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Arbeitsfelder

Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen

"Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung."
Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention

Mädchen beim Schreibmaschinenunterricht im St. Johns Vocational Centre in Indien. Urheberrecht: bpa, KühlertLesen und schreiben zu können, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen und damit für ein selbstbestimmtes Leben. Doch weltweit gehen 72 Millionen Kinder – davon mehr als die Hälfte Mädchen – nicht zur Grundschule, weil sie arbeiten müssen, die Familie das Schulgeld nicht bezahlen kann oder weil das Kind eine Behinderung hat. Die internationale Gemeinschaft hat sich in der Millenniumserklärung verpflichtet, bis zum Jahr 2015 allen Kindern eine Grundschulbildung zu ermöglichen.

Um "Bildung für alle" zu erreichen, haben im Frühjahr 2002 die G8 und die Weltbank die "Education for All Fast Track Initiative" (EFA-FTI) gegründet. An dieser Initiative sind unter anderem die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), alle großen bilateralen Geber sowie die Europäische Kommission beteiligt.

Ziel ist, nicht nur den Zugang zu Bildung, sondern vor allem auch ihre Qualität zu verbessern. Das geschieht durch:

  • Politikberatung:
    Unterstützung der Partnerregierungen bei der Planung und Umsetzung ihrer Bildungspolitik

  • Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien sowie Lehrplänen:
    Ausrichtung des Unterrichts an den Bedürfnissen und Rechten der Kinder und Jugendlichen

  • Lehreraus- und -fortbildung:
    Vermittlung angepasster, schülerzentrierter Unterrichtsmethoden, Einführung muttersprachlichen Unterrichts und neuer Unterrichtsinhalte wie Umwelterziehung oder Menschenrechtsbildung

  • Ganzheitliche Bildung:
    Neben der Grundbildung umfasst dieser Ansatz Sekundar- und Hochschul- sowie außerschulische Bildung und Bildungsangebote für Schulabbrecher und junge Menschen, die über formale Bildungsangebote nicht erreicht werden.

  • Bildung für benachteiligte Gruppen:
    Angebote insbesondere für Flüchtlinge, Vertriebene und ehemalige Kindersoldaten

  • Förderung von Mädchen:
    Spezifische Angebote zur Unterstützung der Bildung von Mädchen und jungen Frauen

  • Förderung der Bildungsinfrastruktur:
    Bau und Ausstattung von Schulen, Lehrerausbildungszentren, Lehrwerkstätten, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen

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