Hauptinhalt

Frauenrechte

Internationale Vereinbarungen für Frauenrechte

Die Vereinten Nationen in New York. Urheberrecht: Photothek.netBei Gründung der Vereinten Nationen 1945 wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der Ge­schlechter von der Staaten­gemein­schaft anerkannt. Es ist in der UN-Charta enthalten. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschen­rechte der Vereinten Nationen von 1948 geht auf die Gleich­berechti­gung der Geschlechter ein. Sie enthält den Grundsatz der Nicht­diskriminierung "aufgrund des Geschlechts". Durch die zwei Menschen­rechts­pakte von 1966, in die das Diskriminierungs­verbot aufgenommen wurde, ist die Gleich­berechtigung der Geschlechter für die Staaten, die diese Pakte unterzeichnet haben, zu einer rechtsverbindlichen Norm geworden.

Die UN-Frauenkommission

Innerhalb der Vereinten Nationen wurde 1947 eine Frauen­kommission eingesetzt, die die Verbesserung der Rechtsstellung der Frau im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich gezielt fördern soll. Anders als die Menschenrechtskommission hat die Frauenkommission aber nicht die Kompetenz, Staaten, die Frauen diskriminieren, zur Verantwortung zu ziehen.

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

1979 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW). Diskriminierung wird dabei folgendermaßen verstanden:

"... jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Zivilstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird."

Das Übereinkommen trat 1981 in Kraft und war ein wichtiger Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte. Das mit der Konvention verbundene Aktionsprogramm verpflichtet die Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben, zur Um­setzung von Maßnahmen, die nicht nur die rechtliche (de jure), sondern auch die tatsächliche (de facto) Gleichberechtigung von Frau und Mann herbeiführen sollen.

1999 nahm die UN-Generalversammlung das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskri­mi­nie­rung der Frau (CEDAW) an, das im Dezember 2000 in Kraft trat. Es sieht ein Individualbeschwerdeverfahren vor: Durch das Protokoll wird festgelegt, wie einzelne Frauen oder Gruppen nationale Rechtsverletzungen des Übereinkommens an den UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau melden können.

UN Women

Im Juli 2010 hat die UN-Generalversammlung die Gründung einer neuen UN-Organisation für Geschlechtergerechtigkeit, die "United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women", kurz UN Women, beschlossen. Die Organisation hat am 1. Januar 2011 ihre Arbeit aufgenommen.

In UN Women gehen die bisher bestehenden Einheiten und Programme der Vereinten Nationen zum Thema Frauen und Gender auf: der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM), das Büro der Sonderberaterin für Gleich­stellungs­fragen und Frauenförderung (OSAGI), die Abteilung für Frauenförderung (DAW) und das Forschungs- und Ausbildungs­institut zur Förderung der Frau (INSTRAW).

Aufgabe von UN Women ist es, das Querschnittsthema Gleichstellung im gesamten UN-System und in den Partnerländern zu fördern. Einerseits arbeitet UN Women normativ, entwickelt also Politikziele und wirkt weltweit auf die Einhaltung und Umsetzung bereits bestehender internationaler Verpflichtungen hin. Anderseits leistet die Organisation entwicklungspolitische Programmarbeit im Bereich Geschlechtergerechtigkeit und Frauenförderung und berät Staatengremien und Mitglieds­staaten.

Die Erklärung über die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Auf der zweiten UN-Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien wurde das Thema "Gewalt gegen Frauen" diskutiert. Die Wiener Abschlusserklärung enthält die ausdrückliche Verurteilung von Gewalt gegen Frauen. Sie legt darüber hinaus fest, dass "Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschen­rechte" sind.

Im Anschluss an die Weltmenschenrechtskonferenz verab­schie­de­ten die Vereinten Nationen im Dezember 1993 eine "Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Darin werden folgende Formen der Gewalt gegen Frauen im öffentlichen und privaten Bereich als Menschen­rechts­verletzungen definiert:

  • Körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt in der Familie – auch körperliche Misshandlungen und sexueller Missbrauch von Mädchen

  • Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit der Mitgift

  • Vergewaltigung in der Ehe

  • Genitalverstümmelung und andere für Frauen schädliche traditionelle Praktiken

  • Gewalt außerhalb der Ehe und Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Ausbeutung

  • Körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt im Umfeld der Gemeinschaft, einschließlich Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch, sexueller Belästigung und Einschüchterung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und andernorts

  • Frauenhandel und Zwangsprostitution

  • Jede staatliche oder staatlich geduldete körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen richtete 1994 außerdem das Amt einer ständigen Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen ein, deren Arbeitsbereich die in der Erklärung enthaltenen Formen der Gewalt gegen Frauen umfasst.

