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Allgemeine Menschenrechte

Internationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte

Plenum der UN-Vollversammlung. Urheberrecht: bpaMit den UN-Men­schenrechts­konventionen wird von der Staaten­gemeinschaft anerkannt, dass eine internatio­nale Ordnung notwendig ist, die sicherstellt, dass die Menschen­rechte eingehalten werden. Innerhalb der Vereinten Nationen sind verschiedene Organe für den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte verantwortlich. Acht Expertenausschüsse überwachen zum Beispiel die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechtsabkommen. Der Internationale Strafgerichtshof ahndet schwere Menschenrechtsverletzungen als Kriegs­verbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und auch regionale Staatengemeinschaften haben Institutionen zum Schutz der Menschenrechte gegründet. Neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt es auch einen Inter­amerika­nischen und einen Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.

UN-Generalversammlung und UN-Sicherheitsrat

Die UN-Generalversammlung verabschiedet Menschenrechts­abkommen per Resolution. Sie hat den Menschenrechtsrat eingesetzt.

Der UN-Sicherheitsrat kann Staaten, die systematisch Menschenrechtsverletzungen begehen, politisch, wirtschaftlich oder militärisch sanktionieren.

UN-Menschenrechtsrat

Entschlossen, dafür zu sorgen, dass das Leid der beiden Weltkriege sich nie wiederhole, bekräftigten die Vertreter der Gründungsstaaten in der Charta der Vereinten Nationen 1945 den Glauben der Völker "an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein".

Als politisches Organ für alle Menschenrechtsfragen wurde 1946 die UN-Menschenrechtskommission als Fachkommission des UN-Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) gegründet. Unter dem Vorsitz der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt arbeitete sie zusammen mit Experten die Allgemeine Erklärung der Menschen­rechte aus.

Am 15. März 2006 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit eine Resolution an, die die Ablösung der UN-Menschenrechtskommission durch den UN-Menschen­rechtsrat festlegte. Dieser Rat ist seither das Hauptforum der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte. Er ist ein Nebenorgan der Generalversammlung und ihr unmittelbar berichts- und rechenschaftspflichtig.

Die Ablösung der Menschenrechtskommission durch einen neuen Menschenrechtsrat war einer der wesentlichen Reformvorschläge des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen. Die Einrichtung dieses Rates wurde von den Staats- und Regierungs­chefs auf dem Millennium+5-Gipfel im September 2005 vorbereitet.

Der Menschenrechtsrat hat 47 Mitgliedsstaaten. Die Sitze des Gremiums werden von der UN-Generalversammlung nach Regionalproporz in geheimer Wahl für drei Jahre vergeben. Deutschland war von Mai 2006 bis Juni 2009 Mitglied des Menschenrechtsrats und kandidiert für eine erneute Mitglied­schaft in den Jahren 2012 bis 2015. In der Zwischenzeit hat Deutschland einen Beobachterstatus.

Vorteil des neuen UN-Gremiums ist, dass durch eine Erhöhung der Sitzungszahl und -dauer schneller auf die aktuelle Menschen­rechts­lage weltweit reagiert werden kann. Zudem wird im Rahmen des sogenannten Universal Periodic Review regelmäßig die Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten des Menschen­rechtrats überprüft. Deutschland hat dieses Verfahren im ersten Halbjahr 2009 durchlaufen.

UN-Sonderberichterstatter

Zur Untersuchung von Ländersituationen oder menschen­rechts­relevanten Themen kann der UN-Menschenrechtsrat Sonder­mechanismen wie Sonderberichterstatter, Arbeitsgruppen von Sachverständigen oder unabhängige Experten einsetzen. Im Rahmen von Ländermandaten besuchen sie beispielsweise Gefängnisse, befragen Opfer von Menschenrechtsverletzungen und geben anschließend Empfehlungen für einen besseren Menschenrechtsschutz. Im Rahmen thematischer Mandate befassen sie sich derzeit unter anderem mit Meinungsfreiheit, Folter, Religionsfreiheit, extremer Armut, Kinderhandel, Bildung und dem Recht auf Nahrung.

Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Seit 1994 koordiniert ein Hochkommissar für Menschenrechte die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen. Im Büro des Hochkommissars treffen jährlich etwa 400.000 Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen ein. Hauptaufgabe des Hoch­kommissariats sind Förderung und Schutz der Menschenrechte weltweit. Dazu werden zum Beispiel Regierungen dabei unterstützt, den Menschenrechtsschutz in ihrem Land zu stärken und in Einklang mit internationalen Standards zu bringen.

