Hauptinhalt

Themen

Sehr viele Menschen stehen in Bangladesch an einem kleinen Abhang. Alle schauen in die gleiche Richtung. Urheber: Photothek.net

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."
(Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

Allgemeine Menschenrechte

Wo Menschenrechte verletzt werden, ist keine nachhaltige Entwicklung möglich. Auch das Recht auf Entwicklung ist ein Menschenrecht. Alle Menschen und Völker haben Anspruch darauf. Sie haben das Recht, an einer positiven wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung teilzuhaben und daraus Nutzen zu ziehen. Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte sind deshalb wichtige Ziele der deutschen Entwicklungspolitik und gehören zu den Kriterien, die über Art und Umfang der deutschen Entwicklungs­zusammenarbeit mit einem Partnerland entscheiden.


Kinder- und Jugendrechte

Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft – ganz besonders gilt das in Entwicklungsländern. Dort sind oft 50 bis 70 Prozent der Gesamtbevölkerung unter 25 Jahre alt. Kinder und Jugendliche sind die Hoffnungsträger dieser Länder; von ihnen wird es abhängen, ob der dringend nötige soziale und politische Wandel in ihren Gesellschaften gelingt. Die weltweite Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten ist deshalb eine zentrale Aufgabe sowohl der internationalen als auch der deutschen Entwicklungspolitik. Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen müssen weltweit verbessert werden. Junge Menschen brauchen Perspektiven und Beteiligungsmöglichkeiten. Ihre Potenziale müssen für den Fortschritt und die Überwindung der Armut genutzt werden.


Frauenrechte und Gender

Die Erfahrungen von Frauen, ihr Wissen und Können, ihre Kreativität, Inspiration und Schaffenskraft sind wesentlich für die Entwicklung aller Länder und für lebendige Demokratien. Dennoch werden Frauenrechte weltweit noch immer missachtet und die Leistungen von Frauen werden nicht gewürdigt. "Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Chancen und gleiche Macht für Frauen und Männer" ist einer der Grundsätze der deutschen Entwicklungspolitik. Frauenrechte zu fördern, ist eine Querschnitts­aufgabe, die alle Bereiche der deutschen Entwicklungszusammenarbeit umfasst.


Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Schätzungen leben welt­weit etwa 690 Mil­lionen Menschen mit Be­hin­de­rungen, 80 Pro­zent von ihnen in Ent­wick­lungs­ländern. Zählt man ihre Fami­lien­an­ge­hörigen hin­zu, sind mehr als zwei Mil­liar­den Men­schen – ein Drit­tel der Welt­be­völ­ke­rung – direkt oder in­direkt von Be­hin­de­rung be­trof­fen. In den Ent­wick­lungs­län­dern wer­den Men­schen mit Be­hin­de­rungen häu­fig diskri­mi­niert und aus­ge­grenzt. Die deutsche Ent­wick­lungs­zu­sam­men­arbeit strebt an, dass alle Ent­wick­lungs­vor­haben auch Men­schen mit Be­hin­de­rungen zu­gäng­lich sein müssen.



Service-Links & Inhaltsverzeichnis

Lexikon der Entwicklungspolitik
Fenster schließen