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Arbeitsfelder und Instrumente

Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung

Theaterstück zum Thema weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation - FGM) in Berlin und Frankfurt a. M. aufgeführt, Urheber: GTZNach Schätzun­gen der Welt­ge­sund­heits­organi­sation (WHO) sind welt­weit etwa 140 Millionen Frauen, Mädchen und Säuglinge Opfer von Genital­verstümme­lung. Jedes Jahr sind weitere drei Millionen junge Mädchen in Gefahr, an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Weibliche Genital­ver­stümme­lung wird heute vor allem in 28 Ländern Afrikas sowie einigen wenigen arabischen und asiatischen Ländern, aber auch innerhalb von Migrantengemeinden in Europa oder Nordamerika praktiziert – auch Deutschland ist hiervon betroffen. Das Vorkommen variiert stark innerhalb der einzelnen Länder und wird dabei oft von der ethnischen Zugehörigkeit bestimmt. Die Prävalenzraten bewegen sich je nach Land zwischen einem und 98 Prozent.

Weibliche Genitalverstümmelung, international meist mit dem Begriff "Female Genital Mutilation" (FGM) bezeichnet, ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Praktiken, bei denen die äußeren Geschlechtsorgane eines Mädchens beziehungsweise einer Frau teilweise oder vollständig entfernt werden. Der Eingriff wird meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon im Alter von wenigen Tagen, kurz vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes. Meist wird die Verstümmelung von traditionellen Beschneiderinnen vorgenommen, die zumeist ältere Frauen und häufig Hebammen sind. Viele von ihnen verwenden dazu keine Narkosemittel und nicht desinfizierte, stumpfe Instrumente.

Frau in Gan, Côte d'Ivoire, beim Initationsfest. Sie zeigt durch die Bemalung, dass eine ihrer Töchter beschnitten worden ist. Urheberrecht: BMZGenitalverstümmelung verletzt elementare Menschenrechte wie das Recht auf Gesundheit und den Schutz der körperlichen Integrität. Alle Formen der Praktik sind irreversibel und können zu schweren psychischen und körperlichen Schäden führen. Akute, lebensbedrohende Gefahren sind starke Schmerzen, Blutungen, Urinstau und Entzündungen. Langfristig können Frauen unter sexuellen Problemen und Problemen der reproduktiven Gesundheit, erhöhter HIV-Ansteckungsgefahr sowie psychischen Traumata leiden. Bei einer Infibulation – einer besonders weitgehenden Form des Eingriffs – kann die Geburt eines Kindes aufgrund von verhinderten Wehen oder auftretenden Geweberissen für Mutter und Kind lebensgefährlich werden.

Afrikanische Aktivistinnen und Aktivisten, Nichtregierungs­organi­sationen sowie internationale Organisationen und Konventionen kämpfen seit Jahren für die weltweite Überwindung der Praktik – auch die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich entschieden dafür ein. Das BMZ unterstützt das Sektorvorhaben sowie das überregionale Projekt "Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung", das in Ägypten, Burkina Faso, Benin, Guinea, Kenia, Mali, Mauretanien und Sierra Leone lokale Akteure im Kampf gegen FGM unterstützt. Durch Aufklärungsarbeit über die seelischen und körperlichen Folgen der Genitalverstümmelung sowie dialogische Ansätze soll die Bevölkerung davon überzeugt werden, die Praktik zu beenden.

Glossar des BMZ
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