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Hintergrund

Häuser in Papua-Neuguinea. Urheberrecht: David Swanson/IRIN

Blickpunkt: Menschenrechte und indigene Völker

In etwa 70 Staaten der Welt leben rund 5.000 indigene Völker, denen insgesamt mehr als 350 Millionen Menschen angehören. Sie stellen damit rund fünf Prozent der Weltbevölkerung. Doch trotz ihrer großen Zahl sind indigene Völker in den meisten Staaten weitgehend vom politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen. Ihr Lebensstandard liegt häufig weit unter dem der ärmsten Schichten der nicht-indigenen Bevölkerung.

Ausgrenzung stellt nicht nur eine Verletzung der Menschenrechte indigener Völker dar. Diskriminierung und Marginalisierung ver­hindern auch ihre Ent­wick­lungs­chancen und bergen er­heb­liches Konflikt­potenzial, zum Bei­spiel wenn es um Land­rechte oder die Nutzung natür­licher Ressourcen geht.

Nachhaltige Entwicklung kann nur erreicht werden, wenn indigene Völker aktiv partizipieren können , also direkt in alle sie betreffenden Entscheidungen einbezogen werden und somit dem Prinzip der freien, rechtzeitigen und informierten Zu­stim­mung (free, prior and informed consent, FPIC) gefolgt wird. Dies gilt vor allem für die Bereiche Land und Territorium, Umwelt und natürliche Ressourcen, rechtliche Gleichstellung, Sprache, Kultur und Bildung, Armut, Gesundheitsversorgung, politische Teilhabe und Autonomie sowie das Recht auf Selbstbestimmung.

Internationale Abkommen und Initiativen

Das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker aus dem Jahre 1989 ist das einzige internationale Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Völker zum Gegen­stand hat.

In den vergangenen Jahren ist es Vertretern indigener Völker jedoch gelungen, innerhalb der internationalen Gemeinschaft ein stärkeres Bewusstsein für die Situation der Indigenen zu schaf­fen. Die jahrelangen Anstrengungen führten im September 2007 zur Annahme der "Erklärung über die Rechte der indigenen Völker" durch den Menschenrechtsrat und im Anschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Die Vereinten Nationen bieten den indigenen Völkern ver­schie­dene Plattformen an, damit sie ihre Be­lange be­ra­ten und auf Re­gie­rungen und wirt­schaft­liche Ent­schei­dungs­träger Einfluss nehmen können:

  • Seit Mai 2002 tritt das Permanente Forum für indigene An­ge­le­gen­heiten als be­ra­tendes Organ des Wirtschafts- und Sozial­rats der Ver­ein­ten Nationen jähr­lich in New York zusammen. Es er­lässt Empfeh­lungen an die Mit­glieds­staaten, wie die Lage der in­di­genen Völ­ker ver­bes­sert wer­den kann, ins­be­son­dere mit Blick auf die wirt­schaft­liche und soziale Ent­wick­lung, Kultur, Umwelt, Bildung, Gesund­heit und die Menschenrechte.

  • Unter dem Dach des Menschenrechtsrats in Genf tagt regelmäßig ein Expertengremium, das die Interessen indigener Völker vertritt. Das Gremium setzt sich aus fünf Experten vorzugsweise indigener Herkunft zusammen. Bei der Besetzung wird das regionale Gleichgewicht beachtet.

  • Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechte und Grundfreiheiten der indigenen Völker unterstützt ihre Belange und beurteilt ihre Situation durch regelmäßige Besuche vor Ort.

  • Die UN-Dekaden der indigenen Völker (1995-2004 und 2005-2014) und der Tag der indigenen Völker (9. August) dienen dazu, die Aufmerksamkeit der internationalen Gemein­schaft auf die Rechte der Indigenen zu lenken. Zur Umsetzung der zweiten UN-Dekade wurde ein Treu­hand­fonds ein­ge­richtet. Zu diesem leistet die Bundes­regierung finan­zielle Bei­träge und unter­stützt damit Klein­pro­jekte indi­gener Organisationen.

Artikel 8 (j) der Biodiversitätskonvention stellt traditionelles Wissen, Erfindungen und Praktiken indigener Völker unter Schutz, die für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung biologischer Viel­falt relevant sind. Die Bundes­regierung unter­stützt indigene Ver­tre­ter laufend dabei, sich auf die Vertrags­staaten­konferenzen zur Bio­diversitäts- und zur Klima­rahmen­konvention vor­zu­be­reiten, um dort ihre Anliegen zu vertreten.