Internationales Koordinationskomitee

1993 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Pariser Prinzipien, die den UN-Mitgliedsstaaten die Einrichtung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution empfehlen. Diese Institutionen sollen Regierungen und andere staatliche Stellen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechts­abkommen in nationales Recht beraten. Sie haben außerdem Kontroll- und Bildungsaufgaben.

Seit dem Jahr 2000 können Institute in den Mitgliedsstaaten als "Nationale Menschenrechtsinstitutionen" anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet das Internationale Koordinations­komitee, ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Das unter anderem vom BMZ geförderte Deutsche Institut für Menschenrechte ist seit 2001 als Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution anerkannt.

Internationaler Strafgerichtshof

Im Frühjahr 2003 hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag seine Arbeit aufgenommen. Er ist für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten wie Völker­mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig.

Der Gerichtshof soll dazu beitragen, dass humanitäres Völkerrecht und internationales Völkerstrafrecht wirksamer durchgesetzt werden können und so gravierende Lücken bei der Strafverfolgung geschlossen werden. Er stellt dabei die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Individuen und nicht von Staaten fest und verurteilt dementsprechend. Der Internationale Strafgerichtshof wird nur dann tätig, wenn die nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, entsprechende Verbrechen zu verfolgen. Allerdings stehen einige Staaten dem IStGH wegen befürchteter Eingriffe in die eigene staatliche Souveränität ablehnend gegenüber. So erkennen die USA, Russland und China die Legitimität des Gerichtshofs nicht an. Deutschland spricht sich für eine universelle Anerkennung des IStGH aus.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nahm 1959 seine Arbeit als Rechtsorgan des Europarats auf. Er befasst sich mit Verletzungen der Europäischen Menschen­rechts­konvention. Er bearbeitet Beschwerden einzelner Personen, die gegen einen Mitgliedsstaat des Europarats gerichtet sind und Beschwerden der Mitgliedsstaaten gegeneinander. Der Gerichtshof kann außerdem Gutachten zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention abgeben.

Afrikanischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Afrikanische Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte (African Court on Human and Peoples’ Rights) ist die jüngste der regionalen Gerichtsinstitutionen, die die Einhaltung der Menschenrechte überwachen. Das Gremium nahm 2006 seine Arbeit auf und hat seinen Sitz in Arusha im Nordosten von Tansania.

Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Einhaltung der Grundrechte im Sinne der Afrikanischen Menschenrechtskonvention und anderer regionaler Menschen­rechtsinstrumente. Er ist ein Organ der Afrikanischen Union.

Der Gerichtshof arbeitet in enger Kooperation mit der Afrikanischen Kommission für Menschen- und Völkerrechte (African Commission on Human and Peoples’ Rights). Diese Kommission, ebenfalls ein Organ der Afrikanischen Union, überwacht die Einhaltung der Menschenrechte auf dem afrikanischen Kontinent bereits seit 1987 und hat in dieser Zeit zahlreiche Beschwerden von Personen und Nichtregierungsorganisationen über Menschenrechtsverletzungen untersucht. Anders als der Gerichtshof kann die Afrikanische Kommission für Menschenrechte jedoch nicht mit bindender Kraft Recht sprechen, sie kann lediglich Empfehlungen abgeben.

Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte

Angelehnt an das europäische Menschenrechtsschutzsystem wurde 1969 von der Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) die Amerikanische Konvention über Menschenrechte verabschiedet. Sie trat 1978 in Kraft.

Zum interamerikanischen Menschenrechtssystem gehören die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (Inter-American Commission on Human Rights) und der Inter­amerika­nische Gerichtshof für Menschenrechte (Inter-American Court of Human Rights). Beide Institutionen nahmen 1979 ihre Arbeit auf. Sie überwachen die Einhaltung der Amerikanischen Menschen­rechtskonvention und anderer regionaler Menschenrechts­verträge im amerikanischen Kontext. Leider haben bislang nur lateinamerikanische Staaten die Amerikanische Menschen­rechts­konvention ratifiziert und die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs für Individualbeschwerden anerkannt.

Internationale Organisationen der Zivilgesellschaft

Die Zivilgesellschaft ist ein wichtiger Akteur bei der Über­wachung der Menschenrechte auf internationaler Ebene. Große Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch, FIAN (FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk) oder Physicians for Human Rights (PHR) veröffentlichen regelmäßige Berichte und melden sich auch in den menschen­rechts­politischen Gremien, zum Beispiel im Menschenrechtsrat, zu Wort.

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