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Allgemeine Menschenrechte

Hintergrund: Menschenrechte – Grundvoraussetzung für Entwicklung

Millionen Frauen, Männer und Kinder in Entwicklungsländern können ihre Lebenssituation nicht aus eigener Kraft ändern, weil ihnen grundlegende politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte verweigert werden:

Junge vor der Schule für Waisenkinder in Kabul. Urheberrecht: Photothek.netMehr als eine Milliarde Menschen weltweit hungern. Ihnen wird das Recht auf Nahrung verwehrt.

Jedes Jahr werden etwa drei Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt – ein schwerer Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und andere Menschenrechte.

72 Millionen Kinder – davon mehr als die Hälfte Mädchen – haben keinen Zugang zur Grundschule, ihr Recht auf Bildung wird missachtet.

215 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und 17 Jahren müssen arbeiten – ein Verstoß gegen die Konventionen 182 und 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie gegen zentrale Bestimmungen aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

In vielen Regionen der Welt wird Frauen ihr Recht auf Gleichberechtigung verweigert.

In mehr als 80 Ländern ist Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen Homosexuellen gesetzlich verboten; in sieben Ländern kann dafür sogar die Todesstrafe verhängt werden.

Noch immer gibt es in 58 Staaten die Todesstrafe. 2009 wurden laut Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty Inter­national mindestens 714 Menschen in 18 Ländern hingerichtet und mindestens 2.001 Personen in 56 Staaten zum Tode verurteilt.

Auch das Recht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit wird häufig eingeschränkt. Mindestens 44 Journalistinnen und Journalisten sind im Jahr 2010 während oder wegen ihrer Arbeit getötet worden. Mindestens 149 Journalisten und 112 Online-Dissidenten wurden nach Angaben der Nichtregierungs­organisation Reporter ohne Grenzen inhaftiert.

Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden …

Menschenrechte stärken – Entwicklung fördern

Analysiert man Erfolge und Misserfolge bei der Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele, zeigt sich, dass Entwicklungs­fortschritte besonders dort erzielt werden, wo Menschenrechte eingehalten, die Regierungsführung verbessert und die Effizienz staatlicher Institutionen gestärkt wurden. Wenn Staaten diese Anforderungen jedoch nicht erfüllen wollen oder können oder wenn Staaten aufgrund gewaltsamer Konflikte zerfallen, wird nachhaltige Entwicklung unmöglich.

Wer Entwicklung fördern will, muss Menschenrechte stärken. Wer Menschenrechte stärkt, fördert Entwicklung.

Der Klimawandel – eine Bedrohung auch für die Menschenrechte

Eine zunehmende Herausforderung für die Verwirklichung der Menschenrechte ist der weltweite Klimawandel. Immer mehr Menschen sind von seinen Folgen betroffen: Überschwem­mun­gen, Dürren oder Stürme nehmen ihnen ihre Lebensgrundlage und zwingen sie dazu, ihr Land oder sogar ihren Heimatstaat zu verlassen. Nach Schätzungen werden in den nächsten Jahr­zehnten zwischen 150 Millionen und einer Milliarde Menschen aufgrund klimabedingter Umweltveränderungen von Umsiedlung und Vertreibung betroffen sein.

Die Betroffenen werden häufig in ihren Menschenrechten auf angemessene Unterkunft, Nahrung, Wasser- und Sanitär­versorgung sowie Gesundheit verletzt. Bei Umsiedlungs- und Anpassungsmaßnahmen werden ihnen oft ihre Rechte auf Information und Beteiligung nicht ausreichend gewährt. Zudem haben sie kaum Möglichkeiten, Achtung, Schutz und Gewähr­leistung ihrer Menschenrechte einzufordern.

Angesichts der immensen Dimension des Problems muss die internationale und damit auch die deutsche Entwicklungspolitik den Menschenrechtsaspekt des Klimawandels künftig noch stärker berücksichtigen. Dazu müssen vor allem die ent­wick­lungs­politischen Arbeitsbereiche Klimawandel, Umweltschutz und ländliche Entwicklung stärker menschenrechtlich ausgerichtet werden.

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