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Internationale Institutionen

Gesetzeswerke im Regal eines Besprechungszimmers des Bundesverfassungsgerichts, oben: Richterbarette. Urheberrecht: BPA, Reineke

Stärkung der Menschenrechte in Afrika

Neben dem Europäischen und dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt es seit Januar 2006 auch auf dem afrikanischen Kontinent eine regionale gerichtliche Instanz zum Schutz der Menschenrechte. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte (African Court on Human and Peoples’ Rights, ACHPR) soll dabei helfen, die Rechte der Bevölkerung, vor allem auch der Frauen, zu stärken. Der neue Gerichtshof ist ein Organ der Afrikanischen Union (AU) und hat seinen Sitz in Arusha im Nordosten Tansanias.

Derzeit befinden sich die Verwaltungsstrukturen des Gerichtshofs noch im Aufbau. Mithilfe von Partnerorganisationen sollen Strukturen geschaffen werden, die einen reibungslosen Ablauf innerhalb der Justizbehörde gewährleisten. Das Bundes­ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat sich als erste Organisation dazu entschieden, eine Kooperation mit dem Gerichtshof einzugehen. Der deutsche Beitrag unterstützt das Sekretariat als Basis für eine funktions­fähige Verwaltungsstruktur des Gerichtshofs.

Der Gerichtshof soll in enger Kooperation mit der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte arbeiten. Diese Kommission, ebenfalls ein Organ der Afrikanischen Union, überwacht die Einhaltung der Menschenrechte auf dem afrikanischen Kontinent bereits seit 1987. In dieser Zeit hat sie zahlreiche Beschwerden von Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen über Menschenrechtsverletzungen untersucht. Im Gegensatz zum Gerichtshof kann die Afrikanische Kommission für Menschenrechte jedoch nur Empfehlungen aussprechen und keine bindenden Urteile fällen.

Der Gerichtshof wird seine Fälle in der Regel über die Afrikanische Kommission für Menschenrechte erhalten. Regelmäßige, mindestens einmal im Jahr stattfindende Netzwerktreffen sollen dem Austausch von Gerichtshof und Menschenrechtskommission dienen. Zudem besteht eine Zuständigkeit des Gerichtshofs für Klagen von Nichtregierungsorganisationen und Individuen aus denjenigen afrikanischen Staaten, die eine Erklärung abgegeben haben, dass sie diesen Beschwerdeweg zum Gerichtshof eröffnen.

Umfangreiche Informationskampagnen sollen die afrikanische Zivilgesellschaft und Bevölkerung auf den Gerichtshof aufmerksam machen. Zudem soll den Bürgern ein transparenter Zugang zu den Rechtsschutzmechanismen ermöglicht werden, unter anderem durch eine informative Homepage. Diese Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, dass mehr afrikanische Staaten den Beschwerdeweg für Nichtregierungsorganisationen und Individuen zum Gerichtshof eröffnen.

Von einem funktionsfähigen Menschenrechtsgerichtshof soll die gesamte afrikanische Bevölkerung profitieren. Vor allem für Frauen werden die zukünftigen Entscheidungen des Gerichtshofs von Bedeutung sein, wenn ihre Rechte durch entsprechende Urteile gestärkt werden.

Deutscher Beitrag: 4 Millionen Euro

Geplante Laufzeit: 2007 bis 2012

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