Das Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo

Auf der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo verabschiedeten die 179 teilnehmenden Staaten 1994 ein umfassendes Aktions­programm für die nächsten 20 Jahre. Es verbindet Bevölkerungs-, Entwicklungs- und Frauenrechtspolitik. Das Programm verpflichtet die Regierungen dazu, weltweit in Sexualaufklärung und reproduktive Gesundheit zu investieren. Jedem Menschen ist demnach der Zugang zu Aufklärung, Verhütungsmitteln und entsprechender Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, dazu gehören auch die Betreuung bei Schwangerschaft und Geburt sowie der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS.

Die Pekinger Aktionsplattform

Die vierte Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking stand unter dem Motto "Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden". Die Teilnehmer unterzeichneten einen umfassenden Forderungs­katalog, die "Pekinger Aktionsplattform". 189 Staaten haben darin strategische Ziele für die Gleichstellung von Frauen und Männern festgelegt:

  • Frauenrechte sind Menschenrechte

  • Frauen haben das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

  • Gleiches Erbrecht für Töchter und Söhne, gleicher Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und Bildung

  • Jede Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird als Menschenrechtsverletzung geahndet

Die Aktionsplattform ist eine Grundlage, auf die sich Einzel­personen und Frauenorganisationen berufen können. Allerdings gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen.

Resolutionen 1325 und 1820 des UN-Sicherheitsrats

Frauen sind von Konflikten unterschiedlich betroffen: Sie sind Kriegsopfer, Pflegekräfte, aber auch Kämpferinnen. Im Friedens­prozess sollen sie einbezogen werden. Der UN-Sicherheits­rat fordert für Frauen deshalb in seiner Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 die "gleichberechtigte Teilnahme und vollständige Beteiligung an allen Bemühungen zur Erhaltung und Förderung des Friedens und der Sicherheit". Die Umsetzung der Resolution obliegt mehreren Ressorts der Bundesregierung. Neben dem Bundesentwicklungsministerium und dem Auswärtigen Amt sind dies die Bundesministerien der Verteidigung (BMVg), für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Innern (BMI) und der Justiz (BMJ).

Auf Initiative des BMZ wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe konstituiert, um Frauen als Akteurinnen effizienter als bisher in Konfliktprävention und Friedensprozesse einzubeziehen und die Gleichstellung in entsprechenden Missionen zu fördern. Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig und hat unter anderem strategische Überlegungen zur effizienteren Umsetzung der Resolution 1325 durch die Bundesregierung diskutiert. Dies ist auch in den "Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325" eingeflossen, der im November 2010 veröffentlicht wurde.

Die Resolution 1820 des UN-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2008 erklärt, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt "ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können". Sie fordert die UN-Mitgliedsstaaten auf, ihren Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern nachzukommen. Sie ermöglicht außerdem Sanktionen gegen Länder, in denen während bewaffneter Konflikte sexua­li­sierte Gewalt verübt wird.

In den Folge-Resolutionen 1888 (30.09.2009), 1889 (05.10.2009) und 1960 (16.12.2010) hat der UN-Sicherheitsrat die besondere Schutzwürdigkeit von Frauen und Mädchen in Konfliktsituationen erneut bekräftigt. Er forderte die Staaten auf, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen, die Täter sexueller Gewalt strafrechtlich zu verfolgen und die Justizsysteme entsprechend anzupassen.

Außerdem wird das Monitoring der Umsetzung dieser Resolu­tionen in den Mittelpunkt gestellt, was dazu geführt hat, dass der Sicherheitsrat und die Europäische Union 2010 Indikatoren zur Umsetzung der Resolution 1325 beschlossen haben. Diese Indikatoren stellen den Rahmen dar, an dem sich auch die deutschen Bemühungen zur Umsetzung ausrichten sollten.

Seit Februar 2010 ist Margot Wallström UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten.

Frauenrechte in der Millenniumserklärung

Im September 2000 kamen hochrangige Vertreter von 189 Ländern, die meisten von ihnen Staats- und Regierungschefs, zu einem Gipfeltreffen in New York zusammen. Als Ergebnis des Treffens verabschiedeten sie die Millenniumserklärung.

Sie zeigt, dass Gleichberechtigung eine der zentralen Heraus­forderungen des 21. Jahrhunderts bleibt. Mit dem dritten der acht Millenniumsentwicklungsziele haben sich die Teilnehmer dazu verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter und die politische, wirtschaftliche und soziale Beteiligung von Frauen zu fördern. Die Förderung von Frauen ist ein Ziel, aber sie ist auch eine Voraus­setzung für die Erreichung aller Millenniumsentwicklungsziele.

