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Arbeitsfelder
Förderung der Gleichberechtigung von Kindern und Jugendlichen
"Kein Kind darf zum Beispiel wegen seines Geschlechts benachteiligt werden."
"Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern."
Mädchen wachsen in vielen Ländern unter schlechteren Lebens- und Entwicklungsbedingungen als Jungen auf. Sie werden schlechter ernährt und versorgt, müssen mehr im Haushalt arbeiten und dürfen in einigen Ländern nicht die Schule besuchen. Mädchen mit Behinderungen werden häufig sowohl wegen ihres Geschlechts als auch wegen ihrer Behinderung diskriminiert.
Insbesondere in einigen asiatischen Ländern werden weibliche Föten gezielt abgetrieben oder weibliche Neugeborene getötet. Mädchen werden häufiger zu Opfern von sexueller Gewalt als Jungen. Von weiblicher Genitalverstümmelung sind weltweit etwa 140 Millionen Mädchen und Frauen betroffen – und jedes Jahr kommen etwa weitere drei Millionen hinzu.
Die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich gezielt für die Gleichberechtigung der Geschlechter unter Kinder und Jugendlichen ein. Auf internationaler Ebene unterstützt Deutschland die Arbeit von Organisationen wie dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), die mit speziellen Aufklärungskampagnen über die Rechte von Mädchen und Frauen informieren und mit Hilfsprogrammen versuchen, die Benachteiligung von Mädchen zu überwinden.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein Schlüsselfaktor für die Armutsbekämpfung. In der direkten Zusammenarbeit mit Partnerländern fördert Deutschland verstärkt die Grundbildung von Mädchen und Frauen. Bildung fördert das Selbstbewusstsein und die Unabhängigkeit, so dass Mädchen und Frauen als ebenbürtige Akteure am wirtschaftlichen, öffentlichen und politischen Leben teilnehmen und ihre Rechte besser wahrnehmen können. Die Maßnahmen sollen die Einschulungsraten von Mädchen erhöhen und den Verbleib in der Schule gewährleisten. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass Mädchen bereits im Kindesalter verheiratet werden, ihre Ausbildung abbrechen müssen und so ihrer Kindheit und Jugend und ihrer Entwicklungschancen beraubt werden.
Förderung von Kindern mit Behinderung
Weltweit lebt eins von zehn Kindern mit einer Behinderung und hat dieselben Bedürfnisse und Rechte wie nicht-behinderte Kinder auch. Viele von ihnen brauchen darüber hinaus spezifische Förderung und Betreuung. In den Entwicklungsländern sind viele behinderte Kinder jedoch besonders benachteiligt. Meist bleibt ihnen das Recht auf Bildung verwehrt, und viele haben keine Chance, später einen Beruf auszuüben. Folge: Menschen mit Behinderungen sind sozial schlechter abgesichert und von gesellschaftlichen Prozessen ausgeschlossen. Dadurch tragen sie ein großes Risiko, in Armut zu fallen. Armut wiederum erschwert einen angemessenen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Bildung, Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Teilhabe.
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und sich damit einer Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet, die die Belange von behinderten Menschen berücksichtigt. Partnerländer werden dabei unterstützt, die Interessen von Menschen mit Behinderungen besser in ihrer Politik zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Rechte von behinderten Menschen, insbesondere auch behinderten Kindern und Jugendlichen, in allen Entwicklungsvorhaben beachtet werden.
Informationen

Publikationen

-
Menschenrechte in der Entwicklungspolitik:
Kinder- und Jugendrechte
(PDF 448 KB, barrierefrei) -
Junge Menschen in der deutschen Entwicklungspolitik – Beitrag zur Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
BMZ-Strategiepapier
(PDF 448 KB, barrierefrei) -
Kinder- und Jugendrechte konkret
(PDF 1,8 MB, barrierefrei)