Die OECD-Umweltleitlinien für öffentlich unterstützte Export­kredite aus dem Jahr 2004 sehen vor, dass Regierungen bei größeren Export­vor­haben die Interessen indigener Völker prüfen. Grund­lage für die Beur­tei­lung der Umwelt- und Sozial­ver­träg­lich­keit sind die Stan­dards der Weltbank ("Safe­guard Policies"). Die Bundes­regierung orien­tiert sich an diesen Maßstäben.

Der deutsche Beitrag

Aus Sicht des BMZ ist aktive Partizipation eine zwingende Vor­aus­setzung für die Ver­wirk­lichung der Menschen­rechte indi­gener Völker. Über die Mit­wirkung in den Gremien der Ver­ein­ten Nationen hinaus nutzt das BMZ seine bilateralen Kontakte zu Ländern mit indigener Bevölkerung, um sich für deren Belange einzusetzen.

Das BMZ richtet sich nach den Vorgaben der ILO-Konvention 169 und hat diese Richtlinien im Konzept "Zusammenarbeit mit indi­genen Völkern in Lateinamerika und der Karibik" fest­ge­schrieben. Bei allen ent­wick­lungs­politischen Akti­vi­täten wird geprüft, ob sie ne­ga­tive Aus­wir­kungen auf indigene Völker haben könnten. Bei Vor­haben, die Indi­gene direkt be­tref­fen, werden diese bereits früh­zeitig und um­fas­send in die Planung miteinbezogen.

Der regionale Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit zur Stärkung indigener Rechte liegt in Latein­amerika. Dort beträgt der An­teil Indi­gener an der Gesamt­bevöl­ke­rung rund zehn Pro­zent. Unter­stützt werden vor allem die Bereiche Demo­kra­tie­förderung, Schutz und Manage­ment natür­licher Res­sourcen, Krisen­prä­ven­tion und Kon­flikt­manage­ment sowie Bil­dung. In Brasilien wurden zum Bei­spiel mit deutscher Hilfe Indianer­gebiete de­mar­kiert und ge­schützt. In Boli­vien wurde die de­zen­trale Re­gie­rungs­führung ge­stärkt und in Guate­mala eine inter­kulturelle zweisprachige Erziehung aufgebaut.

Ergänzend zu den bilateralen Vorhaben werden auf regionaler Ebene indigene Dachverbände dabei unterstützt, sich politisch zu positionieren und ihre Rechte eigenständig umzusetzen. Dadurch soll die grenz­über­schreitende Zusammen­arbeit und Ko­ordi­nation der indigenen Orga­ni­sa­tionen gefördert werden. Ein Beispiel ist das regionale Netz­werk "Indigene inter­kul­tu­relle Uni­ver­sität": Es bietet Post­gra­duierten­studien­gänge zu inter­kul­tureller, zwei­spra­chiger Bildung und Medizin sowie zu Rechtspluralismus an. Auch die Stärkung der Rechte indigener Frauen ist Thema der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika.

Seit 2009 unterstützt die Bundesregierung außerdem die Orga­ni­sa­tion ameri­ka­nischer Staaten (OAS) bei der Umsetzung indi­gener Rechte inner­halb des inter­ameri­ka­nischen Systems. Ziel ist, die Mit­glieds­staaten der OAS stärker für die Belange indi­ge­ner Völker zu sen­si­bi­li­sieren und die Be­tei­li­gung Indi­gener an den OAS-Gremien zu erhöhen.

Auch in Asien und Afrika be­zieht die deutsche Ent­wick­lungs­zu­sam­men­arbeit die Be­lange der zahl­reichen indi­genen Gruppen in ihre Akti­vi­täten mit ein. In diesen Re­gionen stehen Indi­gene jedoch noch bei weitem nicht so stark im Blick­punkt der Ent­wick­lungs­projekte wie in Latein­amerika. Das BMZ plant, diese Zu­sam­men­arbeit aus­zu­weiten. Es prüft daher, wie die Er­fah­rungen aus der kon­kreten Pro­jekt­arbeit in La­tein­amerika auf­be­rei­tet wer­den können, um auf Afrika und Asien über­tragen werden zu können.

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