Unter anderem soll die Benachteiligung von Mädchen auf sämtlichen Bildungsebenen bis 2015 beseitigt werden. Ein weiteres Ziel, das sich direkt auf die Lebensbedingungen von Frauen bezieht, ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Mütter. Die Staatengemeinschaft hat sich vorgenommen, zwischen 1990 und 2015 die Müttersterblichkeitsrate um drei Viertel zu reduzieren.

Europäische Union

Auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit dem Amsterdamer Vertrag (1999) verpflichtet, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Außerdem weist der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik (2005) Gleichberechtigung als gemeinsamen Wert und als eigenständiges Ziel aus.

In der EU-Ratsschlussfolgerung "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit" wird der enge Zusammenhang zwischen Armutsreduzierung und Entwicklung und der Teilhabe von Frauen, auch an der Politik, bekräftigt. Neben der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und der Beseitigung von Diskriminierung müssen die Rechte von Frauen gerade auch in den Bereichen Handel, Infrastruktur, Umwelt, Staatsführung, Landwirtschaft, Friedenskonsolidierung und Wiederaufbau umgesetzt werden. Der Rat und die Mitglieds­staaten verpflichten sich, die Gleichberechtigung der Geschlechter in ihrer Entwicklungspolitik zu einem zentralen Thema zu machen.

Afrika

2003 nahmen die 53 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union (AU) bei einem Gipfeltreffen in Maputo, der Hauptstadt von Mosambik, ein Zusatzprotokoll zu der 1986 verabschiedeten Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker an: das Protokoll für die Rechte von Frauen in Afrika (Maputo-Protokoll).

Es trat 2005 in Kraft und bekräftigt spezifische Rechtsansprüche zum Schutz und zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen. Dazu gehören zum Beispiel die Garantie und Anerkennung ökonomischer Rechte sowie gleiche Land- und Besitzrechte. Darüber hinaus wendet sich das Protokoll explizit gegen alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung.

Mit der "Solemn Declaration on Gender Equality in Africa" haben die Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union sich zur Umsetzung und Einhaltung dieses Rechtsrahmens bekannt; mit einer jährlichen Berichtspflicht unterwerfen sie sich einem strengen Überwachungsmechanismus.

Die Staats- und Regierungschefs der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (Southern African Development Community, SADC) unterzeichneten im August 2008 das "SADC Protocol on Gender and Development". Es ist ein rechtlich bindendes Übereinkommen, um die Anstrengungen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Region zu verstärken. Sieben Mitglieds­staaten haben das Proto­koll bereits ratifiziert (Stand: Dezember 2010).

Gender-Aktionsplan der Weltbank

Nach vierjähriger Laufzeit des Gender-Aktionsplans der Weltbankgruppe (Gender Equality as Smart Economics) ist seit Anfang 2011 ein Übergangsplan bis Ende 2013 in Kraft getreten. Das Ziel bleibt weiterhin, die Beteiligung von Frauen am Wirtschaftsleben zu stärken und die Gleichberechtigung der Geschlechter in wirtschaftlichen Schlüsselsektoren zu fördern. Neues Ziel ist es, Gender-Aspekte stärker im Tagesgeschäft der Weltbank zu verankern. An der Entwicklung des ersten Gender-Aktionsplans waren die Weltbankgruppe, der Entwicklungs­ausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), das Millennium-Projekt, der Frauen­fonds der Vereinten Nationen (UNIFEM) und europäische Geberländer beteiligt. Das Budget des Aktionsplans beträgt 68,6 Millionen US-Dollar.

2008 wurde im Rahmen des Gender-Aktionsplans eine Datenbank erstellt. Sie gibt Auskunft über konkrete Diskriminierungen von Frauen in nationalen Gesetzen.

Im Rahmen der 16. Wiederauffüllungsverhandlungen der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) im Jahr 2010 ist es gelungen, Gender als Sonderthema zu definieren und entsprechende Indikatoren zu verankern.

Frauenrechte in der Accra-Aktionsagenda und Erklärung von Doha

Die Accra-Aktionsagenda und die Erklärung von Doha von 2008 heben hervor, dass Geber- und Entwicklungsländer ihre jeweilige Entwicklungspolitik so zu gestalten und umzusetzen haben, dass sie den vereinbarten internationalen Verpflichtungen zur Gleichstellung der Geschlechter und den Menschenrechten entsprechen.

Service-Links & Inhaltsverzeichnis

Lexikon der Entwicklungspolitik
Fenster schließen