Menschen mit Behinderungen können bislang von den meisten Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit nicht profitieren. Ein Grund dafür ist, dass sie oft zu den Ärmsten der Armen gehören, die generell schwierig zu erreichen sind. Ein weiterer Grund liegt in ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung, die dazu führt, dass sie auch bei Entwicklungsprojekten ins Abseits gedrängt werden. Mit Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland zu einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. 2006 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Strategiepapier "Behinderung und Entwicklung" vorgelegt, das den Kriterien der Konvention entspricht.