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Menschenrechte

Frauen und Kinder, Binnenflüchtlinge in Kenia, stehen hinter einem Drahtzaun und warten auf Nahrungsmittelhilfe. Urheberrecht: Julius Mwelu/IRIN

Menschenrechte verwirklichen –
Freiheit sichern

Menschenrechte – Grundvoraussetzung für Entwicklung

Millionen Frauen, Männer und Kinder in Entwicklungsländern können ihre Lebenssituation nicht aus eigener Kraft ändern, weil ihnen grundlegende politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte verweigert werden. Analysiert man Erfolge und Misserfolge bei der Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele, zeigt sich, dass Entwicklungsfortschritte besonders dort erzielt werden, wo Menschenrechte eingehalten, die Regierungsführung verbessert und die Effizienz staatlicher Institutionen gestärkt wurden. Wenn Staaten diese Anforderungen jedoch nicht erfüllen wollen oder können oder wenn Staaten aufgrund gewaltsamer Konflikte zerfallen, wird nachhaltige Entwicklung unmöglich. Wer Entwicklung fördern will, muss Menschenrechte stärken. Wer Menschenrechte stärkt, fördert Entwicklung.


Menschenrechte – eine internationale Angelegenheit

Bis zum Zweiten Weltkrieg war der Schutz der Menschenrechte vorwiegend eine nationale Angelegenheit, nur wenige Fragen wurden auf internationaler Ebene geregelt. Schon während des Krieges erklärten jedoch die Alliierten, dass sie Bedingungen schaffen wollten, die es allen Menschen ermöglichen sollten, in Frieden und frei von Furcht und Mangel zu leben. Am 10. Dezember 1948 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. Ihr Geist verhalf seither einer großen Zahl internationaler und nationaler Übereinkommen und Verträge zum Durchbruch.


Internationale Institutionen zum Schutz der Menschenrechte

Mit den UN-Menschenrechtskonventionen wird von der Staatengemeinschaft anerkannt, dass eine internationale Ordnung notwendig ist, die sicherstellt, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Innerhalb der Vereinten Nationen sind verschiedene Organe für den Schutz und die Durchsetzung der Menschenrechte verantwortlich. Acht Expertenausschüsse überwachen zum Beispiel die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechtsabkommen. Der Internationale Strafgerichtshof ahndet schwere Menschenrechtsverletzungen als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und auch regionale Staatengemeinschaften haben Institutionen zum Schutz der Menschenrechte gegründet.


Die Bedeutung der Menschenrechte für Deutschlands Entwicklungspolitik

Die Bundesregierung versteht Entwicklungspolitik als praktische Menschenrechtspolitik. Sie sieht in der Verwirklichung der Menschenrechte den Schlüssel zu nachhaltiger Armutsbekämpfung. Denn das Alltagsleben der Menschen weltweit wird dadurch geprägt, wie ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden – zum Beispiel das Recht auf Nahrung, das Recht auf ein höchstmögliches Maß an Gesundheit, das Recht auf Zugang zu Bildung oder auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Das BMZ hat mit dem Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 2008–2010 seine Selbstverpflichtung bekräftigt, den Menschenrechtsansatz fest in seiner Entwicklungspolitik zu verankern.


Arbeitsfelder: Deutschland arbeitet für die Verwirklichung der Menschenrechte

Alle Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte und zu nachhaltiger Entwicklung haben ein gemeinsames Ziel: die Sicherung von Freiheit, Wohlergehen und Menschenwürde. Wenn Entwicklungspolitik beispielsweise dazu beiträgt, Armut zu vermindern, die Gesundheit der Menschen zu verbessern, die soziale Sicherheit zu erhöhen und politische Beteiligung möglich zu machen, dann trägt sie zur Verwirklichung der Menschenrechte bei. Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für die Verwirklichung der Menschenrechte ein: global, in den Partnerländern, in der Wirtschaft und in Deutschland.


Weiterführende Informationen

Hier finden Sie eine Auswahl von Links auf Dokumente und Websites mit weiterführenden Informationen zum Thema Allgemeine Menschenrechte.



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