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Hintergrund

Blickpunkt: Klimawandel und Menschenrechte

Wird auf internationaler Ebene über den Klimawandel diskutiert, stehen bisher meistens zwei Themen im Vordergrund: die Minderung von klimaschädlichen Emissionen – vor allem durch die Förderung erneuerbarer Energien – und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Beispiel durch Hochwasser­schutzsysteme, neue landwirtschaftliche Anbaustrategien oder ein besseres Management der Wasserressourcen.

Die dramatischen persönlichen Folgen für Menschen, die wegen Überschwemmungen, Dürren oder Stürmen ihre Lebensgrundlage verlieren und ihren Grund und Boden oder sogar ihren Heimat­staat verlassen müssen, kommen in den Debatten oft zu kurz: Noch fehlt es an internationaler Aufmerksamkeit, Erfahrungen und finanzieller Unterstützung für den menschenrechtlichen Aspekt des Themas Klimawandel.

Dabei sind sehr viele Menschen von den Folgen des Klimawandels bedroht: Schätzungen gehen davon aus, dass in den nächsten Jahrzehnten zwischen 150 Millionen und einer Milliarde Menschen wegen klimabedingter Umweltveränderungen Umsiedlung und Flucht erleiden müssen. Schon jetzt ist deutlich, dass die ärmsten Bevölkerungsgruppen in den armen Ländern des Südens unverhältnismäßig stark von Klimaveränderungen betroffen sind.

Die Betroffenen werden insbesondere häufig in ihren Menschenrechten auf angemessene Unterkunft, Nahrung, Wasser- und Sanitärversorgung, Gesundheit aber auch in ihren politisch bürgerlichen Rechten verletzt. Zudem haben sie kaum Möglichkeiten, Achtung, Schutz und Gewährleistung ihrer Menschenrechte einzufordern.

Staaten haben die Pflicht, ihre Bevölkerung vor menschen­rechtlichen Beeinträchtigungen als Folge des Klimawandels zu schützen. Zudem müssen bei Umsiedlungen und sonstigen Sicherheits- und Anpassungsmaßnahmen die Rechte auf Information und Beteiligung gewährleistet werden. Doch viele Regierungen in den Entwicklungsländern sind dieser Heraus­forderung weder personell noch finanziell gewachsen. Überdies betreffen die Folgen des Klimawandels vor allem solche Staaten, die ohnehin Schwierigkeiten haben, die Menschenrechte ihrer Bevölkerung zu gewährleisten.

Zugleich hat der Klimawandel Auswirkungen auf das Konflikt­potenzial in den betroffenen Staaten. Die Ausbreitung von Wüsten und die zunehmende Zahl von Überschwemmungen führen dazu, dass wichtige Ressourcen wie fruchtbares Land, Wasser und Nahrungsmittel immer knapper werden. Umsied­lungen und Fluchtbewegungen können regionale Konflikte um diese Ressourcen entfesseln oder verstärken. Es ist abseh­bar, dass der Klimawandel das Problem der fragilen Staatlichkeit in manchen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammen­arbeit verstärken wird.

Herausforderungen für die Entwicklungspolitik

Angesichts der immensen menschlichen Dimension des Problems ist die internationale und damit auch die deutsche Entwicklungs­politik aufgefordert, den Menschenrechtsaspekt des Klima­wandels stärker zu berücksichtigen.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat sich sowohl im Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte als auch im Entwicklungs­politischen Gender-Aktionsplan 2009–2012 zum Ziel gesetzt, den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und dem Schutz der Menschenrechte stärker in die entwicklungspolitische Zusammen­arbeit einzubeziehen und diesen auch in internationalen Gremien vermehrt in den Fokus zu rücken.

Dazu hat das BMZ unter anderem zwei Studien gefördert, die die menschenrechtlichen Aspekte des Klimawandels stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen und zur Weiterentwicklung der internationalen Fachdiskussion beitragen:

  • Eine Studie des International Council on Human Rights Policy (ICHRP) untersucht den Zusammenhang von Klimawandel und Menschenrechten und soll als Diskussionsgrundlage für die Geberländer dienen.

  • Das Handbuch der internationalen Nicht­regierungs­orga­ni­sa­tion (NRO) Displacement Solutions dokumentiert erste Erfahrungen mit Präventivmaßnahmen in der Pazifik-Region, von denen andere betroffene Staaten und Regionen lernen können. Darüber hinaus zeigt die Studie konkrete Möglichkeiten für Geber auf, Klima­schutz­lösungen menschenrechtlich auszurichten.

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