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Arbeitsfelder und Instrumente

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Weltweit machen sechs von zehn Frauen während ihres Lebens Erfahrungen mit körperlicher oder sexueller Gewalt.

Häusliche Gewalt

Bei häuslicher Gewalt sind überwiegend Männer die Täter, Frauen und Mädchen sind die Opfer. Jedes Jahr werden Tausende Frauen von zurückgewiesenen Männern misshandelt oder getötet. Nach dem UN-Weltbevölkerungsbericht wurden allein im Jahr 2000 rund 5.000 Mädchen und Frauen in mindestens 14 Ländern im Namen der "Ehre" ermordet. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher, weil die wenigsten Fälle vor Gericht gebracht werden. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hilft, die Frauen dabei zu unter­stützen, ihre Rechte kennen und anwenden zu lernen.

Frauen in bewaffneten Konflikten

Massenvergewaltigungen und Gewalt gegen Frauen werden immer öfter als Kriegswaffe eingesetzt. So wurden allein in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2008 nach Schätzungen des UN-Menschenrechtsrates rund 100.000 Frauen vergewaltigt; in Sierra Leone haben während des Krieges 94 Prozent der weiblichen Flüchtlinge sexuelle Gewalt erlebt.

Deutschland setzt sich international für die Umsetzung der Resolution 1820 des UN-Sicherheitsrats ein, die sexualisierte Gewalt als Kriegsverbrechen definiert. Die Bundesrepublik tritt für die Bestrafung der Täter auf nationaler Ebene oder vor dem Internationalen Strafgerichtshof ein.

In den Partnerländern unterstützt die Bundesrepublik Maß­nah­men, die Gewalt gegen Frauen vermeiden helfen. Dazu werden die spezifischen Belange der Frauen in und nach Konflikten stärker in die Maßnahmen der Entwicklungs­zusammen­arbeit integriert.

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt außerdem die psychologische und medizinische Hilfe für Opfer sexueller Gewalt, zum Beispiel in der Demokratischen Republik Kongo.

In diesem schwierigen Arbeitsfeld ist eine enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Frauengruppen unerlässlich.

Frauenhandel, Zwangs- und Kinderprostitution

Ein weiterer Einsatzbereich der internationalen Entwicklungs­zusammenarbeit ist die Bekämpfung von Frauenhandel, Zwangs- und Kinderprostitution. In Zusammenarbeit mit der inter­na­tio­nalen Gemeinschaft fördert die Bundesregierung in diesem Bereich Maßnahmen zur Prävention, zum Opfer- und Zeuginnen­schutz und zur Rehabilitation von Opfern.

Dazu gehört auch, dass Deutsche, die im Ausland Kinder sexuell missbrauchen, in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

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Lexikon der Entwicklungspolitik
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