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Blickpunkt: Menschenrechte und indigene Völker
In etwa 70 Staaten der Welt leben rund 5.000 indigene Völker, denen insgesamt mehr als 350 Millionen Menschen angehören. Sie stellen damit rund fünf Prozent der Weltbevölkerung. Doch trotz ihrer großen Zahl sind indigene Völker in den meisten Staaten weitgehend vom politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen. Ihr Lebensstandard liegt häufig weit unter dem der ärmsten Schichten der nicht-indigenen Bevölkerung.
Ausgrenzung stellt nicht nur eine Verletzung der Menschenrechte indigener Völker dar. Diskriminierung und Marginalisierung verhindern auch ihre Entwicklungschancen und bergen erhebliches Konfliktpotenzial, zum Beispiel wenn es um Landrechte oder die Nutzung natürlicher Ressourcen geht.
Nachhaltige Entwicklung kann nur erreicht werden, wenn indigene Völker aktiv partizipieren können , also direkt in alle sie betreffenden Entscheidungen einbezogen werden und somit dem Prinzip der freien, rechtzeitigen und informierten Zustimmung (free, prior and informed consent, FPIC) gefolgt wird. Dies gilt vor allem für die Bereiche Land und Territorium, Umwelt und natürliche Ressourcen, rechtliche Gleichstellung, Sprache, Kultur und Bildung, Armut, Gesundheitsversorgung, politische Teilhabe und Autonomie sowie das Recht auf Selbstbestimmung.
Internationale Abkommen und Initiativen
Das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker aus dem Jahre 1989 ist das einzige internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Völker zum Gegenstand hat.
In den vergangenen Jahren ist es Vertretern indigener Völker jedoch gelungen, innerhalb der internationalen Gemeinschaft ein stärkeres Bewusstsein für die Situation der Indigenen zu schaffen. Die jahrelangen Anstrengungen führten im September 2007 zur Annahme der "Erklärung über die Rechte der indigenen Völker" durch den Menschenrechtsrat und im Anschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen bieten den indigenen Völkern verschiedene Plattformen an, damit sie ihre Belange beraten und auf Regierungen und wirtschaftliche Entscheidungsträger Einfluss nehmen können:
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Seit Mai 2002 tritt das Permanente Forum für indigene Angelegenheiten als beratendes Organ des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen jährlich in New York zusammen. Es erlässt Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten, wie die Lage der indigenen Völker verbessert werden kann, insbesondere mit Blick auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Kultur, Umwelt, Bildung, Gesundheit und die Menschenrechte.
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Unter dem Dach des Menschenrechtsrats in Genf tagt regelmäßig ein Expertengremium, das die Interessen indigener Völker vertritt. Das Gremium setzt sich aus fünf Experten vorzugsweise indigener Herkunft zusammen. Bei der Besetzung wird das regionale Gleichgewicht beachtet.
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Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechte und Grundfreiheiten der indigenen Völker unterstützt ihre Belange und beurteilt ihre Situation durch regelmäßige Besuche vor Ort.
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Die UN-Dekaden der indigenen Völker (1995-2004 und 2005-2014) und der Tag der indigenen Völker (9. August) dienen dazu, die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf die Rechte der Indigenen zu lenken. Zur Umsetzung der zweiten UN-Dekade wurde ein Treuhandfonds eingerichtet. Zu diesem leistet die Bundesregierung finanzielle Beiträge und unterstützt damit Kleinprojekte indigener Organisationen.
Artikel 8 (j) der Biodiversitätskonvention stellt traditionelles Wissen, Erfindungen und Praktiken indigener Völker unter Schutz, die für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt relevant sind. Die Bundesregierung unterstützt indigene Vertreter laufend dabei, sich auf die Vertragsstaatenkonferenzen zur Biodiversitäts- und zur Klimarahmenkonvention vorzubereiten, um dort ihre Anliegen zu vertreten.
Die OECD-Umweltleitlinien für öffentlich unterstützte Exportkredite aus dem Jahr 2004 sehen vor, dass Regierungen bei größeren Exportvorhaben die Interessen indigener Völker prüfen. Grundlage für die Beurteilung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit sind die Standards der Weltbank ("Safeguard Policies"). Die Bundesregierung orientiert sich an diesen Maßstäben.
Der deutsche Beitrag
Aus Sicht des BMZ ist aktive Partizipation eine zwingende Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte indigener Völker. Über die Mitwirkung in den Gremien der Vereinten Nationen hinaus nutzt das BMZ seine bilateralen Kontakte zu Ländern mit indigener Bevölkerung, um sich für deren Belange einzusetzen.
Das BMZ richtet sich nach den Vorgaben der ILO-Konvention 169 und hat diese Richtlinien im Konzept "Zusammenarbeit mit indigenen Völkern in Lateinamerika und der Karibik" festgeschrieben. Bei allen entwicklungspolitischen Aktivitäten wird geprüft, ob sie negative Auswirkungen auf indigene Völker haben könnten. Bei Vorhaben, die Indigene direkt betreffen, werden diese bereits frühzeitig und umfassend in die Planung miteinbezogen.
Der regionale Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit zur Stärkung indigener Rechte liegt in Lateinamerika. Dort beträgt der Anteil Indigener an der Gesamtbevölkerung rund zehn Prozent. Unterstützt werden vor allem die Bereiche Demokratieförderung, Schutz und Management natürlicher Ressourcen, Krisenprävention und Konfliktmanagement sowie Bildung. In Brasilien wurden zum Beispiel mit deutscher Hilfe Indianergebiete demarkiert und geschützt. In Bolivien wurde die dezentrale Regierungsführung gestärkt und in Guatemala eine interkulturelle zweisprachige Erziehung aufgebaut.
Ergänzend zu den bilateralen Vorhaben werden auf regionaler Ebene indigene Dachverbände dabei unterstützt, sich politisch zu positionieren und ihre Rechte eigenständig umzusetzen. Dadurch soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Koordination der indigenen Organisationen gefördert werden. Ein Beispiel ist das regionale Netzwerk "Indigene interkulturelle Universität": Es bietet Postgraduiertenstudiengänge zu interkultureller, zweisprachiger Bildung und Medizin sowie zu Rechtspluralismus an. Auch die Stärkung der Rechte indigener Frauen ist Thema der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika.
Seit 2009 unterstützt die Bundesregierung außerdem die Organisation amerikanischer Staaten (OAS) bei der Umsetzung indigener Rechte innerhalb des interamerikanischen Systems. Ziel ist, die Mitgliedsstaaten der OAS stärker für die Belange indigener Völker zu sensibilisieren und die Beteiligung Indigener an den OAS-Gremien zu erhöhen.
Auch in Asien und Afrika bezieht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Belange der zahlreichen indigenen Gruppen in ihre Aktivitäten mit ein. In diesen Regionen stehen Indigene jedoch noch bei weitem nicht so stark im Blickpunkt der Entwicklungsprojekte wie in Lateinamerika. Das BMZ plant, diese Zusammenarbeit auszuweiten. Es prüft daher, wie die Erfahrungen aus der konkreten Projektarbeit in Lateinamerika aufbereitet werden können, um auf Afrika und Asien übertragen werden zu können.
Informationen

Siehe auch
Externe Links
- Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (ILO-Konvention 169)
- Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte indigener Völker (englisch)
- Permanentes Forum der Vereinten Nationen für indigene Angelegenheiten (englisch)
- Report 2010 der Vereinten Nationen zur Lage der indigenen Völker weltweit
(PDF 2,8 MB, englisch) - Resolution der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker
(PDF 165 KB, englisch)






