaler Ebene unterstützt Deutschland die Arbeit von Organisationen wie dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), die mit speziellen Aufklärungskampagnen über die Rechte von Mädchen und Frauen informieren und mit Hilfs­programmen versuchen, die Benachteiligung von Mädchen zu überwinden.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein Schlüsselfaktor für die Armutsbekämpfung. In der direkten Zusammenarbeit mit Partnerländern fördert Deutschland verstärkt die Grundbildung von Mädchen und Frauen. Bildung fördert das Selbstbewusstsein und die Unabhängigkeit, so dass Mädchen und Frauen als eben­bürtige Akteure am wirtschaftlichen, öffentlichen und politischen Leben teilnehmen und ihre Rechte besser wahrnehmen können. Die Maßnahmen sollen die Einschulungs­raten von Mädchen erhöhen und den Verbleib in der Schule gewährleisten. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass Mädchen bereits im Kindesalter verheiratet werden, ihre Ausbildung abbrechen müssen und so ihrer Kindheit und Jugend und ihrer Entwicklungs­chancen beraubt werden.

Förderung von Kindern mit Behinderung

Weltweit lebt eins von zehn Kindern mit einer Behinderung und hat dieselben Bedürfnisse und Rechte wie nicht-behinderte Kinder auch. Viele von ihnen brauchen darüber hinaus spezifische Förderung und Betreuung. In den Entwicklungsländern sind viele behinderte Kinder jedoch besonders benachteiligt. Meist bleibt ihnen das Recht auf Bildung verwehrt, und viele haben keine Chance, später einen Beruf auszuüben. Folge: Menschen mit Behinderungen sind sozial schlechter abgesichert und von gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen. Dadurch tragen sie ein großes Risiko, in Armut zu fallen. Armut wiederum erschwert einen angemessenen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Bildung, Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Teilhabe.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unter­zeichnet und sich damit einer Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet, die die Belange von behinderten Menschen berück­sichtigt. Partnerländer werden dabei unterstützt, die Interessen von Menschen mit Behinderungen besser in ihrer Politik zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Rechte von behinder­ten Menschen, insbesondere auch behinderten Kindern und Jugendlichen, in allen Entwicklungsvorhaben beachtet werden.

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