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Menschenrechte

Kinder helfen einem Mann mit körperlicher Behinderung in Kenia. Urheberrecht: Julius Mwelu/IRIN

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Hintergrund: Behinderung und Armut – ein Teufelskreis

Nach Schätzungen leben weltweit etwa 690 Millionen Menschen mit Behinderungen, 80 Prozent von ihnen in Entwicklungsländern. Dort werden Menschen mit Behinderungen häufig diskriminiert und ausgegrenzt. Sie sind vom politischen, wirt­schaft­lichen und sozialen Leben aus­ge­schlossen – ein Verstoß gegen ihre grund­legenden Menschen­rechte. Eine inklusive Entwick­lungs­zusammen­arbeit fördert Gleich­berechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und betrachtet sie als aktive Partner bei der Umsetzung ihrer Rechte. Deutschland strebt an, dass alle Entwicklungs­vorhaben auch Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.


Internationale Vereinbarungen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Lange galt Behinderung als ein individuelles, vorwiegend medizinisches Problem. Die Frage nach den Rechten von behinderten Menschen als gleichberechtigte Bürger wurde in der internationalen Politik kaum gestellt. Erst seit einigen Jahren werden die Belange von Menschen mit Behinderungen in der politischen Diskussion vermehrt berücksichtigt. Im Dezember 2006 verabschiedete die UN-General­versammlung die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ziel der Kon­ven­tion ist es, Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihren Ländern zu ermöglichen.


Inklusion von Menschen mit Behinderung –
Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik

Menschen mit Behinderungen können bislang von den meisten Vorhaben der Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit nicht profitieren. Ein Grund dafür ist, dass sie oft zu den Ärmsten der Armen gehören, die ge­ne­rell schwierig zu er­rei­chen sind. Ein weiterer Grund liegt in ihrer gesell­schaft­lichen Aus­gren­zung, die dazu führt, dass sie auch bei Ent­wick­lungs­projekten ins Ab­seits gedrängt werden. Mit Rati­fi­zierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Be­hin­derungen hat sich Deutsch­land zu einer inklu­siven Ent­wick­lungs­zusammen­arbeit verpflichtet. 2006 hat das Bundes­ministerium für wirt­schaft­liche Zusammen­arbeit und Entwicklung (BMZ) das Strategie­papier "Behinderung und Entwicklung" vor­ge­legt, das den Kriterien der Konvention entspricht.


Weiterführende Informationen

Hier finden Sie eine Auswahl von Links auf Dokumente und Websites mit weiterführenden Informationen zum Thema Rechte von Menschen mit Behinderungen.



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